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Barrierefreies Wohnen: Fördermittel bereits aufgebraucht

Nur sechs Wochen nach der Bereitstellung von Investitionszuschüssen für barrierereduzierte Wohnanpassung ist der Fördertopf schon wieder leer. Bereits zugesagte Anträge sind jedoch nicht betroffen.

Enorme Nachfrage nach Fördermitteln

Bis Ende des Jahres 2022 hätten die Mittel reichen sollen – doch dass die bereitgestellten 75 Millionen Euro nicht ausreichen, hatten Experten schon länger befürchtet. Erst vor sechs Wochen, am 29. Juni, wurde das Programm wieder aufgenommen. Die KfW schreibt: „Wegen der enorm hohen Nachfrage sind die Förder­mittel für Maß­nahmen zur Barriere­reduzierung bereits ausgeschöpft. Ab sofort können Sie daher keine Anträge mehr für den Investitions­zuschuss Barriere­reduzierung (455-B) stellen.“

Bis zu 6.250 Euro konnten private Eigentümer und Mieter für Umbaumaßnahmen beantragen. Typische Umbauten sind zum Beispiel bodengleiche Duschen, Treppenlifte, barrierefreie Zugänge zu Hof, Garage oder Mülltonnen, aber auch Smarthome-Anwendungen wie z. B. für elektrische Rollläden.

Jetzt schon beraten lassen

Christiane Grüne, Leiterin der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen, die zur Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gehört, rät jetzt schon zur Beratung: „Wer sich jetzt schon überlegt, wie und was umgebaut werden soll, ist vorbereitet, wenn der Fördertopf 455-B der KfW erneut gefüllt werden sollte und kann dann zügig einen Antrag stellen“, so Grüne. „Denn sollte die übliche Förderpraktik beibehalten werden, ist leider erneut zu erwarten, dass dann Eile geboten ist, bevor der nächste Fördertopf nach einigen Wochen wieder leer ist.“

 

Aktueller Beitrag

  • 25.07.2024
  • News
Techem-Umfrage: Großes Interesse an Mieterstrom

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss der Ausbau der Solarenergie beschleunigt werden. Hierfür hat die Bundesregierung mit dem Solarpaket I, das den Bau und Betrieb von Solaranlagen deutlich entbürokratisiert, wichtige Weichen gestellt. Damit künftig auch Mietende in Mehrfamilienhäusern günstigen Solarstrom von Dächern oder Garagen direkt nutzen können, wird ergänzend zum herkömmlichen Mieterstrommodell das neue Instrument der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung eingeführt. Eine aktuelle Befragung des Energiedienstleisters Techem zeigt auf: Knapp die Hälfte aller Vermietenden (rund 49 %) befasst sich bereits mit dem neuen Modell.

Mieterstrom: Mehrheit der Vermietenden zeigt Interesse

59 Prozent der Geschäftskunden und 45 Prozent der privaten Vermietenden sind an dem Thema Mieterstrom im Rahmen der gemeinschaftliche Gebäudeversorgung interessiert. Die Mehrheit der geschäftlich Vermietenden hat die Weichen für ihr Mieterstrom-Vorhaben auch schon gestellt. 53 Prozent der Geschäftskunden gaben an, dass sie ihre vermietenden Wohnimmobilien bereits mit Solaranlagen ausgestattet haben, 34 Prozent planen dies für die Zukunft. Bei den privaten Vermietenden haben 28 Prozent ihre Bestandsimmobilie mit Solaranlagen ausgestattet, 46 Prozent erklärten, dass sie dahingehend tätig werden möchten. „Mieterstrom sorgt in Immobilien für eine Win-win-Situation sowohl für Vermietende als auch für Mietende. Die Solaranlagen-Betreiber profitieren von einer Rendite von 8 bis 12 %, während die Mietenden durch den vergünstigten Strompreis Geld sparen können. Obendrein werden Treibhausgase reduziert“, erklärt Gero Lücking, Head of Smart Metering bei Techem.

Hoher Informationsbedarf beim Thema Mieterstrom

Große Unterschiede zeigen sich allerdings bei der Sachkenntnis zum Thema: Während sich 50 Prozent der Geschäftskunden einen guten bis sehr guten Kenntnisstand attestieren, sind es bei den privaten Vermietenden nur 29 Prozent. Einigkeit besteht jedoch wiederum darin, dass grundsätzlich mehr Informationen zum Thema, d. h. zum grundsätzlichen Ablauf, zur Funktionsweise des Modells sowie zu den steuerlichen Rahmenbedingungen, benötigt werden.

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