
Wann ist Lärm erlaubt und wann wird es zu viel? Während manche Bewohner ihre Ruhe schätzen, feiern andere gerne. Auch Kindergeschrei und Hundegebell kann so manche Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder Nachbarschaft entzweien. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum rät: Bei Konflikten sollten Eigentümer immer zuerst das Gespräch mit dem Störer suchen und versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. „Ein dauerhaft harmonisches Miteinander ist wichtiger als sich kurzfristig durchzusetzen“, sagt Dr. Sandra von Möller, Vorständin von WiE.
Grundsätzlich gilt: Die Ruhezeiten legen die Bundesländer in den Landesimmissionsschutzgesetzen fest – üblich ist eine generelle Nachtruhe werktags von 22 bis 6 Uhr. Manche Kommunen legen zudem eine konkrete Mittagsruhe fest. In Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es häufig eine Hausordnung, die die Ruhezeiten regelt. Die Hausordnung kann von den gesetzlichen Vorschriften abweichen, und auch strengere Vorgaben machen. Die WEG-Verwaltung ist dafür verantwortlich, die Hausordnung durchzusetzen. In den Ruhezeiten muss auf laute Geräusche, zum Beispiel durch Bohren oder Rasenmähen, verzichtet werden. Gespräche, Fernsehen und Musik in Zimmerlautstärke sind hingegen erlaubt.
Ist in der Hausordnung nichts anderes geregelt, gilt: Motorgetriebene Geräte wie Rasenmäher oder Heckenschere dürfen nur werktags zwischen 7 und 20 Uhr genutzt werden. Das legt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung fest. Für besonders laute Geräte wie Laubbläser und Graskantenschneider gelten sogar noch strengere Vorschriften: Diese dürfen nur werktags zwischen 9 und 13 Uhr und zwischen 15 und 17 Uhr eingesetzt werden.
Auch Hundegebell ist immer wieder Streitpunkt unter Nachbarn. Gelegentliches Bellen zählt nicht als relevante Ruhestörung, übermäßiges oder anhaltendes Bellen – vor allem während der Ruhezeiten – kann allerdings ein Bußgeld nach sich ziehen. Da nicht jedem Tier das übermäßige Bellen abgewöhnt werden kann, kommen bauliche Dämmmaßnahmen als Alternative in Betracht.
Auch Heimsport kann in Mehrfamilienhäusern störend sein. Yoga auf der Bodenmatte ist sicherlich unproblematisch – anders sieht es beispielsweise bei Steppern aus. Manche Laufbänder bringen es sogar auf 75 Dezibel, was einer Waschmaschine im Schleudergang entspricht. Hier ist auf die Trittschallisolierung zu achten, gegebenenfalls ist eine spezielle Bodenmatte oder Teppich auszulegen. Übrigens: Auch das „Schäferstündchen“ der Nachbarn hat seine Grenzen. Laute Geräusche im Rahmen des Geschlechtsverkehrs sowie laute „Yippie“-Rufe müssen Nachbarn auch tagsüber nicht hinnehmen (AG Warendorf, Urteil vom 19.08.1997, Az. 5 C 414/97).
Bewohner mit Kindern und ohne Kinder haben oft unterschiedliche Interessen. Grundsätzlich gilt: Wenn Kinder spielen und toben, müssen andere Bewohner tolerant sein, allerdings nicht grenzenlos (BGH Beschluss vom 22.08.2017, Az. VIII ZR 226/16). Erfasst ist altersgerecht übliches kindliches Verhalten: Von kleinen Kindern kann keine Einhaltung der üblichen Ruhezeiten verlangt werden, bei älteren Kindern sieht es anders aus. Hier sind auch Eltern in der Pflicht: Während typischer Kinderlärm wie Schreien, Lachen und Toben beim Spielen, nächtliches Baby- und Kleinkindergeschrei oder gelegentliches Kindergetrampel nicht zu beanstanden ist, muss es beispielsweise nicht akzeptiert werden, wenn ein Kind über längere Zeit einen Ball gegen die Wand wirft.
Was beim Musizieren in den eigenen vier Wänden erlaubt ist, kommt auf den Einzelfall an – betrachtet werden unter anderem die Örtlichkeiten, die Art des Spielens sowie die Art der Geräuscheinwirkung. Als Leitlinie gilt laut BGH-Rechtsprechung: Zwei bis drei Stunden an Werktagen und ein bis zwei Stunden an Sonn- und Feiertagen sind angemessen – unabhängig davon, ob es sich um einen Berufsmusiker oder einen Hobbymusiker handelt. Wichtig: Die üblichen Ruhezeiten in der Mittags- und Nachtzeit müssen stets eingehalten werden. Ein generelles Musizierverbot in einer Mietwohnung ist unwirksam (BGH, Urteil vom 26.10.2018, Az. V ZR 143/17).
Wenn ein Störer trotz freundlicher Ansprache uneinsichtig ist und Lärmbelästigungen anhalten, haben Nachbarn folgende Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren:
Vermietende Eigentümer sind übrigens auch dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass eine Lärmbelästigung zulasten ihrer Mieter abgestellt wird – Mieter können andernfalls sogar die Miete mindern (§ 536 BGB).
„Grundsätzlich ist es hilfreich, zunächst über einen gewissen Zeitraum hinweg ein Lärmprotokoll anzufertigen, um die behauptete Störung auch nachweisen zu können“, rät Dr. Sandra von Möller. Denn Voraussetzung für eine Lärmbelästigung ist unter anderem, dass die Geräusche wiederholt auftreten.
