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Mietschulden: Bei Kündigung zählt nur der Gesamtrückstand

Für die Kündigung bei Mietrückständen zählt der gesamte Mietrückstand – dieser darf „nicht unerheblich“ sein. Ob dieser Rückstand sich in einzelne monatliche Rückstände aufteilt, zählt wiederum nicht. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

Der Fall: Mieterin hat Mietschulden

Die Mieterin einer Wohnung zahlte im Januar 2018 nur 569 Euro statt 704 Euro Miete. Im Februar zahlte sie gar nicht. Daraufhin sprach ihre Vermieterin die fristlose sowie hilfsweise fristgerechte Kündigung des Mietvertrages aus. Nachdem das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg der Räumungsklage stattgab, hob das Landgericht Berlin das Urteil wieder auf. Nun entschied der Bundesgerichtshof.

Das Urteil: Gesamtrückstand ist maßgeblich

Der BGH gibt der Räumungsklage statt und hebt damit das Urteil des Landgerichts Berlin wieder auf. Zum Zeitpunkt der Kündigung hat ein wichtiger Grund im Sinne von § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a Alt. 2 vorgelegen. Die Höhe des Mietrückstandes ist dann nicht unerheblich, wenn sie in Summe eine Monatsmiete übersteigt (§ 569 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 BGB). Hierbei zählt laut des BGH nur der Gesamtrückstand, nicht die einzelnen Positionen. Die Mieterin befand sich zur Zeit der Kündigungserklärung mit Mietzahlungen für die Monate Januar 2018 (135 Euro) und Februar 2018 (704 Euro) in Höhe von insgesamt 839 Euro in Verzug. Dieser Betrag übersteigt die geschuldete Monatsmiete von 704 Euro.

[BGH, 8.12.2021, AZ VIII ZR 32/20]

 

Aktueller Beitrag

  • 28.09.2023
  • News
Heizspiegel 2023: Heizkosten bis zu 81 Prozent höher

Starke Anstiege bei fast allen Energieträgern

Die Kosten fürs Heizen sind im Jahr 2022 je nach Energieträger um bis zu 81 Prozent gestiegen. Das zeigt der aktuelle Heizspiegel für Deutschland der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. Ein durchschnittlicher Haushalt im Mehrfamilienhaus (70-m²-Wohnung) muss fürs Heizen mit Gas 1.475 Euro bezahlen. Das sind 80 Prozent mehr als im Jahr 2021. Auch die Heizkosten für Holzpellets (+ 81 Prozent), Wärmepumpe (+ 50 Prozent) und Heizöl (+ 48 Prozent) sind deutlich gestiegen. Fernwärme ist dagegen nur leicht teurer geworden (+ 5 Prozent).

Als Grund für die stark gestiegenen Kosten gilt die Energiekrise wegen des Ukrainekriegs. Ein milder Winter sowie die Soforthilfen und Preisbremsen sollten die Kosten für Verbraucher abmildern.

Prognose für 2023: Energiepreise sinken

Für das laufende Jahr erwartet co2online leicht niedrigere Heizkosten, weil die Energiepreise wieder sinken. Laut Auswertung wird Heizen mit Gas gegenüber 2022 um 11 Prozent günstiger. Die Kosten fürs Heizen mit Holzpellets (- 17 Prozent) und Heizöl (- 19 Prozent) gehen ebenfalls zurück. Am stärksten sinken die Kosten fürs Heizen mit Wärmepumpe (- 20 Prozent). Grund dafür ist ein wieder größeres Angebot an Wärmepumpen-Stromtarifen. Lediglich für Fernwärme werden Kunden 2023 voraussichtlich mehr bezahlen müssen (+ 10 Prozent).

Damit lägen die Preise jedoch immer noch über dem Vorkrisen-Niveau. co2online sieht bei 90 Prozent der Haushalte Sparpotenzial. Durch Verhaltensänderungen und Modernisierungen könnten bis zu 1.270 Euro eingespart werden.

 

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