Viele Immobilienbesitzer haben keine richtige Vorstellung vom Wert ihrer Immobilie. In gefragten Gegenden oder durch aufwändige Sanierungsarbeiten und gute Pflege kann der Wert stark gestiegen sein, während er bei vernachlässigten Immobilien vielleicht sogar gesunken ist. In einigen Fällen kann es deshalb ratsam sein, sich ein Wertgutachten von einem unabhängigen Sachverständigen erstellen zu lassen.
Wer benötigt ein Wertgutachten?
Insbesondere Eigentümer, die in naher Zukunft verkaufen möchten, erhalten durch ein Wertgutachten eine realistische Einschätzung ihrer Immobilie. Aber auch bei Erb- und Ehestreitigkeiten sowie bei Ärger mit dem Finanzamt sind Wertgutachten nützlich, so der Verband Privater Bauherren (VPB).
Was wird geprüft?
Für das Verkehrswertgutachten analysieren die Experten die bauliche Substanz und klären, ob Lasten auf dem Grundstück liegen, wie etwa Wohn-, Erbbau- oder Nießbrauchsrechte, aber auch Baulasten, die den Verkehrswert der Immobilie schmälern können. Laut Angaben des VPB liegen die Honorare bei einem 300.000 Euro teuren Objekt bei etwa einem Prozent davon. Wer jedoch nur aus Interesse wissen möchte, wie viel die eigene Immobilie wert ist, kann auch einen Bauchsachverständigen oder einen Immobilienexperten zurate ziehen.
Aktueller Beitrag
Falsches Förderprogramm „NextGenerationEU“
Die Betrüger nutzen laut Verbraucherzentrale in ihren E-Mails den Bundesadler und die Farben der Deutschlandflagge und geben sich als das Bundesfinanzministerium aus. Angeblich könne man im Rahmen eines 750 Milliarden Euro umfassenden Maßnahmenpakets namens „NextGenerationEU“ eigenes Kapital in einen „digitalen Euro“ umschichten. Dies werde mit einer Förderung von 29 Prozent auf die getätigte Einlage unterstützt und soll die Kaufkraft erhalten. Bei dieser Behauptung nutzen die Kriminellen den Namen eines tatsächlich existierenden Wiederaufbauprogramms der EU aus, dichten ihm aber weitere Funktionen hinzu, so die Verbraucherzentrale. Die Betrüger behaupten zudem, es gäbe exklusive „sorgfältig ausgewählte Teilnehmer“ und gibt am Ende einen „persönlichen Zugangsschlüssel“ weiter. Der Link in der E-Mail führt zu einer Seite, die der offiziellen Seite des Bundesfinanzministeriums verblüffend ähnelt.
Einen ähnlichen Betrugsversuch gibt es aktuell mit dem vermeintlichen Förderprogramm der KfW-Bank, in dem für ein „Inflationsschutz-Förderprogramm“ geworben wird. Dieses Förderprogramm gibt es so nicht.
Wie kann ich mich schützen?
Klicken Sie niemals auf Links in E-Mails, die Sie nicht eindeutig zuordnen können. Und auch bei vermeintlich bekannten Absendern ist Vorsicht geboten, wenn es darum geht, dass Sie sich einloggen sollen. Statt den Link anzuklicken, rufen Sie die Seite lieber selbst in Ihrem Browser auf. Wenn Sie unsicher sind, können Sie z. B. die Verbraucherzentrale zurate ziehen.