Wer eine Immobilie erbt, erbt auch große Verantwortung und muss viele Entscheidungen treffen. Zunächst sollten Erben klären, ob eventuelle Schulden oder Hypotheken bestehen. Wird die Immobilie behalten, sollten Erben innerhalb von zwei Jahren handeln, da in diesem Zeitraum die Änderung im Grundbuch gebührenfrei ist. Sie müssen also entscheiden, ob sie das Gebäude selbst bewohnen, vermieten…
Geht der Erbe aus dem Erbvertrag, bzw. dem notariellen Testament eindeutig hervor, ist die Lage klar und das zuständige Grundbuchamt wird den neuen Eigentümer anstandslos und gebührenfrei eintragen. Ein einfaches Testament genügt jedoch nicht: In diesem Fall wird ein Erbschein benötigt – diesen stellt das Nachlassgericht aus. Um einen Erbschein zu erhalten, müssen Erben z. B. die Sterbeurkunde, die Heiratsurkunde (sofern die Person verheiratet war) sowie die Geburtsurkunde (falls es keine Nachkommen gibt) des Verstorbenen nachweisen. Ist dies nicht möglich, so können sie eventuell eine eidesstattliche Versicherung ablegen.
Die Kosten eines Erbscheins orientieren sich an der Höhe des Nachlasses: Bei z. B. 50.000 Euro kostet der Erbschein etwa 330 Euro, bei 200.000 Euro sind es ca. 870 Euro.
Immobilienerben sollten also zügig entscheiden, ob sie die Immobilie selbst bewohnen oder verkaufen bzw. vermieten möchten. Gibt es noch weitere Erben, werden alle gemeinsam im Grundbuch eingetragen.
Wichtig:
Wird ein Erbe ins Grundbuch eingetragen, unterliegt dieses nicht dem Grunderwerbsteuergesetz; es wird somit keine Grunderwerbsteuer fällig.
Ab März 2021: Neue Label für Elektrogeräte
Das Grundbuch: Was Sie als Immobilienerbe wissen sollten.
Umfrage: So zufrieden wohnen die Deutschen
Das Grundbuch: Was Sie als Immobilienerbe wissen sollten.
Ökostrom erstmals über 50 % in Deutschland
Das Grundbuch: Was Sie als Immobilienerbe wissen sollten.
Ukraine: Wohnraum für Geflüchtete anbieten
Das Grundbuch: Was Sie als Immobilienerbe wissen sollten.
Wohneigentum: Das ändert sich im Jahr 2025
Das Grundbuch: Was Sie als Immobilienerbe wissen sollten.
BGH-Urteil: Nachbar muss Pollenflug dulden
Das Grundbuch: Was Sie als Immobilienerbe wissen sollten.
OLG: Nackter Vermieter ist kein Mietmangel
Das Grundbuch: Was Sie als Immobilienerbe wissen sollten.
Rekordwerte: Bauland so teuer wie noch nie
Das Grundbuch: Was Sie als Immobilienerbe wissen sollten.
Nach Ampel-Aus: Fördermittel jetzt sichern
Das Grundbuch: Was Sie als Immobilienerbe wissen sollten.
BGH: Mieter dürfen Zahlungsbelege einsehen
Das Grundbuch: Was Sie als Immobilienerbe wissen sollten.
Gewerbemiete: Umsatzsteuer auf Nebenkosten
Das Grundbuch: Was Sie als Immobilienerbe wissen sollten.