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Jahreswechsel: Das ändert sich im neuen Jahr

Das Jahr 2023 beginnt nicht allein mit Knallerei und guten Neujahrsvorsätzen: auch in der Immobilienbranche kommen Änderungen auf Eigentümer, Mieter und Bauherren zu. Lesen Sie hier, was im neuen Jahr wichtig ist.

Grundsteuererklärung: Eigentlich sollten Eigentümer die Grundsteuererklärung bis zum 31.10.2022 eigereicht haben. Aufgrund einiger Schwierigkeiten wurde die Frist nun einmalig bis zum 31. Januar 2023 verlängert.

Energiepreisbremsen: Ab März gelten die Preisbremsen für Gas, Strom und Fernwärme, der Bundesrat hat dem Entwurf jüngst zugestimmt. Für Januar und Februar ist eine rückwirkende Entlastung geplant.

CO2-Preis: Im November hat der Bundesrat einen Bundestagsbeschluss gebilligt, der ein Stufenmodell bei der Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern vorsieht. Je besser der energetische Zustand des Hauses, desto günstiger wird es für den Vermieter. Das Gesetz tritt zum 1. Januar in Kraft.

Erben: Die Bemessungsgrundlagen für das Erben von Grundstücken wurde geändert, die Übertragung von Immobilien könnte somit teurer werden. Dies gilt mit dem Stichtag 31.12.2022.

GEG-Novelle: Anfang 2023 tritt das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Damit einher geht eine Verschärfung des Neubaustandards auf „EH 55“.  Die Anforderungen an den Wärmeschutz steigen hingegen nicht weiter an.

 

Aktueller Beitrag

  • 27.03.2025
  • News
Deutsche ziehen im Schnitt mit 20,5 Jahren bei den Eltern aus

Jüngere Generationen kehren häufiger ins Elternhaus zurück

Raus aus dem Elternhaus und nie wieder zurück – vor allem für jüngere Generationen ist das keine Selbstverständlichkeit mehr. Während im Schnitt 15 Prozent der Deutschen nach dem Auszug später wieder zu den Eltern zurückgekehrt sind, fallen die Werte bei Generation Y (Jahrgänge 1981 bis 1996) mit 19 Prozent und Generation Z (Jahrgänge 1997 bis 2012) mit 18 Prozent höher aus. Offenbar sind steigende Mieten und unsichere Jobperspektiven für viele jüngere Menschen ein Grund, sich vorübergehend wieder im Kinderzimmer einzurichten. Während die Jungen heute verstärkt mit finanziellen Hürden und einem angespannten Wohnungsmarkt kämpfen, konnten frühere Generationen oft direkt in eine dauerhafte Wohnsituation wechseln. So zogen bei den Baby-Boomern (Jahrgänge 1946 bis 1964) lediglich 12 Prozent wieder zu den Eltern zurück.

Auf den Auszug aus dem Elternhaus folgen für die meisten Menschen weitere Umzüge. Im Schnitt sind die Befragten bereits 4,4-mal umgezogen, wobei 68 Prozent schon mindestens drei Wohnungswechsel hinter sich haben. Auffällig: Frauen wechseln häufiger ihren Wohnort als Männer – 73 Prozent der Frauen sind mindestens dreimal umgezogen, während es bei den Männern nur 64 Prozent sind. Offenbar passen Frauen ihre Wohnsituation häufiger an neue Lebenssituationen an, etwa für einen neuen Job oder eine Partnerschaft. Auch ein schärferes Gespür für Wohnqualität könnte eine Rolle spielen.

Emotionen beim Umzug: Neuanfang oder Nervenzusammenbruch?

Obwohl Umzüge für viele zum Leben dazugehören, lösen sie ganz unterschiedliche Emotionen aus. 31 Prozent der Deutschen nennen Fröhlichkeit als ihre dominierende Emotion beim Umzug. Sie verbinden den Wohnungswechsel mit positiven Erwartungen und Aufbruchsstimmung.

Andere sehen einen Umzug hingegen als pragmatische Entscheidung, die keinen besonderen emotionalen Ausschlag gibt: 17 Prozent der Befragten gaben an, einem Umzug gefühlsmäßig neutral gegenüberzustehen.

Bei manchen dominieren wiederum negative Gefühle: 14 Prozent fühlen sich von einem Umzug in erster Linie überfordert. Kein Wunder: Hohe Kosten, organisatorischer Aufwand, Angst vor Umzugsschäden und die Unsicherheit, ob die neue Wohnsituation wirklich die richtige ist, können eine große Belastung sein und für Stress sorgen.

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