Zum 1. Juli 2022 müssen Stromkunden keine EEG-Umlage („Ökostrom-Umlage“) mehr über ihre Stromrechnung zahlen. Die sich daraus ergebende Entlastung sollen Stromanbieter in vollem Umfang an die Endverbraucher weitergeben. Das Kabinett hat einen entsprechenden Entwurf von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am Mittwoch beschlossen. Der Bundestag muss noch zustimmen, die Zustimmung des Bundesrats ist nicht erforderlich.
Absenkung befristet bis Ende Dezember 2022
Die beschlossene Entlastung soll planmäßig zum 1. Juli 2022 erfolgen und ist bis Dezember 2022 befristet. Bereits im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, die EEG-Umlage ab dem Jahr 2023 vollständig aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) zu finanzieren. Mit dem jetzigen Gesetzesvorhaben wird diese Entlastung vorgezogen. Die dauerhafte Absenkung der EEG-Umlage auf 0 ct/kWh ab 2023 ist Bestandteil der großen EEG-Novelle und Teil des sogenannten „Osterpakets“.
EEG Umlage in Kürze
Die sogenannte Ökostrom-Umlage wurde im Jahr 2000 eingeführt und dient dazu, die Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu finanzieren. Endkunden bezahlen die EEG-Umlage über ihre Stromrechnung. Zuletzt wurde die EEG-Umlage zum 1. Januar 2022 durch die ehemalige Große Koalition gesenkt. Derzeit müssen Kunden einen Zuschlag von 3,72 ct/kWh zahlen – vorher, in 2021, waren es 6,5 ct/kWh.
Aktueller Beitrag
Ein durchschnittlicher Zwei-Personen-Haushalt in einer Wohnung mit zentraler Warmwasserbereitung verbraucht jährlich 1.900 Kilowattstunden (kWh) und bezahlt im Jahr 280 Euro mehr Stromkosten als ein vergleichbarer sparsamer Haushalt.
„Fast zwei Drittel unserer Nutzerinnen und Nutzer geben an, dass sie noch Strom sparen können – sie wissen nur nicht immer, wie“, sagt Tanja Loitz, Geschäftsführerin von co2online. „Der StromCheck hilft dabei und liefert schon nach wenigen Schritten eine Analyse des Stromverbrauchs – und passende Tipps, mit denen sie ihr Sparpotenzial voll ausschöpfen können.“ Drei besonders effektive Tipps können alle Haushalte umsetzen: die Beleuchtung auf LEDs umstellen, Elektro-Geräte vollständig ausschalten und beim Geräteneukauf auf hohe Energieeffizienz achten.
Der Blick auf die Bundesländer zeigt erhebliche Unterschiede beim Pro-Kopf-Stromverbrauch: Am sparsamsten sind Haushalte in Sachsen (1.075 kWh pro Jahr), Thüringen (1.115 kWh) und Mecklenburg-Vorpommern (1.125 kWh), wo jährlich nur rund 430 bis 450 Euro Stromkosten pro Person anfallen. Im Gegensatz dazu verbrauchen Haushalte im Saarland (1.365 kWh), in Rheinland-Pfalz (1.350 kWh) und Nordrhein-Westfalen (1.340 kWh) am meisten Strom – das entspricht Kosten von etwa 535 bis 545 Euro pro Person.
Preise für Haushaltsstrom sind in diesem Jahr wieder deutlich gesunken, nachdem sie im Herbst letzten Jahres ein Allzeithoch erreicht hatten. Ein durchschnittlicher 2-Personen-Haushalt, der in diesem Jahr einen neuen Stromvertrag abgeschlossen hat, zahlt fast 500 Euro weniger als jemand mit einem alten Vertrag.
Die Unterschiede zwischen dem bundesweiten Durchschnittspreis und Preisen in aktuellen Neukundentarifen haben damit große Auswirkungen auf die Stromkosten der Verbraucher. Ein Wechsel des Stromversorgers kann sich daher sehr positiv auf die nächste Stromrechnung auswirken.
Der Stromverbrauch sank im Jahr 2024 nur geringfügig um 0,6 Prozent. Nachdem der Stromverbrauch während der Corona-Pandemie 2021 um 5,7 Prozent gestiegen war, sank er in den Folgejahren deutlich um insgesamt 13 Prozent. Dass der Stromverbrauch nun wieder stagniert, deutet auf einen wieder geringeren öffentlichen Fokus aufs Energiesparen hin.
Interessierte Verbraucher und Verbraucherinnen können ihren eigenen Stromverbrauch auf Stromspiegel.de mit dem Verbrauch von vergleichbaren Haushalten vergleichen. Sie finden dort außerdem Tipps zum Stromsparen, zu Fördermöglichkeiten, zahlreiche Informationen und Services.