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BGH: Selbsthilferecht – Nachbar darf Bäume beschneiden

Ragen die Äste eines Baumes auf das Nachbargrundstück, darf der Nachbar selbst Hand anlegen und den Baum beschneiden – selbst wenn der Baum dadurch absterben könnte. So urteilte der Bundesgerichtshof (BGH).

Der Fall: Eigentümer kommt Aufforderung nicht nach

Im verhandelten Fall ging es um eine 15 Meter hohe Schwarzkiefer, deren Äste seit 20 Jahren auf das Nachbargrundstück ragen. Der Nachbar störte sich an den herabfallenden Zapfen und Nadeln und forderte den Eigentümer des Grundstücks zu einem Rückschnitt des Baumes auf – erfolglos. Daraufhin griff er selbst zur Astschere. Die Eigentümer der Schwarzkiefer fürchteten nun um den stabilen Stand des Baumes und zogen vor Gericht.

Das Urteil: BGH gibt Nachbarn Recht

Der Bundesgerichtshof gab dem Nachbarn Recht: Sofern der Nachbar durch den Baum beeinträchtigt wird und die Eigentümer der Aufforderung zum Rückschnitt nicht nachkommen, greift das Selbsthilferecht gemäß § 910 Abs. 1 BGB. Der Nachbar darf die überhängenden Äste abschneiden. Dies gilt auch, wenn der Baum durch diese Maßnahmen abzusterben droht oder an Standfestigkeit verlieren könnte. Allerdings kann das Selbsthilferecht durch naturschutzrechtliche Regelungen – zum Beispiel durch Baumschutzsatzungen oder -verordnungen – eingeschränkt sein. [BGH, V ZR 234/19]

 

Aktueller Beitrag

  • 05.12.2024
  • News
Steigende Kosten bei Fernwärme: Wer ist betroffen?

Fernwärmeanteil: München, Berlin und Leipzig an der Spitze

Im Jahr 2024 ist der Anteil der Wohnungsangebote mit Fernwärmeanschluss in München, Berlin und Leipzig am höchsten, gemessen an der Gesamtzahl der Angebote. In München verfügen im Jahr 2024 von insgesamt 49.700 Wohnungsangeboten 9.787 über Fernwärme, was einem Anteil von fast 20 Prozent entspricht. Berlin erreicht einen Anteil von 18,5 Prozent, da von insgesamt 106.694 Angeboten 19.700 mit Fernwärmeanschluss ausgestattet sind. In Leipzig liegt der Anteil 2024 bei 18,2 Prozent, da von 24.190 Wohnungsangeboten 4.407 über Fernwärme verfügen.

In anderen Städten wie Hamburg, Frankfurt am Main und Dortmund liegen die Anteile der Fernwärmeangebote im Jahr 2024 etwas niedriger. In Hamburg verfügen von insgesamt 40.091 Wohnungsangeboten 6.567 über Fernwärmeanschluss, was einem Anteil von 16,4 Prozent entspricht.

In Frankfurt am Main machen die Angebote mit Fernwärmeanschluss im Jahr 2024 12,8 Prozent aus (3.606 von 28.244 Angeboten). Im Gegensatz dazu gibt es in Essen und Stuttgart nur sehr wenige Wohnungsangebote mit Fernwärmeanschluss. In Stuttgart liegt der Anteil im Jahr 2024 bei lediglich 7,6 Prozent, und in Dortmund bei nur 6,3 Prozent.

Entwicklung der Fernwärmeanteile nach Baujahr

In der GeoMap-Analyse wurden auch Wohnungsangebote nach dem Baujahr untersucht, die über einen Fernwärmeanschluss verfügen. Die Ergebnisse zeigen, dass der Anteil an Fernwärme-Wohnungen in älteren Baujahren deutlich höher als bei Neubauten ist.

In Berlin lag der Anteil der Wohnungen aus dem Baujahr 2021 bei 42,3 Prozent, und sank bis 2024 auf etwa 36 Prozent bei Neubauten. München verzeichnete im Jahr 2021 einen Anteil von 37,3 Prozent, der sich bis 2024 auf nur noch 18,5 Prozent reduzierte. Leipzig hatte im Jahr 2021 mit 46 Prozent den höchsten Anteil an Fernwärme-Wohnungen, der bis 2024 auf 21,7 Prozent zurückging.

In Hamburg und Frankfurt schwankten die Anteile: Frankfurt erreichte im Jahr 2023 mit 39,5 Prozent einen Höchstwert, fiel aber 2024 auf 13,2 Prozent. In Düsseldorf stieg der Anteil bei Neubauten auf 44,7 Prozent im Jahr 2024, während Essen im Jahr 2023 mit 45,2 Prozent den höchsten Anteil hatte, der jedoch 2024 auf 5,2 Prozent sank.

Daten: GeoMap by Real Estate Pilot AG

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