Aktueller Beitrag
Die Zinsen für Immobilienfinanzierungen liegen derzeit auf dem gleichen Niveau wie vor 3 Jahren. Wer ein Immobiliendarlehen aufnimmt, muss aktuell im Schnitt mit rund 3,65 Prozent bei zehnjähriger Zinsbindung rechnen, also genauso viel wie im Oktober 2022. Trotzdem ist die monatliche Belastung für Käufer heute oftmals geringer als damals. Der Grund: Die Angebotspreise für Wohnimmobilien sind vielerorts gesunken. In 49 von 80 deutschen Großstädten ist die Darlehensrückzahlung deshalb günstiger – in der Spitze zahlen Käufer aktuell rund 200 Euro pro Monat weniger als im Oktober 2022. Das zeigt eine aktuelle Analyse von immowelt, in der die monatlichen Annuitätenraten beim Kauf einer 75-Quadratmeter-Bestandswohnung in den deutschen Großstädten zum 1. Oktober 2022 und 2025 miteinander verglichen wurden. Für die Berechnung der Annuitätenraten wurden 20 Prozent Eigenkapital (exklusive Kaufnebenkosten) angenommen und die Tilgung auf einen Zeitraum von 30 Jahren ausgerichtet.
„Wer heute eine Immobilie finanziert, profitiert in den meisten Großstädten von einer geringeren monatlichen Belastung als vor 3 Jahren“, sagt immowelt Geschäftsführer Dr. Robert Wagner. „Kaufinteressenten sollten aber nicht zu lange zögern: Die Angebotspreise von Wohnimmobilien ziehen seit geraumer Zeit wieder an und mit einem deutlichen Rückgang der Bauzinsen ist derzeit nicht zu rechnen. Die im Vergleich zu Ende 2022 oftmals günstigeren Konditionen für Immobilienkäufer könnten somit schon bald der Vergangenheit angehören.“
Im Oktober 2022 war die Abkühlung des Immobilienmarktes bereits in vollem Gange. Kurz zuvor hatte der rasche Zinsanstieg eine längere Phase spürbarer Preisrückgänge eingeläutet. Aktuell liegen die Angebotspreise von Bestandswohnungen vielerorts noch immer unter dem damaligen Niveau, wodurch sich die monatliche Belastung bei der Darlehensrückzahlung für Käufer in vielen Städten reduziert hat. In den bevölkerungsreichsten Großstädten fallen die Rückgänge der Monatsrate zum Teil besonders deutlich aus. Am größten sind die Einsparungen in München, wo die Preise von Eigentumswohnungen im Vergleich zum Oktober 2022 spürbar gesunken sind: Vor 3 Jahren wurde eine 75-Quadratmeter-Bestandswohnung im Schnitt noch für 671.000 Euro angeboten, aktuell sind es 614.000 Euro. Die Kosten für den Immobilienkredit bei einem heute wie damals fälligen Zinssatz von 3,65 Prozent haben sich dadurch um 209 Euro pro Monat reduziert – von 2.456 Euro im Oktober 2022 auf aktuell 2.247 Euro.
Auch in anderen Metropolen ist die monatliche Rate für die Darlehensrückzahlung dank niedrigerer Immobilienpreise zurückgegangen. Wer heute eine Eigentumswohnung in Stuttgart finanziert, zahlt 187 Euro weniger als vor 3 Jahren, in Frankfurt beträgt die Ersparnis 150 Euro. In Hamburg und Berlin fällt die Entlastung etwas geringer aus: In der Hansestadt sank die Monatsrate beim Kauf einer 75-Quadratmeter-Bestandswohnung um 80 Euro, in der Hauptstadt um 70 Euro.
Nicht nur in den Metropolen, sondern auch in mehreren kleineren Großstädten profitieren Kaufinteressenten von niedrigeren Kaufpreisen und folglich gesunkenen Annuitätenraten. Besonders deutlich fällt der Rückgang in Ingolstadt aus, wo sich die Monatsrate bei der Finanzierung einer 75-Quadratmeter-Wohnung im Vergleich zu 2022 um 121 Euro reduziert hat. Auch in Freiburg sind die Kosten für die Immobilienfinanzierung spürbar gesunken – Käufer zahlen heute 113 Euro pro Monat weniger für Tilgung und Zinsen als vor 3 Jahren. Etwas geringer sind die Entlastungen in Augsburg (-84 Euro), Fürth (-77 Euro), Würzburg und Wolfsburg (je -74 Euro).
Zwar liegt die monatliche Annuität in vielen deutschen Großstädten noch immer niedriger als vor 3 Jahren, doch schmilzt dieser Vorteil zunehmend dahin. Die Immobilienpreise verteuern sich wieder und nähern sich in zahlreichen Städten zunehmend dem Niveau von 2022 an. In 30 von 80 Großstädten liegen die Angebotspreise von Bestandswohnungen inzwischen sogar bereits über dem damaligen Stand, wodurch auch die monatliche Belastung bei der Immobilienfinanzierung höher ausfällt. In Bonn kostete eine 75 Quadratmeter große Bestandswohnung im Oktober 2022 noch 294.000 Euro – aktuell zahlen Käufer im Schnitt 317.000 Euro. Bei einem Zinssatz von 3,65 Prozent ergibt sich daraus eine monatliche Annuität von 1.160 Euro – 84 Euro mehr als vor 3 Jahren.
Die zweitstärkste Mehrbelastung verzeichnet Darmstadt, wo die Monatsrate um 77 Euro höher ausfällt. Auch in Koblenz (+63 Euro) sowie in Jena und Halle (Saale) (jeweils +59 Euro) ist die Belastung um mehr als 50 Euro gestiegen.