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Moderater Preisanstieg: Wohnimmobilien 0,8 Prozent teurer

„Das derzeitige Marktumfeld bietet trotz leicht steigender Preise weiterhin ein sehr gutes Zeitfenster für Käufer”, sagt immowelt Geschäftsführer Dr. Robert Wagner. „Die Konkurrenz am Markt ist nicht annähernd so hoch wie während der Boomjahre und Verkäufer zeigen sich verhandlungsbereiter. Wer jetzt kauft, hat deutlich mehr Spielraum bei Preisgesprächen als noch vor einigen Jahren.“

Wohnungspreise legen in 12 der 15 größten Städten zu

Die Angebotspreise für Eigentumswohnungen verzeichneten in Deutschlands größten Städten überwiegend moderate Anstiege. Am deutlichsten verteuerte sich der Quadratmeter von Bestandswohnungen in Bremen (+4,1 Prozent auf 3.145 Euro) und Dresden (+3,1 Prozent auf 2.744 Euro). Beide Städte bleiben dank ihres vergleichsweise niedrigen Preisniveaus für Käufer attraktiv.

In den hochpreisigen Metropolen fielen die Preissteigerungen dagegen verhaltener aus. In München verteuerten sich Bestandswohnungen um 1,3 Prozent auf 8.235 Euro pro Quadratmeter, in Berlin um 1,6 Prozent auf 4.856 Euro. Beide Städte verzeichnen damit leicht höhere Wachstumsraten als im Vorquartal. In Hamburg (+1,2 Prozent auf 5.936 Euro) und Frankfurt (+1,8 Prozent auf 5.681 Euro) schwächte sich die Preisdynamik im Vergleich zum 1. Quartal dagegen ab.

Während die Wohnungspreise vielerorts zulegten, kam es in einigen Städten zu Rückgängen – ein Zeichen dafür, dass sich der Markt noch nicht flächendeckend stabilisiert hat. In Duisburg (-3,9 Prozent), Dortmund (-1,0 Prozent) und Stuttgart (-0,6 Prozent) gaben die Angebotspreise nach.

Einfamilienhäuser verteuern sich in 7 von 15 Städten

Die Preisentwicklung bei Einfamilienhäusern verlief im 2. Quartal insgesamt schwächer als bei Eigentumswohnungen: 7 von 15 Städten verzeichneten Steigerungen. Den stärksten Anstieg gab es in Duisburg (+2,7 Prozent auf 2.698 Euro), gefolgt von Bremen (+2,5 Prozent auf 2.760 Euro). In Berlin erhöhten sich die Angebotspreise von Bestandshäusern um 1,7 Prozent auf 4.532 Euro pro Quadratmeter, nachdem sie zu Jahresbeginn noch rückläufig waren. In anderen Städten tendierte der Markt dagegen seitwärts oder zeigte Rückgänge: Frankfurt drehte nach einem Plus im 1. Quartal ins Minus und verlor 2,1 Prozent auf 4.766 Euro. In München blieben die Hauspreise mit einem Minus von 0,1 Prozent auf 9.456 Euro praktisch stabil, nachdem es im 1. Quartal noch zu einem kräftigen Anstieg gekommen war.

Kreditvergabe steigt trotz schwierigem Zinsumfeld

Neben den Preisentwicklungen spielt auch das Finanzierungsumfeld eine zentrale Rolle für Immobilienkäufer. Die Bauzinsen verzeichneten in diesem Jahr wieder einen Aufwärtstrend und haben sich zuletzt zwischen 3,5 und 3,6 Prozent eingependelt. Trotz dieser Bedingungen zeigt sich der Markt bislang erstaunlich robust: Die Kreditvergabe zieht seit 2024 wieder an und wächst derzeit mit einer ähnlichen Rate wie im Vorjahr. Sollte dieser Trend anhalten, könnte das Volumen innerhalb der nächsten sechs Monate wieder das Vorkrisenniveau von 2021 erreichen. Viele Interessenten haben sich offenbar auf das neue Finanzierungsumfeld eingestellt oder bringen ausreichend Eigenkapital mit. Hinzu kommt, dass die tatsächlich von Käufern gezahlten Preise oft niedriger sind als die Angebotspreise. In der Folge belebt sich der Immobilienmarkt zunehmend.

Aktueller Beitrag

  • 05.02.2026
  • News
Kommunale Wärmeplanung: Was Eigentümer beachten sollten

Nach dem Wärmeplanungsgesetz müssen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern ihren Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 vorlegen, kleinere Kommunen bis zum 30. Juni 2028. Immer mehr Städte und Gemeinden in Deutschland arbeiten daher an ihrer kommunalen Wärmeplanung. Laut Angaben der Deutschen Energieagentur hatten Ende 2025 deutschlandweit 8 Prozent der Kommunen ihre Wärmeplanung abgeschlossen, weitere 45 Prozent sind derzeit damit beschäftigt, die Planung zu erstellen. Ob und wann ein Wärmenetz dann tatsächlich gebaut oder erweitert wird, hängt allerdings von den Plänen der Wärmeversorger ab.

