Im aktuellen Haushaltsentwurf 2023 der Ampel-Regierung sind fünf Milliarden Euro für das von Klara Geywitz (SPD) geführte Bauministerium eingeplant. Ein Großteil davon ist für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen.
Sozialer Wohnungsbau im Fokus
Die Bundesregierung setzt auf sozialen Wohnungsbau: 1,28 Milliarden Euro sollen fließen, 750 Millionen waren es noch im Jahr 2022. Das im Koalitionsvertrag beschossene Ziel, jährlich 400.000 neue Wohnungen – davon 100.000 staatlich geförderte – zu schaffen, soll so erreicht werden.
Die 5,01 Milliarden Euro für das Bauministerium setzen sich wie folgt zusammen: 3,87 Milliarden Euro sind Investitionen, 964,24 Millionen Euro Zuweisungen und Zuschüsse, 3,3 Milliarden Euro gehen in das Bau- und Wohnungswesen. Ins Baukindergeld fließen 859,07 Millionen Euro, die Programmmittel für das Wohngeld betragen 690 Millionen Euro, das Budget für Stadtentwicklung und Raumordnung beträgt 1,51 Milliarden Euro. Der Etat für die Städtebauförderung beträgt 1,06 Milliarden Euro, von denen 790 Millionen Euro als Zuweisungen an die Länder gehen sollen.
Voraussichtlich wird das Haushaltsgesetz 2023 im November verabschiedet.
Förderung studentisches Wohnen
Klara Geywitz kündigte zudem im Journal des Deutschen Studentenwerks (DSW) an, dreistellige Millionenbeträge in die Förderung von bezahlbarem Wohnraum für Studierende, Auszubildende und Polizeianwärter zu investieren. Das Programm soll Anfang 2023 an den Start gehen, der genaue Finanzrahmen ist noch in der Verhandlung.
Aktueller Beitrag
Novelle des Solargesetzes
Am 8.11.2023 hat der Landtag die Novelle des Solargesetzes verabschiedet, am 1.1.2024 soll sie in Kraft treten. Bei allen öffentlichen Neubauten und bei Dachsanierungen müssen ab Januar Photovoltaikanlagen installiert werden. Für gewerbliche Gebäude gilt die Solarpflicht bereits seit zwei Jahren. Sprecher der Regierungsfraktionen begründeten die Novelle mit einer Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beim Klimaschutz und dem Ausbau erneuerbarer Energien.
Mit der neuen Solarpflicht für öffentliche Gebäude will die Landesregierung die Ausbaulücke bei der Photovoltaik schließen. So strebt sie einen Zubau von jährlich 500 Megawatt (MW) an. Der Ausbau belief sich im Jahr 2021 auf 266 MW und im Jahr 2022 auf 350 MW.
Sonderregelung für private Haushalte
Private Haushalte sollen bei Neubauten demnach zunächst nur dazu verpflichtet werden, das Gebäude „PV-ready“ zu machen. Das bedeutet, sie sind dazu verpflichtet, Vorrichtungen für PV-Anlagen zu installieren, wie zum Beispiel Kabel oder Leerrohre. Die SPD-Abgeordnete Tamara Müller begründete dies mit den hohen Investitionskosten von rund 15.000 Euro sowie damit, dass sich private Eigentümer selbst für oder gegen eine PV-Anlage entscheiden sollen. Die CDU-Opposition hätte sich auch für private Neubauten eine Pflicht zum Betrieb einer Solarstromanlage gewünscht.
In mehreren Bundesländern gibt es bereits unterschiedliche Regelungen zur Solarpflicht. Die Bundesregierung denkt über eine bundesweite Lösung nach.