Teil des Koalitionsvertrags
Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP im Jahr 2021 vereinbart, die Mietpreisbremse zu verlängern. Da die Länder rund 1,5 Jahre Vorlauf brauchen und die Mietpreisbremse ursprünglich nur noch bis 2025 läuft, ist nun Eile angesagt. Experten rechnen zeitnah mit einem Gesetzesentwurf.
Die Mietpreisbremse gilt bei Neu- und Wiedervermietungen in angespannten Wohnungsmärkten. Welche Gebiete das sind, wird durch die Bundesländer festgelegt. In diesen Gebieten darf die die Miete bei neu abgeschlossenen Mietverträgen nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen von der Mietpreisbremse sind Sanierungen, Neubauten oder wenn der Vormieter bereits eine höhere Miete gezahlt hat.
Kontroverse Meinungen zur Verlängerung
Die Interessengemeinschaft Haus & Grund gibt sich entsetzt über die Verlängerung und bezeichnet sie als „vollkommen überflüssig, schädlich und verfassungsrechtlich höchst bedenklich“. „Wer die notwendigen Investitionen in den Wohnungsbestand mit Blick auf die Energiewende und den altersgerechten Umbau ermöglichen will, muss angemessene Mietpreisänderungen zulassen. Die Mietrechtspolitik der vergangenen zehn Jahre hat die Investitionsfähigkeit der privaten Vermieter unterminiert“, erläutert der Verbandspräsident Kai Warnecke.
Dem Deutschen Mieterbund (DMB) geht die Ankündigung jedoch nicht weit genug: „Die Kehrtwende der FDP nach einer zweieinhalbjährigen Blockade ist überfällig und war dringend nötig, um die 2025 auslaufende Mietpreisbremse rechtzeitig zu verlängern. Die Mietpreisbremse kennt zahlreiche Ausnahmen und Schlupflöcher, welche im Zuge der Verlängerung dringend geschlossen werden müssen. Die Umsetzung weiterer Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag, wie die Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 15 Prozent auf 11 Prozent, die Verbesserung des Kündigungsschutzes bei Schonfristzahlungen oder die Umsetzung einer neuen Wohngemeinnützigkeit, bleibt weiterhin unklar. Hier muss die Ampel und insbesondere die FDP zu ihrem Wort im Koalitionsvertrag stehen […]“, kommentiert der Präsident des DMB, Lukas Siebenkotten.
Aktueller Beitrag
Die sogenannte Mietpreisbremse, die den Mietenanstieg verlangsamt, ist bis zum 31. Dezember 2025 befristet. Die in der Bundesregierung erarbeitete Verlängerung der Mietpreisbremse wurde durch den Bundestag beschlossen und hat den Bundesrat passiert. Dies hilft Menschen, die auf der Suche nach einer Wohnung sind und insbesondere diejenigen mit kleinem und mittlerem Einkommen.
Bezahlbares Wohnen sei „eine der wichtigsten sozialen Fragen unserer Zeit“, das sagte Bundeskanzler Merz in seiner Regierungserklärung vom 14. Mai 2025. Dafür müssen Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn geändert werden.
Die Landesregierungen können damit über den 31. Dezember 2025 hinaus „Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt“ bestimmen. In diesen Ballungsräumen darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen.
Damit soll in diesen Gebieten Wohnraum für alle – Familien, Rentnerinnen und Rentner mit kleinem Einkommen oder für junge Menschen – bezahlbar bleiben. Parallel wird die Bundesregierung Anstrengungen unternehmen, um zu mehr Wohnraum zu kommen.
Eigentümerinnen und Eigentümer, die Wohnraum vermieten, sollen dabei nicht unverhältnismäßig belastet werden. Die Mietpreisbremse wird daher nicht auf Wohnungen angewendet, die nach dem 01. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden. Damit soll auch die Motivation zum Neubau von Wohnraum gestärkt werden.
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig (SPD) erklärt dazu: „Wohnen darf kein Luxusgut werden. Deshalb ist die Verlängerung der Mietpreisbremse der erste Gesetzentwurf, den ich vorlege. Wir haben hier keine Zeit zu verlieren. Denn Ende des Jahres läuft die geltende Mietpreisbremse aus. Mieterinnen und Mieter brauchen Schutz, und den bekommen sie. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit.
Klar ist aber auch: Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist nur ein erster Schritt. Im Koalitionsvertrag sind weitere Vorhaben zum Schutz von Mieterinnen und Mietern geplant. Wir wollen mehr Transparenz bei den Nebenkosten schaffen. Auch Verträge mit Indexmieten werden wir strengeren Regeln unterwerfen, den Mieterschutz bei möblierten Wohnungen wollen wir verbessern. Es kann nicht sein, dass ein Vermieter zwei Stühle in eine leere Wohnung stellt und meint, dann deutlich höhere Preise verlangen zu können. Ein starker Mieterschutz ist uns in der Bundesregierung ein gemeinsames Anliegen.“