Hat die Gemeinde mit Ablauf der Frist keinen Wärmeplan aufgestellt, gelten die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (§ 71 ff. GEG). Eigentümer dürfen dann nur noch neue Heizungen einbauen, die 65 Prozent der erzeugten Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnen.

Grundstücksbezogene Gebietsausweisung folgt auf fachliche Wärmeplanung

Hat eine Kommune ihre Wärmeplanung bereits vor Ablauf der gesetzlichen Frist erstellt, führt dies für Eigentümer nicht automatisch zu konkreten rechtlichen Folgen. Die fachliche Wärmeplanung zeigt zunächst nur, wie eine Stadt oder Gemeinde künftig klimaneutral mit Wärme versorgt werden kann und welche Gebiete sich grundsätzlich für Fern-, Nahwärme oder dezentrale Lösungen eignen. Sie bildet damit die strategische Grundlage für technische und wirtschaftliche Machbarkeitsstudien und die daraus abgeleitete Ausbauplanung der Stadtwerke.

„Entscheidend ist vielmehr, ob die Kommune auch grundstücksbezogen konkrete Gebiete als Fernwärmegebiete ausgewiesen hat“, so von Möller. Eine solche Ausweisung erfolgt in Form einer Satzung, einer Rechtsverordnung oder einer Allgemeinverfügung. Nur dann greifen die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes zum Anteil erneuerbarer Energien und zwar bereits einen Monat später – auch wenn die gesetzliche Frist noch nicht abgelaufen ist.

So hat beispielsweise Bonn bereits öffentlich über die kommunale Wärmeplanung informiert, aber bisher keine Gebiete ausgewiesen. Hieraus ergibt sich keine Handlungspflicht. Einige Städte, etwa Augsburg, weisen in ihren Wärme-Ausbaukarten bereits aus, welche konkreten Grundstücke an die Fernwärme angeschlossen werden können. Dort gelten die erwähnten Vorgaben des GEG bereits.

Anschluss- und Benutzungszwang muss Kommune separat beschließen

Manche Kommunen haben einen Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme festgelegt. Dies erfolgt in der Regel durch Landes- oder Kommunalrecht, beispielsweise durch eine kommunale Satzung. Dann sind Eigentümer in der Regel verpflichtet, die Fernwärme abzunehmen. Allerdings wird häufig die Möglichkeit eingeräumt, sich von der Pflicht befreien zu lassen. Wer bereits vorher eine gebäudebezogene Heizung hat, die auf erneuerbaren Energien basiert, kann so unter Umständen eine Befreiung vom Anschlusszwang mit der Kommune beantragen.

„Falls bei Ihnen ein Anschlusszwang besteht und Sie schon eine Heizungsanlage haben, die die Vorgaben des GEG erfüllt, sollten Sie in einen Blick in die jeweilige Satzung werfen und prüfen, was Sie für die Erteilung einer Ausnahme tun müssen“, rät Dr. Sandra von Möller.

Vor- und Nachteile von Fernwärme

Fernwärme kann sich finanziell lohnen und klimafreundlich sein, hat jedoch auch ihre Tücken. Die Verbraucherzentrale fasst die Vor- und Nachteile von Fernwärme zusammen.

Die Vorteile im Überblick

  • Platzersparnis & geringer Aufwand: Da weder ein eigener Heizkessel noch Lagerflächen für Brennstoffe benötigt werden, entfallen hohe Initialkosten. Zudem müssen Sie sich nicht um die Wartung der Anlage, den Schornsteinfeger oder den Brennstoffeinkauf kümmern.
  • Ökologischer Mehrwert: Fernwärme trägt zum Klimaschutz bei, da sie oft auf Kraft-Wärme-Kopplung sowie industrieller Abwärme basiert. Da auch der Anteil erneuerbarer Energien stetig steigt, lohnt sich ein Blick auf den spezifischen Energiemix Ihres Anbieters.
  • Wirtschaftliche Attraktivität: Abhängig vom Anbieter können die Preise günstig sein, was Fernwärme zu einer kosteneffizienten Heizmethode macht.
  • Finanzielle Förderung: Viele Kommunen und Stadtwerke unterstützen den Netzanschluss mit Zuschüssen, die je nach Gebäudegröße und Wärmebedarf meist zwischen 500 und 3.000 Euro liegen.
  • Hohe Langlebigkeit: Im direkten Vergleich zu klassischen Heizsystemen zeichnen sich Fernwärmeübergabestationen durch eine deutlich längere Lebensdauer aus.

Die Nachteile im Überblick

  • Fehlender Wettbewerb: Da Fernwärmenetze lokale Monopole bilden, gibt es keine Wahlmöglichkeit beim Anbieter. Ein Wechsel – wie etwa bei Strom oder Gas – ist nicht möglich, was besonders bei hohen Preisen problematisch sein kann. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) setzt sich hier bereits für Reformen ein.
  • Langfristige Bindung: Ein Fernwärmeanschluss ist eine Entscheidung mit weitreichenden Konsequenzen über viele Jahre hinweg und bedarf daher einer sorgfältigen Abwägung.
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