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Sofortprogramm für Klimaschutz: Keine neuen Gasheizungen ab 2024

Deutschlands nächstes Klimaziel ist es, bis 2030 den Treibhausgasausstoß um 65 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Damit dies gelingt, haben das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein Sofortprogramm für den Gebäudesektor vorgelegt.

Maßnahmenvorschläge des Programms

Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll demnach festgeschrieben werden, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Der Einbau reiner Gasheizungen wäre demnach nicht mehr erlaubt. Bestehende Heizsysteme sollen möglichst optimiert werden – hierfür sind Förderungen im Gespräch. Das Programm setzt außerdem stark auf die Gebäudesanierung und deren Förderung. Auch Handwerksbetriebe sollen im Einbau klimafreundlicher Heizsysteme geschult werden. Zudem gibt es Pläne für die Erhöhung der Sanierungsrate bei allen öffentlichen Gebäuden und kommunalen Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur.

Sofortprogramm war nötig

Das Sofortprogramm war notwendig geworden, weil die Emissionen des Gebäudesektors im Jahr 2021 die zulässige Jahresemissionsmenge um zwei Mio. Tonnen CO2-Äquivalente überschritten hatten (115 Mt. CO2-Äq. statt 113 Mt. CO2-Äq.). Nach § 8 Bundes-Klimaschutzgesetz sind daher BMWK und BMWSB verpflichtet ein Sofortprogramm vorzulegen, das die Einhaltung der Jahresemissionsmengen in den folgenden Jahren sicherstellt.

Die Vorschläge müssen nun dem Expertenrat für Klimafragen vorgelegt werden, im Anschluss berät das Bundeskabinett über die Maßnahmen „und beschließt diese schnellstmöglich“, so das BMWSB in einer Stellungnahme.  

 

Aktueller Beitrag

  • 05.09.2024
  • News
„Jung kauft Alt“: Förderprogramm für Hauskauf

Jung kauft Alt: Die Konditionen

  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentum von selbstgenutztem Wohnraum erwerben, bei denen mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt und deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen max. 90.000 Euro bei einem Kind beträgt, zuzüglich 10.000 Euro je weiteres Kind.
  • Die zu erwerbende Wohnimmobilie muss zum Zeitpunkt der Antragstellung gemäß eines Energiebedarfs- oder Verbrauchsausweises in die Energieeffizienzklasse F, G oder H eingestuft sein.
  • Förderfähige Kosten sind der Kaufpreis inklusive Grundstückskosten. Die maximale Höhe des Kreditbetrags hängt ab von der Anzahl der im Haushalt wohnenden minderjährigen Kinder. Bei einem Kind können bis zu 100.000 Euro beantragt werden, bei zwei Kindern bis zu 125.000 Euro und ab drei Kindern bis zu 150.000 Euro. Es sind Kreditlaufzeiten ab sieben und bis 35 Jahre möglich, die Zinsen können je nach Laufzeitvariante für maximal 20 Jahre festgeschrieben werden.
  • Antragstellende verpflichten sich, die erworbene Bestandsimmobilie binnen 54 Monaten ab KfW-Förderzusage energetisch mindestens auf das Niveau eines „Effizienzhauses 70 EE“ zu sanieren. Für die Sanierung können zusätzlich z. B. zinsgünstige Kredite und Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) genutzt werden.

„Geld sparen und Ressourcen schonen“

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, sagt: „Geld sparen und gleichzeitig Ressourcen schonen, das kann man durch das Sanieren von alten Häusern. Mit unserem neuen Förderprogramm ‚Jung kauft Alt‘ können sich jetzt auch Familien mit mittleren und kleineren Einkommen ihren Traum vom Einfamilienhaus erfüllen.“ Der Immobilienverband Deutschland (IVD) begrüßt die Idee, übt aber auch Kritik: „[…] Leider wiederholt man bei ‚Jung kauft Alt‘ den gleichen Fehler wie bei der Neubauförderung ‚Wohneigentum für Familien‘ (WEF): Die Einkommensgrenzen und zinsverbilligten Förderdarlehen sind viel zu niedrig, um die sehr hohen Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllen zu können“, erklärt IVD-Präsident Dirk Wohltorf.

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