Derzeit kommen viele Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland an und erleben große Hilfsbereitschaft: Viele Vermieter, Eigentümer und Mieter möchten ihren Wohnraum zur Verfügung stellen. Doch es gibt einige Dinge zu beachten.
Wohnraum anbieten
Wer Wohnraum anzubieten hat und Geflüchtete aufnehmen möchte, kann dies über verschiedene Internetportale oder bei der zuständigen Kommunalverwaltung anbieten. Mieter dürfen prinzipiell für einen kurzen Zeitraum Menschen aufnehmen (erlaubnisfreier Besuch), danach müssen sie um Erlaubnis bitten. Es empfiehlt sich jedoch die Aufnahme vorab zu besprechen, um Probleme zu vermeiden.
Privatpersonen, die Geflüchtete aufnehmen, erhalten derzeit keine finanzielle Unterstützung. Daher sollten eventuell höhere Nebenkosten eingeplant werden. Inwiefern die Gäste für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen oder ob sie finanzielle Unterstützungen wie Sozialhilfe beantragen, sollte ebenfalls geklärt werden. In einigen Fällen bietet es sich an, mit den Geflüchteten einen Untermietvertrag zu vereinbaren.
Anlaufstellen und Rechtliches
Im Internet finden sich zahlreiche Organisationen, die mit der Bereitstellung von Informationen, der Vermittlung von Dolmetschern und vielem weiteren helfen. In Berlin behandeln zahlreiche Ärzte die Geflüchteten kostenlos; im medizinischen Notfall ist deutschlandweit eine Versorgung gewährleistet. Die Ergo Versicherung bietet eine kostenlose Haftpflichtversicherung für Geflüchtete an, falls sie versehentlich Schäden bei ihren Gastgebern verursachen.
Aktueller Beitrag
Für Familien sind die Mietkosten in den letzten Jahren stabil geblieben, so das Ergebnis der Studie. Der Anteil des Haushaltseinkommens, der für die Miete aufgewendet wird, sank geringfügig von 15,2 Prozent im Jahr 2014 auf 14,8 Prozent im Jahr 2023. In ländlichen Regionen müssen Familien oft weniger als 10 Prozent ihres Einkommens für die Miete aufbringen. In städtischen Gebieten bleibt die Mietbelastung höher, jedoch liegt sie im Durchschnitt unter zwanzig Prozent, was immer noch als tragbar gilt.
Nach einem Umzug erhöht sich die Mietkostenbelastung für Familien in der Regel. Im Durchschnitt liegt die Mietbelastung nach einem Umzug bei 20,6 Prozent des Haushaltseinkommens, in Großstädten steigt dieser Wert auf 25,4 Prozent an. In ländlichen Gebieten bleibt die Mietbelastung nach einem Umzug moderater.
Ländliche Regionen wie Olpe und Höxter im Osten Nordrhein-Westfalens gehören im Jahr 2023 für Paare mit Kindern zu den günstigsten Orten, mit einer Mietbelastung von unter 10 Prozent. Regionen wie die Südwestpfalz und Siegen-Wittgenstein weisen ebenfalls niedrige Belastungen auf. Im Gegensatz dazu zeigen Großstädte und wirtschaftlich starke Regionen wie München, Frankfurt am Main, Berlin, Hamburg und Potsdam höhere Mietkostenbelastungen von über 21 Prozent, was das deutliche Stadt-Land-Gefälle widerspiegelt.
Im Jahr 2023 betrug der Anteil des Einkommens, der für die Miete verwendet werden musste, etwa 20,6 Prozent. In ländlichen Regionen liegt dieser Anteil in einigen Fällen sogar unter 15 Prozent, während er in Großstädten im Durchschnitt bei etwa 24 Prozent liegt.
Nach einem Umzug sind Alleinlebende einer höheren Mietkostenbelastung ausgesetzt. Die Mietkosten steigen dabei auf etwa 28 Prozent des Einkommens, im Münchener Umland und Hamburg sogar bis zu 33,2 Prozent. In besonders angespannten städtischen Märkten wie München oder Berlin mit einem deutlichen Nachfrageüberschuss kann die Belastung nach einem Umzug sogar über 40 Prozent des Einkommens betragen.