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Betriebskosten: Miete für Rauchwarnmelder nicht umlagefähig

Vermieterin vermietet Rauchmelder

Im Mietvertrag aus dem Jahr 2003 ist unter anderem die Umlage „bestimmter Betriebskosten“ vereinbart. Hiermit meinte die Vermieterin Betriebskosten, die „derzeit nicht anfallen, aber später entstehen oder zukünftig vom Gesetzgeber neu eingeführt werden“. Als sie dann im Jahr 2016 die Wohnung mit Rauchwarnmeldern ausstattete, berechnete sie in den darauffolgenden Nebenkostenabrechnungen knapp zehn Euro für die Miete und die Wartung der Rauchwarnmelder.

Urteil: Kosten sind nicht umlagefähig

Auch wenn die Mieterin der Umlage später entstehender oder vom Gesetzgeber neu eingeführter Betriebskosten zugestimmt hat, muss sie nicht bezahlen. „Bei diesen Kosten handele es sich nämlich letztlich um „verkappte Anschaffungskosten“, weil sie an die Stelle der andernfalls dem Vermieter entstehenden Erwerbskosten träten. Anschaffungskosten stellten indes keine Betriebskosten dar. Dieser Grundsatz könne nicht dadurch umgangen werden, dass der Vermieter sich anstatt für einen Erwerb der Rauchwarnmelder für deren Anmietung entscheide“, hieß es unter anderem im Urteil. [BGH VIII ZR 379/20]

Wartungskosten sind Betriebskosten

Bei der Wartung von Rauchwarnmelden entschied sich der BGH in einem anderen Urteil für die Umlagefähigkeit. Hierbei handle es sich um „eine regelmäßig anfallende, nicht durch eine bereits aufgetretene Störung veranlasste Maßnahme, die der Überprüfung der Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit einer technischen Einrichtung des Mietobjekts dient“. Somit fällt die Wartung der Rauchwarnmelder unter die sonstigen grundsätzlich umlegbaren Betriebskosten im Sinne von § 2 Nr. 17 BetrKV. [BGH VIII ZR 117/21]

Aktueller Beitrag

  • 28.09.2023
  • News
Heizspiegel 2023: Heizkosten bis zu 81 Prozent höher

Starke Anstiege bei fast allen Energieträgern

Die Kosten fürs Heizen sind im Jahr 2022 je nach Energieträger um bis zu 81 Prozent gestiegen. Das zeigt der aktuelle Heizspiegel für Deutschland der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. Ein durchschnittlicher Haushalt im Mehrfamilienhaus (70-m²-Wohnung) muss fürs Heizen mit Gas 1.475 Euro bezahlen. Das sind 80 Prozent mehr als im Jahr 2021. Auch die Heizkosten für Holzpellets (+ 81 Prozent), Wärmepumpe (+ 50 Prozent) und Heizöl (+ 48 Prozent) sind deutlich gestiegen. Fernwärme ist dagegen nur leicht teurer geworden (+ 5 Prozent).

Als Grund für die stark gestiegenen Kosten gilt die Energiekrise wegen des Ukrainekriegs. Ein milder Winter sowie die Soforthilfen und Preisbremsen sollten die Kosten für Verbraucher abmildern.

Prognose für 2023: Energiepreise sinken

Für das laufende Jahr erwartet co2online leicht niedrigere Heizkosten, weil die Energiepreise wieder sinken. Laut Auswertung wird Heizen mit Gas gegenüber 2022 um 11 Prozent günstiger. Die Kosten fürs Heizen mit Holzpellets (- 17 Prozent) und Heizöl (- 19 Prozent) gehen ebenfalls zurück. Am stärksten sinken die Kosten fürs Heizen mit Wärmepumpe (- 20 Prozent). Grund dafür ist ein wieder größeres Angebot an Wärmepumpen-Stromtarifen. Lediglich für Fernwärme werden Kunden 2023 voraussichtlich mehr bezahlen müssen (+ 10 Prozent).

Damit lägen die Preise jedoch immer noch über dem Vorkrisen-Niveau. co2online sieht bei 90 Prozent der Haushalte Sparpotenzial. Durch Verhaltensänderungen und Modernisierungen könnten bis zu 1.270 Euro eingespart werden.

 

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