Seit 1983 Ihr Immobilienmakler in Essen.

Wohnungsleerstand: bis zu 150.000 Euro Förderung möglich

Bestandsimmobilien kaufen und sanieren

„EigenheimPlus“ richtet sich an natürliche Personen, die eine bestehende Wohnimmobilie in Thüringen erwerben oder modernisieren möchten, um sie selbst zu bewohnen. „Wir möchten die Thüringerinnen und Thüringer dabei unterstützen, ihren Wohntraum zu verwirklichen und zugleich die Nutzung und Sanierung von Bestandsimmobilien attraktiver und erschwinglicher gestalten. So schaffen wir mehr bezahlbaren Wohnraum und engagieren uns zugleich für die nachhaltige Entwicklung unserer ländlichen Regionen“, erklärt Steffen Schütz, Thüringer Minister für Digitales und Infrastruktur.

Bis zu 150.000 Euro Förderung möglich

Über „EigenheimPlus“ können bis zu 150.000 Euro pro Vorhaben finanziert werden, die Kombination mit anderen Fördermitteln und weiteren Ergänzungskrediten ist möglich. Dadurch können Antragstellende ihre Finanzierung individuell und flexibel gestalten. „Mit ‚EigenheimPlus‘ setzen wir ein Signal im Thüringer Wohnungsmarkt. Die Bestandssanierung im ländlichen Raum besitzt großes Potenzial, dem Wohnraummangel in den Ballungsräumen entgegenzuwirken. Hier unterstützen wir ab sofort mit einem passenden Angebot“, ist TAB-Vorstandvorsitzender Matthias Wierlacher überzeugt. 2024 wurde bereits die Grundsteuer in Thüringen von 6,5 auf 5 Prozent gesenkt. Diese Maßnahme zeigte jedoch nur wenig Erfolg, wie aus Zahlen des Thüringer Finanzministeriums hervorgeht.

Anträge für das Programm „EigenheimPlus“ können ab sofort über die Hausbank gestellt werden. Weitere Informationen zu den genauen Konditionen sowie zur Antragstellung sind auf der Webseite der Thüringer Aufbaubank abrufbar.

Kritik von Die Linke

„Das von Infrastrukturminister Schütz in der heutigen Regierungsmedienkonferenz vorgestellte angeblich neue Förderprogramm „Eigenheim plus“ ist keine wirksame Lösung für den Mangel an bezahlbarem Wohnraum und gegen steigende Mietkosten in Thüringen. Hinzu kommt: Diese angekündigten Maßnahmen sind nicht wirklich neu, sie sind faktisch nur eine Ergänzung zu einem schon laufenden Förderprogramm, bei dem es um Hauskauf und Eigenheimneubau für Familien geht. Nun soll noch die Förderung für Sanierungen dazu kommen. Also ein neues Schleifchen mehr an einem gar nicht mehr neuen Paket“, kritisiert Anja Müller, wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag.

Dazu Müller weiter: „Es fehlen immer mehr bezahlbare Mietwohnungen und die Mietpreise explodieren. Wir als Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag werden in den kommenden Haushaltsverhandlungen für die Schaffung einer Landeswohnungsgesellschaft für Thüringen sowie den Erhalt und die Aufstockung des Landeswohnungsbauvermögens kämpfen. Es braucht mehr bezahlbare Mietwohnungen in Thüringen und einen wirksamen Mietendeckel gegen die Mietenexplosion.“

Aktueller Beitrag

  • 07.05.2026
  • News
„Unzureichende Nachbesserungen“: Verbände kritisieren neues Mietrechtspaket scharf

Private Vermieter stehen angesichts steigender Energie- und Lebenshaltungskosten zunehmend unter wirtschaftlichem Druck. Mit dem Gesetzesentwurf zur Mietrechtsreform schränkt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Handlungsspielräume privater Vermieter weiter ein. Die im Referentenentwurf vorgesehenen und vom Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) stark kritisierten Verschärfungen wurden teilweise abgemildert. Dennoch sind zusätzliche Kosten und sinkende Renditen für Eigentümer zu befürchten.

Mit dem aktuellen Gesetzentwurf für Mietrechtsänderungen (Mietrecht II) hat die Bundesregierung das Ziel, die Mietpreisbremse wirksamer werden zu lassen und den Markt für langfristig anzumietende Wohnungen zu erweitern. Dabei schränkt sie die Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Verwertung von Wohnraum auch für private Kleinvermieter ein. Im Vergleich zu dem Referentenentwurf, den Wohnen im Eigentum stark kritisiert hat, gibt es in dem Gesetzesentwurf erste Nachbesserungen. Diese sind jedoch nicht ausreichend. „Private Vermieter stellen mit 64,4 Prozent des Mietwohnungsbestands einen wesentlichen Teil des Mietwohnungsangebots in Deutschland bereit. Gleichzeitig ist die vermietete Immobilie für viele ein zentraler Baustein der privaten Altersvorsorge. Die geplanten Einschränkungen werden trotz der Nachbesserungen dazu führen, dass sich die Vermietung für diese Gruppe wirtschaftlich zunehmend weniger lohnt. Wir befürchten einen Rückzug privater Anbieter – mit spürbaren Folgen für das ohnehin knappe Wohnungsangebot“, sagt Dr. Sandra von Möller, Vorständin des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum (WiE).

