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BGH: Neuer Bodenbelag muss Schallschutzstandard einhalten

Im vorliegenden Fall stritten sich zwei Eigentümer übereinanderliegender Wohnungen über den Trittschall. Dieser überschreitet die nach DIN zulässigen Werte, seit der Eigentümer der oberen Wohnung seinen Teppichboden durch Fliesen ausgetauscht hat. Der Fall landete vor dem Bundesgerichtshof (BGH).
Gutachter: Geschossdecke mangelhaft
Seit der Eigentümer der oberen Wohnung Fliesen verlegt hat, fühlt sich der Eigentümer der unteren Wohnung durch den entstandenen Trittschall beeinträchtigt. Ein hinzugezogener Gutachter stellte fest, dass die mangelnde Trittschalldämmung nicht am Bodenbelag selbst liegt, sondern dass die Trittschalldämmung der Geschossdecke nicht den schallschutztechnischen Mindestanforderungen entspricht.

Urteil: Eigentümer muss Schallschutzstandard einhalten
Wird ein vorhandener Bodenbelag ohne Eingriff in den Estrich oder die Geschossdecke ausgetauscht, gilt die DIN 4109 für den Schallschutz. Sie gilt auch dann, wenn der gewählte Bodenbelag den Anforderungen entspricht und die Beeinträchtigung durch einen mangelhaften Zustand des Gemeinschaftseigentums (Geschossdecke) entsteht. Das Gericht ist der Ansicht, dass der Eigentümer durch zumutbare Maßnahmen die zulässigen Schallschutz-Werte einhalten muss, z. B. durch Verlegen eines Teppichbodens oder einen zusätzlichen Bodenbelag. [BGH, V ZR 173/19]

Aktueller Beitrag

  • 28.09.2023
  • News
Heizspiegel 2023: Heizkosten bis zu 81 Prozent höher

Starke Anstiege bei fast allen Energieträgern

Die Kosten fürs Heizen sind im Jahr 2022 je nach Energieträger um bis zu 81 Prozent gestiegen. Das zeigt der aktuelle Heizspiegel für Deutschland der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. Ein durchschnittlicher Haushalt im Mehrfamilienhaus (70-m²-Wohnung) muss fürs Heizen mit Gas 1.475 Euro bezahlen. Das sind 80 Prozent mehr als im Jahr 2021. Auch die Heizkosten für Holzpellets (+ 81 Prozent), Wärmepumpe (+ 50 Prozent) und Heizöl (+ 48 Prozent) sind deutlich gestiegen. Fernwärme ist dagegen nur leicht teurer geworden (+ 5 Prozent).

Als Grund für die stark gestiegenen Kosten gilt die Energiekrise wegen des Ukrainekriegs. Ein milder Winter sowie die Soforthilfen und Preisbremsen sollten die Kosten für Verbraucher abmildern.

Prognose für 2023: Energiepreise sinken

Für das laufende Jahr erwartet co2online leicht niedrigere Heizkosten, weil die Energiepreise wieder sinken. Laut Auswertung wird Heizen mit Gas gegenüber 2022 um 11 Prozent günstiger. Die Kosten fürs Heizen mit Holzpellets (- 17 Prozent) und Heizöl (- 19 Prozent) gehen ebenfalls zurück. Am stärksten sinken die Kosten fürs Heizen mit Wärmepumpe (- 20 Prozent). Grund dafür ist ein wieder größeres Angebot an Wärmepumpen-Stromtarifen. Lediglich für Fernwärme werden Kunden 2023 voraussichtlich mehr bezahlen müssen (+ 10 Prozent).

Damit lägen die Preise jedoch immer noch über dem Vorkrisen-Niveau. co2online sieht bei 90 Prozent der Haushalte Sparpotenzial. Durch Verhaltensänderungen und Modernisierungen könnten bis zu 1.270 Euro eingespart werden.

 

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