
Die deutschlandweite Maklerquote zeigt eine bemerkenswerte Stabilität: Sie liegt nun das zweite Quartal in Folge konstant bei 65 Prozent – ein deutlicher Aufschwung nach dem Tiefstand von 61 Prozent im vierten Quartal 2024. Diese Entwicklung bestätigt: Die positive Trendwende aus dem ersten Quartal hat sich gefestigt.
Im Vergleich zum Vorjahresquartal ist die Quote um 3 Prozentpunkte gesunken (Q2 2024: 68 Prozent). Die langfristige Betrachtung zeigt jedoch eine Konsolidierung auf solidem Niveau: Die Maklerquote bewegt sich deutlich über den Tiefständen von Ende 2024 und erreicht nahezu wieder das langjährige Durchschnittsniveau.
„Die konstante Maklerquote von 65 Prozent im zweiten Quartal ist ein ermutigendes Signal für die Branche“, erklärt Christian Sauerborn, Chefanalyst bei Sprengnetter. „Nach dem starken Aufschwung zu Jahresbeginn zeigt sich jetzt eine gesunde Konsolidierung. Die Werte belegen, dass professionelle Immobilienvermarktung insbesondere in den herausfordernden Zeiten einen festen Platz im Markt hat.“
Die Analyse der zehn größten Städte Deutschlands zeigt auch im zweiten Quartal 2025 ein differenziertes Bild: Leipzig führt mit einer Maklerquote von 71 Prozent die Rangliste an, gefolgt von Hamburg mit 70 Prozent. Diese beiden Städte zeigen die höchste Nachfrage nach professioneller Immobilienvermarktung. Frankfurt am Main bildet mit 60 Prozent das Schlusslicht, während München (62 %) und Köln (63 %) ebenfalls unter dem bundesweiten Schnitt liegen.
Besonders bemerkenswert ist die Entwicklung in Köln: Die Stadt verzeichnet mit einem Anstieg um 7 Prozentpunkte die stärkste positive Entwicklung im Vergleich zum Vorquartal (von 56 % auf 63 %). Dies zeigt, dass sich die Marktbedingungen dort deutlich verbessert haben. Positive Entwicklungen zeigen sich auch in München (+4 %), Leipzig (+2 %) sowie Berlin und Düsseldorf (jeweils +1 %).
Im Gegensatz dazu verzeichnet Essen mit einem Rückgang von 5 Prozentpunkten (von 68 % auf 63 %) die stärkste negative Entwicklung. Auch Hamburg, Dortmund und Stuttgart gingen jeweils um 3 Prozentpunkte zurück.
Die Stabilität der Maklerquote spiegelt auch den Erfolg von Maklern wider, die auf moderne Technologien setzen. Professionelle Bewertungstools und digitale Vermarktungsstrategien haben sich als entscheidende Wettbewerbsvorteile erwiesen.
„Makler, die auf fundierte Bewertungstools und digitale Lösungen setzen, können auch in volatilen Marktphasen ihre Position behaupten“, so Sauerborn weiter. „Die aktuellen Zahlen bestätigen: Wer seine Dienstleistungen kontinuierlich professionalisiert und modernisiert, wird langfristig erfolgreich sein.“
Die Stabilisierung der Maklerquote auf solidem Niveau zeigt, dass sich die Branche erfolgreich an die veränderten Marktbedingungen angepasst hat. Die regionalen Unterschiede verdeutlichen jedoch, dass lokale Faktoren weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Für die kommenden Monate ist eine weitere Konsolidierung auf dem aktuellen Niveau zu erwarten. Die Herausforderung für Immobilienmakler besteht darin, durch kontinuierliche Professionalisierung und exzellenten Service ihre Position weiter zu stärken und von der stabilen Marktlage zu profitieren.
Für diese Analyse wurden über 400.000 Eigentumswohnungen im Zeitraum vom 01.01.2020 bis 30.06.2025 untersucht.
Aktueller Beitrag
Nach dem Wärmeplanungsgesetz müssen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern ihren Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 vorlegen, kleinere Kommunen bis zum 30. Juni 2028. Immer mehr Städte und Gemeinden in Deutschland arbeiten daher an ihrer kommunalen Wärmeplanung. Laut Angaben der Deutschen Energieagentur hatten Ende 2025 deutschlandweit 8 Prozent der Kommunen ihre Wärmeplanung abgeschlossen, weitere 45 Prozent sind derzeit damit beschäftigt, die Planung zu erstellen. Ob und wann ein Wärmenetz dann tatsächlich gebaut oder erweitert wird, hängt allerdings von den Plänen der Wärmeversorger ab.
Hat die Gemeinde mit Ablauf der Frist keinen Wärmeplan aufgestellt, gelten die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (§ 71 ff. GEG). Eigentümer dürfen dann nur noch neue Heizungen einbauen, die 65 Prozent der erzeugten Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnen.
Hat eine Kommune ihre Wärmeplanung bereits vor Ablauf der gesetzlichen Frist erstellt, führt dies für Eigentümer nicht automatisch zu konkreten rechtlichen Folgen. Die fachliche Wärmeplanung zeigt zunächst nur, wie eine Stadt oder Gemeinde künftig klimaneutral mit Wärme versorgt werden kann und welche Gebiete sich grundsätzlich für Fern-, Nahwärme oder dezentrale Lösungen eignen. Sie bildet damit die strategische Grundlage für technische und wirtschaftliche Machbarkeitsstudien und die daraus abgeleitete Ausbauplanung der Stadtwerke.
„Entscheidend ist vielmehr, ob die Kommune auch grundstücksbezogen konkrete Gebiete als Fernwärmegebiete ausgewiesen hat“, so von Möller. Eine solche Ausweisung erfolgt in Form einer Satzung, einer Rechtsverordnung oder einer Allgemeinverfügung. Nur dann greifen die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes zum Anteil erneuerbarer Energien und zwar bereits einen Monat später – auch wenn die gesetzliche Frist noch nicht abgelaufen ist.
So hat beispielsweise Bonn bereits öffentlich über die kommunale Wärmeplanung informiert, aber bisher keine Gebiete ausgewiesen. Hieraus ergibt sich keine Handlungspflicht. Einige Städte, etwa Augsburg, weisen in ihren Wärme-Ausbaukarten bereits aus, welche konkreten Grundstücke an die Fernwärme angeschlossen werden können. Dort gelten die erwähnten Vorgaben des GEG bereits.
Manche Kommunen haben einen Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme festgelegt. Dies erfolgt in der Regel durch Landes- oder Kommunalrecht, beispielsweise durch eine kommunale Satzung. Dann sind Eigentümer in der Regel verpflichtet, die Fernwärme abzunehmen. Allerdings wird häufig die Möglichkeit eingeräumt, sich von der Pflicht befreien zu lassen. Wer bereits vorher eine gebäudebezogene Heizung hat, die auf erneuerbaren Energien basiert, kann so unter Umständen eine Befreiung vom Anschlusszwang mit der Kommune beantragen.
„Falls bei Ihnen ein Anschlusszwang besteht und Sie schon eine Heizungsanlage haben, die die Vorgaben des GEG erfüllt, sollten Sie in einen Blick in die jeweilige Satzung werfen und prüfen, was Sie für die Erteilung einer Ausnahme tun müssen“, rät Dr. Sandra von Möller.
Fernwärme kann sich finanziell lohnen und klimafreundlich sein, hat jedoch auch ihre Tücken. Die Verbraucherzentrale fasst die Vor- und Nachteile von Fernwärme zusammen.
Die Vorteile im Überblick
Die Nachteile im Überblick