Kreditnehmer können viel Geld sparen
Ein deutlicher Inflationsrückgang, anhaltende geopolitische Risiken und eine sich abschwächende Wirtschaft spielen Immobilienkäufern und Eigentümern mit Anschlussbedarf in die Karten. „Angesichts der aktuellen Situation an den Geld- und Kapitalmärkten senken viele Kreditgeber ihre Konditionen für Immobilienfinanzierungen“, sagt Mirjam Mohr, Vorständin Privatkundengeschäft bei der Interhyp AG. Im Interhyp Bauzins-Trendbarometer für den Monat Dezember gehen die befragten Experten von einem volatilen Markt aus. Gut vorbereitete Kreditnehmer können im aktuellen Umfeld laut Interhyp tausende Euro sparen. „Aus der anfänglichen Zinsdelle ist ein richtiges Zwischentief geworden, das Sparchancen eröffnet. Bei einem 300.000 EUR-Darlehen (10 Jahre Zinsbindung, 2 Prozent Anfangstilgung) können Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer durch den Zinsrutsch von 4,2 auf 3,8 Prozent rund 13.000 Euro in 10 Jahren sparen“, sagt Mirjam Mohr.
Experten rechnen mit Zinsschwankungen
Laut Interhyp weist der aktuelle Zinsrutsch nicht zwangsläufig auf eine grundlegende Trendumkehr. Höchstwahrscheinlich sei der Leitzinsgipfel erreicht, die Mehrheit der von Interhyp befragten Experten rechnet jedoch frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2024 mit ersten Zinssenkungen. Laut Interhyp verorten die meisten Kreditinstitute die Zinsen mittelfristig auf einem gleichbleibenden Niveau. Sie erwarten Schwankungen zwischen 3,5 bis 4 Prozent. „Kaufinteressierte mit einer konkreten Immobilie an der Hand und Eigentümer, deren Zinsbindung ausläuft, sollten jetzt aktiv werden und das Zeitfenster nutzen. Es eröffnen sich gute Chancen in diesem volatilen Zinsumfeld“, erklärt Mirjam Mohr weiter.
Aktueller Beitrag
Die sogenannte Mietpreisbremse, die den Mietenanstieg verlangsamt, ist bis zum 31. Dezember 2025 befristet. Die in der Bundesregierung erarbeitete Verlängerung der Mietpreisbremse wurde durch den Bundestag beschlossen und hat den Bundesrat passiert. Dies hilft Menschen, die auf der Suche nach einer Wohnung sind und insbesondere diejenigen mit kleinem und mittlerem Einkommen.
Bezahlbares Wohnen sei „eine der wichtigsten sozialen Fragen unserer Zeit“, das sagte Bundeskanzler Merz in seiner Regierungserklärung vom 14. Mai 2025. Dafür müssen Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn geändert werden.
Die Landesregierungen können damit über den 31. Dezember 2025 hinaus „Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt“ bestimmen. In diesen Ballungsräumen darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen.
Damit soll in diesen Gebieten Wohnraum für alle – Familien, Rentnerinnen und Rentner mit kleinem Einkommen oder für junge Menschen – bezahlbar bleiben. Parallel wird die Bundesregierung Anstrengungen unternehmen, um zu mehr Wohnraum zu kommen.
Eigentümerinnen und Eigentümer, die Wohnraum vermieten, sollen dabei nicht unverhältnismäßig belastet werden. Die Mietpreisbremse wird daher nicht auf Wohnungen angewendet, die nach dem 01. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden. Damit soll auch die Motivation zum Neubau von Wohnraum gestärkt werden.
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig (SPD) erklärt dazu: „Wohnen darf kein Luxusgut werden. Deshalb ist die Verlängerung der Mietpreisbremse der erste Gesetzentwurf, den ich vorlege. Wir haben hier keine Zeit zu verlieren. Denn Ende des Jahres läuft die geltende Mietpreisbremse aus. Mieterinnen und Mieter brauchen Schutz, und den bekommen sie. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit.
Klar ist aber auch: Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist nur ein erster Schritt. Im Koalitionsvertrag sind weitere Vorhaben zum Schutz von Mieterinnen und Mietern geplant. Wir wollen mehr Transparenz bei den Nebenkosten schaffen. Auch Verträge mit Indexmieten werden wir strengeren Regeln unterwerfen, den Mieterschutz bei möblierten Wohnungen wollen wir verbessern. Es kann nicht sein, dass ein Vermieter zwei Stühle in eine leere Wohnung stellt und meint, dann deutlich höhere Preise verlangen zu können. Ein starker Mieterschutz ist uns in der Bundesregierung ein gemeinsames Anliegen.“