Der Fall: Streit im Mehrfamilienhaus
Zwischen den Vermietern, die im Erdgeschoss wohnen, und den Mietern im ersten Stock gab es über viele Jahre lang Streit. Es kam zu regelmäßigen Auseinandersetzungen wegen angeblicher beidseitiger Vertragsverletzungen, wie etwa Verstößen gegen die Haus- und Reinigungsordnung, Lärmbelästigungen, fehlerhaftem Befüllen und Abstellen von Mülltonnen sowie dem Zuparken von Einfahrten. Nachdem die Vermieterin im Treppenhaus herumgeschrien haben soll, den Mieter mit „Du Penner“ beschimpft und ihnen vorwarf, sich rassistisch über türkische Mieter im Haus geäußert zu haben, erstatteten die Mieter Strafanzeige. Diese Klage führte dazu, dass die Vermieter den Mietern fristlos und hilfsweise ordentlich kündigen wollten. Sie begründeten dies darin, dass das Mietverhältnis zerrüttet sei.
Das Urteil: fristlose Kündigung ist ungültig
Die folgende Räumungsklage der Vermieter wird abgewiesen. Um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen, braucht es z. B. pflichtwidriges Verhalten der Mieter. Dies sei in diesem Fall nicht erkennbar. Eine Verletzung mietvertraglicher Pflichten, welche die außerordentliche fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen könnte, sei auch nicht in der gegen die Kläger gerichteten Strafanzeige durch die Beklagten zu sehen. Da die Mieter wegen einer falschen Behauptung geklagt hatten, ist die Anzeige nicht als denunziatorisch zu sehen, sondern galt der Wahrung ihrer berechtigten Interessen. Eine erleichterte ordentliche Kündigung ermöglicht nach §573 a Abs. 1 BGB, bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, in denen der Vermieter eine selbst bewohnt. Dies ist hier nicht der Fall.
[BGH VIII ZR 211/22]
Aktueller Beitrag
„Das derzeitige Marktumfeld bietet trotz leicht steigender Preise weiterhin ein sehr gutes Zeitfenster für Käufer”, sagt immowelt Geschäftsführer Dr. Robert Wagner. „Die Konkurrenz am Markt ist nicht annähernd so hoch wie während der Boomjahre und Verkäufer zeigen sich verhandlungsbereiter. Wer jetzt kauft, hat deutlich mehr Spielraum bei Preisgesprächen als noch vor einigen Jahren.“
Die Angebotspreise für Eigentumswohnungen verzeichneten in Deutschlands größten Städten überwiegend moderate Anstiege. Am deutlichsten verteuerte sich der Quadratmeter von Bestandswohnungen in Bremen (+4,1 Prozent auf 3.145 Euro) und Dresden (+3,1 Prozent auf 2.744 Euro). Beide Städte bleiben dank ihres vergleichsweise niedrigen Preisniveaus für Käufer attraktiv.
In den hochpreisigen Metropolen fielen die Preissteigerungen dagegen verhaltener aus. In München verteuerten sich Bestandswohnungen um 1,3 Prozent auf 8.235 Euro pro Quadratmeter, in Berlin um 1,6 Prozent auf 4.856 Euro. Beide Städte verzeichnen damit leicht höhere Wachstumsraten als im Vorquartal. In Hamburg (+1,2 Prozent auf 5.936 Euro) und Frankfurt (+1,8 Prozent auf 5.681 Euro) schwächte sich die Preisdynamik im Vergleich zum 1. Quartal dagegen ab.
Während die Wohnungspreise vielerorts zulegten, kam es in einigen Städten zu Rückgängen – ein Zeichen dafür, dass sich der Markt noch nicht flächendeckend stabilisiert hat. In Duisburg (-3,9 Prozent), Dortmund (-1,0 Prozent) und Stuttgart (-0,6 Prozent) gaben die Angebotspreise nach.
Die Preisentwicklung bei Einfamilienhäusern verlief im 2. Quartal insgesamt schwächer als bei Eigentumswohnungen: 7 von 15 Städten verzeichneten Steigerungen. Den stärksten Anstieg gab es in Duisburg (+2,7 Prozent auf 2.698 Euro), gefolgt von Bremen (+2,5 Prozent auf 2.760 Euro). In Berlin erhöhten sich die Angebotspreise von Bestandshäusern um 1,7 Prozent auf 4.532 Euro pro Quadratmeter, nachdem sie zu Jahresbeginn noch rückläufig waren. In anderen Städten tendierte der Markt dagegen seitwärts oder zeigte Rückgänge: Frankfurt drehte nach einem Plus im 1. Quartal ins Minus und verlor 2,1 Prozent auf 4.766 Euro. In München blieben die Hauspreise mit einem Minus von 0,1 Prozent auf 9.456 Euro praktisch stabil, nachdem es im 1. Quartal noch zu einem kräftigen Anstieg gekommen war.
Neben den Preisentwicklungen spielt auch das Finanzierungsumfeld eine zentrale Rolle für Immobilienkäufer. Die Bauzinsen verzeichneten in diesem Jahr wieder einen Aufwärtstrend und haben sich zuletzt zwischen 3,5 und 3,6 Prozent eingependelt. Trotz dieser Bedingungen zeigt sich der Markt bislang erstaunlich robust: Die Kreditvergabe zieht seit 2024 wieder an und wächst derzeit mit einer ähnlichen Rate wie im Vorjahr. Sollte dieser Trend anhalten, könnte das Volumen innerhalb der nächsten sechs Monate wieder das Vorkrisenniveau von 2021 erreichen. Viele Interessenten haben sich offenbar auf das neue Finanzierungsumfeld eingestellt oder bringen ausreichend Eigenkapital mit. Hinzu kommt, dass die tatsächlich von Käufern gezahlten Preise oft niedriger sind als die Angebotspreise. In der Folge belebt sich der Immobilienmarkt zunehmend.