Gerade in Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt stoßen Wohnungsuchende in Immobilienanzeigen immer wieder auf den Zusatz „nur mit WBS“. Doch was heißt das eigentlich und wer darf sich auf die Wohnung bewerben?
WBS, kurz erklärt
Entscheidet sich ein Vermieter dafür, sogenannte „Sozialwohnungen“ zu bauen oder zu vermieten, erhält er dafür staatliche Fördergelder. Diese verpflichten ihn im Gegenzug dazu, die Wohnung für eine festgelegte Dauer zur Kostenmiete zu vermieten. Das bedeutet, dass die Miete knapp über der Kostendeckung liegt und vergleichsweise wenig Ertrag bringt. Mieten darf diese Wohnung nur, wer einen Wohnberechtigungsschein (WBS) vorlegt – dies trifft hauptsächlich auf Menschen mit geringerem Einkommen vor.
Wer bekommt einen WBS?
Die Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegen zwischen 12.000 und 21.600 Euro für einen 1 Personen-Haushalt. Für jede weitere Person und jedes Kind im Haushalt steigt die Grenze. Für den Wohnberechtigungsschein ist ein dauerhafter Aufenthalt in Deutschland notwendig. Der WBS kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden und ist ab Ausstellung ein Jahr gültig. Mieter einer Wohnung mit Wohnberechtigungsschein haben den Vorteil, dass sie nicht zum Auszug verpflichtet werden können, wenn sie eines Tages die Einkommensgrenze überschreiten. Unter Umständen können Wohnungssuchende, die die Einkommensgrenze überschreiten, durch den Vermieter eine Freistellung erhalten und gegen monatliche Ausgleichszahlungen eine WBS-Wohnung beziehen.
Aktueller Beitrag
Eine gemeinsame Studie des Energiedienstleisters Techem und der Statistik-Plattform Statista zum Thema digitale Energiewende zeigt: Das Interesse am eigenen Energieverbrauch ist in Deutschland stark ausgeprägt. So geben rund 84 Prozent der Befragten an, grundsätzlich großes Interesse am Energieverbrauch im eigenen Zuhause zu haben. 82 Prozent verfolgen ihre Verbrauchswerte – wobei das Interesse mit zunehmendem Alter ansteigt. Zudem hat sich der persönliche Wissensstand, nach Einschätzung der Befragten, in den letzten Jahren verbessert. So geben 60 Prozent der Beteiligten an, dass sie heute einen besseren Überblick über ihren Energieverbrauch haben als vor zwei Jahren.
Die Befragung, die im September 2024 durchgeführt wurde, beleuchtet die hohe Eigeninitiative der Deutschen: Im Schnitt kontrollieren mehr als zwei Drittel der Haushalte ihren Energieverbrauch mindestens halbjährlich, während rund ein Drittel diesen sogar monatlich überprüft. „Das leistet unsere unterjährige Verbrauchsinformation, die wir Vermietenden und Mietenden von rund 1,9 Millionen Wohnungen monatlich zur Verfügung stellen. Denn nur wer seinen Energieverbrauch genau kennt, kann diesen auch effizient steuern“, sagt Matthias Hartmann, CEO von Techem. Dennoch wünschen sich 66 Prozent mehr Transparenz und einen besseren Überblick über den Konsum von Heiz-Energie, Strom und Wasser in ihrem Haushalt.
Obwohl 95 Prozent der Befragten Wert auf einen sparsamen Umgang mit Energie legen, geben rund zwei Drittel an, dass die meisten Einsparpotenziale bereits ausgeschöpft seien. Viele Haushalte sehen Änderungen an der Ausstattung ihrer Wohnräume als notwendig an, um weitere Einsparungen zu ermöglichen.
Energiepreise bleiben weiterhin ein zentrales Thema, 73 Prozent der Befragten befürchten, dass die Kosten für Strom, Wärme und Wasser zu einer ernsthaften finanziellen Belastung werden könnten. Diese Sorge ist besonders in Ostdeutschland verbreitet, wo 80 Prozent der Haushalte in Sachsen und Thüringen steigende Preise als Problem ansehen. So lässt sich feststellen: Je niedriger das Einkommen, desto größer die Sorgen. Und auch die Energiebilanz eines Wohnraums gewinnt bei der Wahl einer neuen Wohnung weiter an Bedeutung – insbesondere bei jüngeren Menschen. Mit zunehmendem Alter sinkt jedoch die Bereitschaft, für eine energieeffizientere Wohnsituation umzuziehen oder höhere Mieten in Kauf zu nehmen.