Vermieterin vermietet Rauchmelder
Im Mietvertrag aus dem Jahr 2003 ist unter anderem die Umlage „bestimmter Betriebskosten“ vereinbart. Hiermit meinte die Vermieterin Betriebskosten, die „derzeit nicht anfallen, aber später entstehen oder zukünftig vom Gesetzgeber neu eingeführt werden“. Als sie dann im Jahr 2016 die Wohnung mit Rauchwarnmeldern ausstattete, berechnete sie in den darauffolgenden Nebenkostenabrechnungen knapp zehn Euro für die Miete und die Wartung der Rauchwarnmelder.
Urteil: Kosten sind nicht umlagefähig
Auch wenn die Mieterin der Umlage später entstehender oder vom Gesetzgeber neu eingeführter Betriebskosten zugestimmt hat, muss sie nicht bezahlen. „Bei diesen Kosten handele es sich nämlich letztlich um „verkappte Anschaffungskosten“, weil sie an die Stelle der andernfalls dem Vermieter entstehenden Erwerbskosten träten. Anschaffungskosten stellten indes keine Betriebskosten dar. Dieser Grundsatz könne nicht dadurch umgangen werden, dass der Vermieter sich anstatt für einen Erwerb der Rauchwarnmelder für deren Anmietung entscheide“, hieß es unter anderem im Urteil. [BGH VIII ZR 379/20]
Wartungskosten sind Betriebskosten
Bei der Wartung von Rauchwarnmelden entschied sich der BGH in einem anderen Urteil für die Umlagefähigkeit. Hierbei handle es sich um „eine regelmäßig anfallende, nicht durch eine bereits aufgetretene Störung veranlasste Maßnahme, die der Überprüfung der Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit einer technischen Einrichtung des Mietobjekts dient“. Somit fällt die Wartung der Rauchwarnmelder unter die sonstigen grundsätzlich umlegbaren Betriebskosten im Sinne von § 2 Nr. 17 BetrKV. [BGH VIII ZR 117/21]
Aktueller Beitrag
Im Jahr 2024 ist der Anteil der Wohnungsangebote mit Fernwärmeanschluss in München, Berlin und Leipzig am höchsten, gemessen an der Gesamtzahl der Angebote. In München verfügen im Jahr 2024 von insgesamt 49.700 Wohnungsangeboten 9.787 über Fernwärme, was einem Anteil von fast 20 Prozent entspricht. Berlin erreicht einen Anteil von 18,5 Prozent, da von insgesamt 106.694 Angeboten 19.700 mit Fernwärmeanschluss ausgestattet sind. In Leipzig liegt der Anteil 2024 bei 18,2 Prozent, da von 24.190 Wohnungsangeboten 4.407 über Fernwärme verfügen.
In anderen Städten wie Hamburg, Frankfurt am Main und Dortmund liegen die Anteile der Fernwärmeangebote im Jahr 2024 etwas niedriger. In Hamburg verfügen von insgesamt 40.091 Wohnungsangeboten 6.567 über Fernwärmeanschluss, was einem Anteil von 16,4 Prozent entspricht.
In Frankfurt am Main machen die Angebote mit Fernwärmeanschluss im Jahr 2024 12,8 Prozent aus (3.606 von 28.244 Angeboten). Im Gegensatz dazu gibt es in Essen und Stuttgart nur sehr wenige Wohnungsangebote mit Fernwärmeanschluss. In Stuttgart liegt der Anteil im Jahr 2024 bei lediglich 7,6 Prozent, und in Dortmund bei nur 6,3 Prozent.
In der GeoMap-Analyse wurden auch Wohnungsangebote nach dem Baujahr untersucht, die über einen Fernwärmeanschluss verfügen. Die Ergebnisse zeigen, dass der Anteil an Fernwärme-Wohnungen in älteren Baujahren deutlich höher als bei Neubauten ist.
In Berlin lag der Anteil der Wohnungen aus dem Baujahr 2021 bei 42,3 Prozent, und sank bis 2024 auf etwa 36 Prozent bei Neubauten. München verzeichnete im Jahr 2021 einen Anteil von 37,3 Prozent, der sich bis 2024 auf nur noch 18,5 Prozent reduzierte. Leipzig hatte im Jahr 2021 mit 46 Prozent den höchsten Anteil an Fernwärme-Wohnungen, der bis 2024 auf 21,7 Prozent zurückging.
In Hamburg und Frankfurt schwankten die Anteile: Frankfurt erreichte im Jahr 2023 mit 39,5 Prozent einen Höchstwert, fiel aber 2024 auf 13,2 Prozent. In Düsseldorf stieg der Anteil bei Neubauten auf 44,7 Prozent im Jahr 2024, während Essen im Jahr 2023 mit 45,2 Prozent den höchsten Anteil hatte, der jedoch 2024 auf 5,2 Prozent sank.
Daten: GeoMap by Real Estate Pilot AG