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Stärkster Anstieg der Energiekosten seit zehn Jahren

Die Energiekosten in Deutschland sind innerhalb eines Monats so stark gestiegen wie noch nie in den vergangenen zehn Jahren. Die Kosten für Heizung, Strom und Sprit legten zum Jahreswechsel um knapp 7 Prozent zu.

Unterschiedliche Preistreiber
Insgesamt lagen die Energiekosten für einen Musterhaushalt im Dezember 2020 bei 3.429 Euro pro Jahr. Im Januar 2021 kostete die gleiche Menge Energie bereits 3.665 Euro. Das entspricht einer Preissteigerung von 6,9 Prozent (236 Euro) innerhalb eines Monats, meldet das Vergleichsportal. Hierbei verteuerte sich Heizöl auf Monatssicht um 12 Prozent. Die Kosten für Gas stiegen um rund zehn Prozent und für Benzin mussten Verbraucher im Januar 10,2 Prozent mehr ausgeben. Strom verteuerte sich um 0,5 Prozent, sofern man die Erhöhung der Mehrwertsteuer herausrechnet. „Preistreiber waren vor allem das Auslaufen der befristeten Mehrwertsteuersenkung, die Einführung des CO2-Preises sowie Großhandelspreise, die im Zuge der Corona-Pandemie zunächst deutlich in den Keller sackten und nun wieder anziehen“, sagt Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox.

Methodik
Der Verivox-Energiekostenindex ermittelt die Energiekosten für einen bundesdeutschen Musterhaushalt. Hierbei werden die Kosten für Heizung, Elektrizität und Mobilität mengengewichtet berücksichtigt. Die Grundlage ist ein Drei-Personen-Musterhaushalt mit einem jährlichen Wärmebedarf von 20.000 Kilowattstunden (kWh), einem Stromverbrauch von 4.000 kWh und einer jährlichen Fahrleistung von 13.300 Kilometern.

Aktueller Beitrag

  • 23.11.2023
  • News
Rheinland-Pfalz führt Solarpflicht für öffentliche Neubauten ein

Novelle des Solargesetzes

Am 8.11.2023 hat der Landtag die Novelle des Solargesetzes verabschiedet, am 1.1.2024 soll sie in Kraft treten. Bei allen öffentlichen Neubauten und bei Dachsanierungen müssen ab Januar Photovoltaikanlagen installiert werden. Für gewerbliche Gebäude gilt die Solarpflicht bereits seit zwei Jahren. Sprecher der Regierungsfraktionen begründeten die Novelle mit einer Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beim Klimaschutz und dem Ausbau erneuerbarer Energien.

Mit der neuen Solarpflicht für öffentliche Gebäude will die Landesregierung die Ausbaulücke bei der Photovoltaik schließen. So strebt sie einen Zubau von jährlich 500 Megawatt (MW) an. Der Ausbau belief sich im Jahr 2021 auf 266 MW und im Jahr 2022 auf 350 MW.

Sonderregelung für private Haushalte

Private Haushalte sollen bei Neubauten demnach zunächst nur dazu verpflichtet werden, das Gebäude „PV-ready“ zu machen. Das bedeutet, sie sind dazu verpflichtet, Vorrichtungen für PV-Anlagen zu installieren, wie zum Beispiel Kabel oder Leerrohre. Die SPD-Abgeordnete Tamara Müller begründete dies mit den hohen Investitionskosten von rund 15.000 Euro sowie damit, dass sich private Eigentümer selbst für oder gegen eine PV-Anlage entscheiden sollen. Die CDU-Opposition hätte sich auch für private Neubauten eine Pflicht zum Betrieb einer Solarstromanlage gewünscht.

In mehreren Bundesländern gibt es bereits unterschiedliche Regelungen zur Solarpflicht. Die Bundesregierung denkt über eine bundesweite Lösung nach.

 

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