Erneuerbare Energien in immer mehr Neubauten
Drei Viertel (74,7 Prozent) der im Jahr 2022 fertiggestellten Wohngebäude werden ganz oder teilweise mit erneuerbaren Energien beheizt. Der Anteil lag laut Destatis im Jahr 2021 vier Prozentpunkte darunter (70,7 Prozent). Im Jahr 2015 betrug er lediglich 61,5 Prozent.
Von den im Jahr 2022 fertiggestellten Einfamilienhäusern werden 77 Prozent ganz oder teilweise mit erneuerbaren Energien beheizt, bei Zweifamilienhäusern sind es 80,9 Prozent und bei den Häusern mit drei oder mehr Wohnungen 58,7 Prozent. Insgesamt nutzen 61,4 Prozent der im Jahr 2022 fertiggestellten Wohngebäude erneuerbare Energien als primäre Energiequelle (2015: 38 Prozent).
Wärmepumpe wird am häufigsten eingesetzt
Wärmepumpen wurden im Jahr 2022 in mehr als der Hälfte der neuen Wohngebäude als primäre Heizenergiequelle eingesetzt. Der Anteil der Wärmepumpen stieg seit 2021 um mehr als sechs Prozentpunkte von 50,6 auf 57 Prozent (2015: 31,4 Prozent). Die anderen erneuerbaren Energien zusammengenommen werden in 4,7 Prozent der neuen Wohngebäude als primäre Heizenergiequelle genutzt.
Als zweitwichtigste primäre Energiequelle wurde im Jahr 2022 in 28 Prozent der Neubauten Erdgas eingesetzt. Der Anteil der Gasheizungen in Neubauten nimmt jedoch kontinuierlich ab. 2021 hatte er noch bei 34,4 Prozent und 2015 bei 51,5 Prozent gelegen. Primär mit Fernwärme beheizt wurden 8,0 Prozent der neuen Wohngebäude (2015: 7,8 Prozent). Ölheizungen wurden nur noch in 0,4 Prozent der Neubauten als Primärheizung eingesetzt (2015: 1,1 Prozent).
Aktueller Beitrag
Die sogenannte Mietpreisbremse, die den Mietenanstieg verlangsamt, ist bis zum 31. Dezember 2025 befristet. Die in der Bundesregierung erarbeitete Verlängerung der Mietpreisbremse wurde durch den Bundestag beschlossen und hat den Bundesrat passiert. Dies hilft Menschen, die auf der Suche nach einer Wohnung sind und insbesondere diejenigen mit kleinem und mittlerem Einkommen.
Bezahlbares Wohnen sei „eine der wichtigsten sozialen Fragen unserer Zeit“, das sagte Bundeskanzler Merz in seiner Regierungserklärung vom 14. Mai 2025. Dafür müssen Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn geändert werden.
Die Landesregierungen können damit über den 31. Dezember 2025 hinaus „Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt“ bestimmen. In diesen Ballungsräumen darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen.
Damit soll in diesen Gebieten Wohnraum für alle – Familien, Rentnerinnen und Rentner mit kleinem Einkommen oder für junge Menschen – bezahlbar bleiben. Parallel wird die Bundesregierung Anstrengungen unternehmen, um zu mehr Wohnraum zu kommen.
Eigentümerinnen und Eigentümer, die Wohnraum vermieten, sollen dabei nicht unverhältnismäßig belastet werden. Die Mietpreisbremse wird daher nicht auf Wohnungen angewendet, die nach dem 01. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden. Damit soll auch die Motivation zum Neubau von Wohnraum gestärkt werden.
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig (SPD) erklärt dazu: „Wohnen darf kein Luxusgut werden. Deshalb ist die Verlängerung der Mietpreisbremse der erste Gesetzentwurf, den ich vorlege. Wir haben hier keine Zeit zu verlieren. Denn Ende des Jahres läuft die geltende Mietpreisbremse aus. Mieterinnen und Mieter brauchen Schutz, und den bekommen sie. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit.
Klar ist aber auch: Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist nur ein erster Schritt. Im Koalitionsvertrag sind weitere Vorhaben zum Schutz von Mieterinnen und Mietern geplant. Wir wollen mehr Transparenz bei den Nebenkosten schaffen. Auch Verträge mit Indexmieten werden wir strengeren Regeln unterwerfen, den Mieterschutz bei möblierten Wohnungen wollen wir verbessern. Es kann nicht sein, dass ein Vermieter zwei Stühle in eine leere Wohnung stellt und meint, dann deutlich höhere Preise verlangen zu können. Ein starker Mieterschutz ist uns in der Bundesregierung ein gemeinsames Anliegen.“