Es braucht eine ausgewogene Balance zwischen dem Schutz der Mieter vor missbräuchlichem Vorgehen und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit für private Kleinvermieter.

Möblierung: Erhöhung des Pauschalbetrags auf 10 Prozent der Nettokaltmiete

Der Gesetzesentwurf sieht – wie bereits der Referentenentwurf – die separate Ausweisung des Möblierungszuschlags vor. Der vorgesehene pauschale Prozentsatz, der künftig als Regelvermutung für einen angemessenen Zuschlag gelten soll, wurde dabei angehoben. „Positiv ist, dass der ursprüngliche Pauschalwert von fünf Prozent auf zehn Prozent erhöht wurde – schließlich tragen Vermieter auch die Kosten für Transport- und Aufbau der Möbel“, so von Möller. „Dennoch halten wir es für sachgerechter, den Zuschlag am tatsächlichen Wert der Möblierung einschließlich aller Nebenkosten zu orientieren, statt ihn pauschal an die Nettokaltmiete zu koppeln.“

Kurzzeitvermietung: Grenze beschneidet Vertragsfreiheit

Der Gesetzesentwurf sieht zudem eine Legaldefinition des „vorübergehenden Gebrauchs“ von Wohnraum vor und begrenzt diesen grundsätzlich auf maximal sechs Monate. Hintergrund ist, dass bei Kurzzeitvermietungen die Mietpreisbremse nicht gilt. Im Vergleich zum Referentenentwurf soll nun zusätzlich die Möglichkeit bestehen, das Kurzzeit-Mietverhältnis auf acht Monate auszuweiten – wenn beispielsweise ein Praktikum verlängert oder eine Prüfung verschoben wird.

Wohnen im Eigentum kritisiert die starre zeitliche Grenze. „Die Erweiterung auf acht Monate ändert an unserer kritischen Bewertung nichts“, so von Möller, „die feste Grenze berücksichtigt nicht ausreichend den Bedarf an flexiblem Wohnraum.“

Indexmiete: Aufteilung von Mehrkosten auf Mieter und Vermieter

Bei der Indexmiete (§ 557b BGB) plant das Ministerium eine Begrenzung der zulässigen Mieterhöhung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Der Referentenentwurf sah vor, dass die Indexmiete generell um nicht mehr als 3,5 Prozent steigen darf.

Nach dem neuen Gesetzentwurf soll in den Fällen, in denen die Indexmiete um mehr als 3 Prozent steigt, der darüber liegende Teil zur Hälfte auf die Miete aufgeschlagen werden dürfen.

Zwar ist die ursprüngliche Regelung des Referentenentwurfs etwas abgemildert worden. Dennoch werden damit private Vermieter, die selbst von Inflation betroffen sind und Mieteinnahmen häufig zur Altersvorsorge nutzen, zusätzlich belastet. Das widerspricht dem Ziel der Indexmiete.

„Hinzu kommt, dass der Verbraucherpreisindex die tatsächlichen Kostensteigerungen im Immobilienbereich ohnehin nur unzureichend abbildet, da Handwerkerleistungen und Kosten für Baustoffe schon seit Jahren noch höheren Preissteigerungen unterworfen sind“, so von Möller.

Kündigung wegen Zahlungsverzugs: Vermieter tragen volles Kostenrisiko

Besonders kritisch bewertet WiE, dass das Ministerium auch im aktuellen Gesetzesentwurf an der geplanten Ausweitung der sogenannten Schonfristregelung festhält. Künftig soll nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs unwirksam werden, wenn die Mietrückstände innerhalb der gesetzlichen Frist ausgeglichen werden.

Nach Auffassung des Verbands führt dies zu einer erheblichen Verschiebung des Kostenrisikos zulasten der Vermietenden. Zudem verursachen Räumungsklagen regelmäßig hohe Gerichts- und Anwaltskosten. Auch wenn Vermieter die Erstattung der Prozesskosten von den Mietern verlangen können, ist es eher unwahrscheinlich, dass letztere die Kosten aufbringen können, wenn sie bereits Probleme hatten, die Miete regelmäßig zu zahlen.

Kritik auch von Haus & Grund

Auch die Interessengemeinschaft Haus & Grund Deutschland sieht in dem vom Bundeskabinett beschlossenen Mietrechtspaket einen enteignenden Eingriff in die private Altersvorsorge in Deutschland. Statt die Bürgerinnen und Bürger zu Investitionen in Mietwohnungen zu ermutigen, setze die Bundesregierung erneut auf gesetzliche Eingriffe, mehr Pflichten und wirtschaftliche Enteignung. Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke erklärt: „Die Bundesregierung stigmatisiert private Vermieter. Dabei sind die Privaten diejenigen, die bezahlbaren Wohnraum anbieten. Wer anderen Wohnraum zur Verfügung stellt, braucht Rechtssicherheit. Dieses Gesetz bewirkt das Gegenteil: Es macht Vermietung unattraktiver.“

weiterlesen

Zurück zur Übersicht