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Rechner für CO2-Kosten-Aufteilung verfügbar

CO2-Kosten Aufteilung seit 1. Januar 2023

Mieter und Vermieter können ab sofort auf einen kostenlosen Online-Rechner zurückgreifen, um den Anteil der von ihnen jeweils zu tragenden CO2-Kosten zu ermitteln. Darauf weist der Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen hin. „Mieter zahlen zwischen 5 und 100 Prozent der CO2-Bepreisung für Ihre Wohnung, Vermieter den Rest, gestaffelt über 10 Stufen je nach der Emissionshöhe des Gebäudes“, erklärt Präsident Konrad Adenauer. „Diese Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter greift für alle Abrechnungszeiträume, die ab dem 1. Januar 2023 beginnen.“

Unterschied zwischen Zentral- und Etagenheizung

Bei vermieteten Wohnungen mit Zentralheizung erhält der Vermieter die Rechnung vom Brennstofflieferanten, die Auskunft über die verursachten CO2-Emissionen gibt. Er muss die Kostenaufteilung ermitteln und diese bei der nächsten Heizkostenabrechnung berücksichtigen. Bei Etagenheizungen oder vermieteten Einfamilienhäusern erhalten die Mieter die Abrechnung. In diesem Fall müssen sie selbst die Kostenaufteilung ermitteln und diese ihrem Vermieter binnen 12 Monaten mitteilen. Dieser muss die Kosten innerhalb von 12 Monaten begleichen oder den Betrag im Rahmen der Betriebskostenabrechnung verrechnen.

Zehn-Stufenmodell: so werden die Kosten geteilt

Bei Immobilien, die eine besonders schlechte Energiebilanz aufweisen, müssen Vermieter 95 Prozent der CO2-Abgabe zahlen und Mieter nur fünf Prozent. Im Jahr 2023 sind dies 30 Euro pro Tonne CO2; der Betrag steigt stufenweise bis zum Jahr 2025 auf 45 Euro pro Tonne. Bei extrem emissionsarmen Gebäuden wird der Vermieter gar nicht mehr zur Kasse gebeten. Ausnahmen gibt es zudem für Vermieter denkmalgeschützter Gebäude oder in Milieuschutzgebieten.

 

Aktueller Beitrag

  • 16.05.2024
  • News
Bis zu 40 Prozent des Gehalts: Wohnkosten für Singles

Die teuersten Städte für Singles

Die immowelt-Analyse zur Wohnkostenbelastung von Einpersonenhaushalten in 106 kreisfreien Städte zeigt, dass Singles bis zu 40 Prozent ihres Nettoeinkommens fürs Wohnen ausgeben müssen. Für die Analyse wurde in den Städten jeweils die aktuelle Angebotsmiete einer 50-Quadratmeter-Wohnung zzgl. Nebenkosten in Relation zum Mediannettoeinkommen eines Vollzeitbeschäftigten gesetzt. Am teuersten ist das Wohnen in München: Hier liegt das Mediannettoeinkommen bei 2.774 Euro und die Warmmiete einer 50-Quadratmeter-Wohnung bei 1.102 Euro – die Miete macht demnach 40 Prozent des Einkommens aus. Den 2. Platz teilen sich Berlin und Hamburg mit einer Wohnkostenquote von jeweils 36 Prozent.

Vor allem in der deutschen Hauptstadt sticht die Diskrepanz zwischen Einkommen und Wohnkosten ins Auge: Mit einem Medianettoeinkommen von 2.310 Euro belegt Berlin im Gehaltsvergleich der 106 Städte nur Platz 39. Bei der mittleren Warmmiete für eine Singlewohnung (837 Euro) liegt die Hauptstadt hingegen auf Rang 5.

Hier wohnen Singles günstiger

Lediglich in 10 der 106 kreisfreien Städte geben Singles bei neuen Mietverhältnissen maximal 25 Prozent ihres Nettoeinkommens für die Warmmiete aus. Am geringsten ist die Belastung in Wolfsburg. Hier trifft aufgrund guter Gehälter in der Automobil- und Zuliefererbranche ein hohes Mediannettoeinkommen (2.912 Euro) auf vergleichsweise niedrige Wohnkosten (597 Euro). Die Warmmiete einer 50-Quadratmeter-Wohnung beansprucht in der Autostadt somit lediglich 21 Prozent des Einkommens. Dahinter folgen Chemnitz, Ludwigshafen und Pirmasens, wo Alleinlebende jeweils 24 Prozent des Mediannettoeinkommens für die Mietwohnung ausgeben müssen. Vergleichsweise günstig wohnt es sich zudem in den Ruhrgebietsstädten Gelsenkirchen, Hagen und Herne mit einer Belastung von 25 Prozent. Ebenso so hoch fällt der Wohnkostenanteil in Schweinfurt, Wilhelmshaven und Zweibrücken aus.

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