In einer Sondersitzung hat der Bundesrat die Dezember-Soforthilfen für Gas- und Wärmekunden gebilligt. Das Gesetz kann nun in Kraft treten und die Abschlagszahlung für den Monat Dezember kann ausgesetzt werden. Wer jedoch im Dezember die Heizung voll aufdreht, wird trotzdem zahlen müssen.
Was bedeutet die Soforthilfe?
Haushalte sowie kleine und mittelständische Firmen, die weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas pro Jahr verbrauchen, sollen mit der Soforthilfe entlastet werden. Ihnen wird die monatliche Abschlagszahlung erlassen oder sie wird in der nächsten Abrechnung abgezogen. Der Erstattungsbetrag wird ermittelt, indem ein Zwölftel des Verbrauchs, wie ihn der Versorger im September geschätzt hat, multipliziert mit dem im Dezember gültigen Kilowattstundenpreis. Wer also im Dezember die Heizung voll aufdreht, muss die Differenz selbst bezahlen.
Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox liegt die Dezember-Entlastung einer Familie im Reihenhaus mit einem Jahresverbrauch von 20 000 Kilowattstunden voraussichtlich bei rund 300 Euro. Wer Fernwärme bezieht, bekommt einen pauschalen Betrag in Höhe des im September geleisteten Abschlags zuzüglich 20 Prozent.
Wie funktioniert das bei Mietern?
Mieter haben in der Regel keine Geschäftsbeziehung zum Gasversorger, sondern zahlen ihren Abschlag monatlich mit den Nebenkosten an den Vermieter. Die Entlastungen sollen Vermieter in der Nebenkostenabrechnung im kommenden Jahr ausweisen. Der Deutsche Mieterbund kritisiert dieses Vorgehen als intransparent und missbrauchsanfällig.
Aktueller Beitrag
„Der energetische Zustand einer Immobilie wird aus Käufersicht immer wichtiger“, sagt immowelt Geschäftsführer Piet Derriks. „Objekte mit hohem Energiestandard haben seit der Energiekrise sowie der Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz deutlich an Attraktivität gewonnen. Wohnimmobilien mit einem niedrigen Energiestandard können dagegen oft nur mit deutlichen Preisnachlässen verkauft werden, da viele Kaufinteressenten hohe Folgekosten für die energetische Sanierung und im Unterhalt fürchten.“
Besonders deutlich wirkt sich eine schlechte Energieeffizienzklasse auf die Angebotspreise von Häusern aus. Eigenheime mit der niedrigsten Energieeffizienzklasse H werden durchschnittlich um 14 Prozent günstiger angeboten als vergleichbare Häuser mit der Klasse D. Allerdings müssen Käufer hier mit zusätzlichen Investitionen rechnen, etwa für die Wärmedämmung oder den Tausch von Heizung und Fenstern.
Generell zeigt sich: Je weiter ein Haus energetisch vom mittleren Standard abweicht, desto deutlicher schlagen sich diese Unterschiede im Angebotspreis nieder – sowohl nach unten als auch nach oben. Am oberen Ende der Skala kommt es dementsprechend zu deutlichen Aufschlägen: Die Angebotspreise für Häuser mit Effizienzklasse A+ liegen im bundesweiten Durchschnitt um 16 Prozent über denen von Objekten mit mittlerem Standard.
Bei Eigentumswohnungen wirkt sich ein niedriger Energiestandard preislich weniger stark aus als bei Häusern. So werden Wohnungen mit der schlechtesten Energieeffizienzklasse H im Deutschlandmittel um lediglich 4 Prozent günstiger angeboten als Apartments, die über die Energieklasse D verfügen. Ein Grund dürfte sein, dass Käufer die anfallenden Sanierungskosten im Gegensatz zu Einfamilienhäusern in der Regel nicht allein tragen müssen, sondern diese gemeinsam mit der Eigentümergemeinschaft stemmen.
Eigentumswohnungen mit sehr guter Energiebilanz sind dennoch deutlich teurer als Apartments mit mittlerem Standard – der Aufpreis für die Energieklassen A+ und A beträgt jeweils 23 Prozent.
Die wachsende Bedeutung der Energieeffizienz von Immobilien wird auch beim Blick auf die Preisentwicklung seit dem Zinsschock und der Energiekrise des Jahres 2022 deutlich. Wohnimmobilien mit hoher Energieeffizienz verzeichneten infolge der gestiegenen Zinsen zwar zunächst gemeinsam mit dem Rest des Marktes sinkende Angebotspreise, erholten sich anschließend aber deutlich schneller als Objekte mit dürftiger Energiebilanz. Derzeit liegen die Angebotspreise von Immobilien mit den besten Energieklassen A+ bis C noch um durchschnittlich 5,5 Prozent unter dem Niveau am Höhepunkt des Immobilienbooms im Juli 2022. Ihre Preisminderung fällt somit deutlich geringer aus als bei Objekten mit den mittleren Klassen D und E (-8,6 Prozent) sowie mit den schlechtesten Klassen F, G und H (-9,3 Prozent). Vor allem letztere gerieten angesichts der zwischenzeitlich deutlich gestiegenen Energiepreise sowie der Debatte um das Gebäudeenergiegesetz preislich stark unter Druck und erholten sich folglich deutlich langsamer.