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Ein Jahr Baukindergeld – KfW und BMI ziehen Zwischenbilanz

Seit der Einführung des Baukindergeldes vor rund einem Jahr in Deutschland, haben rund 135.000 Familien Förderanträge gestellt. Dies melden die KfW Bankengruppe und das BMI (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat) in einer gemeinsamen Presseerklärung und ziehen damit positive Bilanz.

Ziele werden erreicht
Den Antragstellern wurden bereits 2,8 Milliarden Euro an Zuschüssen gewährt. Für die gesamte Laufzeit stehen 9,9 Milliarden Euro für das Baukindergeld zur Verfügung. Das Ziel, vor allem junge Familien mit kleineren und mittleren Einkommen mit dem Baukindergeld zu unterstützen, wird erreicht: 35 Prozent der Familien haben Kinder bis zu zwei Jahren, 65 Prozent haben Kinder bis zu 6 Jahren. 70 Prozent der Antragsteller sind zwischen 25 und 40 Jahre alt. Mehr als 80 Prozent der geförderten Familien haben ein oder zwei Kinder, rund 60 Prozent ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen in Höhe von bis zu 40.000 Euro.

Die meisten Anträge kommen aus Nordrhein-Westfalen (29.728), gefolgt von Baden-Württemberg (18.072), Bayern (17.974) und Niedersachsen (16.569).

 

Aktueller Beitrag

  • 23.11.2023
  • News
Rheinland-Pfalz führt Solarpflicht für öffentliche Neubauten ein

Novelle des Solargesetzes

Am 8.11.2023 hat der Landtag die Novelle des Solargesetzes verabschiedet, am 1.1.2024 soll sie in Kraft treten. Bei allen öffentlichen Neubauten und bei Dachsanierungen müssen ab Januar Photovoltaikanlagen installiert werden. Für gewerbliche Gebäude gilt die Solarpflicht bereits seit zwei Jahren. Sprecher der Regierungsfraktionen begründeten die Novelle mit einer Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beim Klimaschutz und dem Ausbau erneuerbarer Energien.

Mit der neuen Solarpflicht für öffentliche Gebäude will die Landesregierung die Ausbaulücke bei der Photovoltaik schließen. So strebt sie einen Zubau von jährlich 500 Megawatt (MW) an. Der Ausbau belief sich im Jahr 2021 auf 266 MW und im Jahr 2022 auf 350 MW.

Sonderregelung für private Haushalte

Private Haushalte sollen bei Neubauten demnach zunächst nur dazu verpflichtet werden, das Gebäude „PV-ready“ zu machen. Das bedeutet, sie sind dazu verpflichtet, Vorrichtungen für PV-Anlagen zu installieren, wie zum Beispiel Kabel oder Leerrohre. Die SPD-Abgeordnete Tamara Müller begründete dies mit den hohen Investitionskosten von rund 15.000 Euro sowie damit, dass sich private Eigentümer selbst für oder gegen eine PV-Anlage entscheiden sollen. Die CDU-Opposition hätte sich auch für private Neubauten eine Pflicht zum Betrieb einer Solarstromanlage gewünscht.

In mehreren Bundesländern gibt es bereits unterschiedliche Regelungen zur Solarpflicht. Die Bundesregierung denkt über eine bundesweite Lösung nach.

 

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