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1. Januar 2022: Was ändert sich für Eigentümer?

Für Immobilieneigentümer treten zum 1. Januar 2022 einige wichtige Änderungen in Kraft. Darauf weist der Verband Haus & Grund Deutschland hin. „Die Änderungen sind hauptsächlich auf die Wende hin zu einer klimaneutralen Energieversorgung zurückzuführen. Hinzu kommt, dass für alle Eigentümer im Laufe des Jahres die Reform der Grundsteuer erste praktische Auswirkungen haben wird“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke. Was ändert sich außerdem?

CO2-Preis steigt: Entsprechend dem Brennstoffemissionshandelsgesetz wird der CO2-Preis für fossile Brennstoffe von 25 auf 30 Euro steigen.

Fernablesbare Zähler: Sofern fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler installiert sind, müssen Eigentümer ihren Mietern monatlich Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen zur Verfügung stellen. Dies regelt die Heizkostenverordnung.

Ökostrom-Umlage sinkt: Die Umlage zur Deckung der Vergütung des nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geförderten Stroms sinkt von 6,5 Cent 2021 auf 3,723 Cent pro Kilowattstunde 2022 – so tief, wie seit zehn Jahren nicht.

Kaminöfen und Pelletheizungen: Die neue Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV – Erste Bundesimmissionsschutzverordnung) sieht strengere Anforderungen für neue Kaminöfen und Pelletheizungen vor, um die Nachbarschaft vor Belästigungen und gesundheitsgefährdenden Immissionen zu schützen.

Schornsteinfeger: Die geänderte Kehr- und Überprüfungsverordnung (KÜO) tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Diese beinhaltet unter anderem höhere Gebühren für Schornsteinfeger sowie neu eingeführte Prüfaufgaben, z. B. die Überprüfung des Ölheizverbots ab 2026.

 

Aktueller Beitrag

  • 25.05.2023
  • News
Achtung Phishing: Betrug mit Förderungsprogrammen

Falsches Förderprogramm „NextGenerationEU“

Die Betrüger nutzen laut Verbraucherzentrale in ihren E-Mails den Bundesadler und die Farben der Deutschlandflagge und geben sich als das Bundesfinanzministerium aus. Angeblich könne man im Rahmen eines 750 Milliarden Euro umfassenden Maßnahmenpakets namens „NextGenerationEU“ eigenes Kapital in einen „digitalen Euro“ umschichten. Dies werde mit einer Förderung von 29 Prozent auf die getätigte Einlage unterstützt und soll die Kaufkraft erhalten. Bei dieser Behauptung nutzen die Kriminellen den Namen eines tatsächlich existierenden Wiederaufbauprogramms der EU aus, dichten ihm aber weitere Funktionen hinzu, so die Verbraucherzentrale. Die Betrüger behaupten zudem, es gäbe exklusive „sorgfältig ausgewählte Teilnehmer“ und gibt am Ende einen „persönlichen Zugangsschlüssel“ weiter. Der Link in der E-Mail führt zu einer Seite, die der offiziellen Seite des Bundesfinanzministeriums verblüffend ähnelt.

Einen ähnlichen Betrugsversuch gibt es aktuell mit dem vermeintlichen Förderprogramm der KfW-Bank, in dem für ein „Inflationsschutz-Förderprogramm“ geworben wird. Dieses Förderprogramm gibt es so nicht.

Wie kann ich mich schützen?

Klicken Sie niemals auf Links in E-Mails, die Sie nicht eindeutig zuordnen können. Und auch bei vermeintlich bekannten Absendern ist Vorsicht geboten, wenn es darum geht, dass Sie sich einloggen sollen. Statt den Link anzuklicken, rufen Sie die Seite lieber selbst in Ihrem Browser auf. Wenn Sie unsicher sind, können Sie z. B. die Verbraucherzentrale zurate ziehen.

 

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