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Warmwasser: Unterschätztes Sparpotenzial

Sparen heißt nicht Verzicht

Was ein hoher Warmwasserverbrauch bedeutet, unterschätzen viele Haushalte. Wer seinen Verbrauch kennt, kann große Kosten, aber auch CO2, das bei der Erwärmung des Wassers freigesetzt wird, einsparen. Das Erwärmen von Wasser verbraucht im Haushalt ähnlich viel Energie wie alle Elektrogeräte – von Fernseher über Kühlschrank bis Herd – zusammen. Das lässt bereits ahnen, wie groß das Sparpotenzial beim Warmwasser ist. Im Alltag helfen die folgenden Tipps:

  • Duschen: Handelsübliche Duschköpfe haben eine Durchflussmenge von circa 12 bis 15 Litern pro Minute. Bei einer Duschzeit von 10 Minuten werden also 120 bis 150 Liter Wasser verbraucht. Mit einem Sparduschkopf wird die Durchflussmenge um bis zu 50 Prozent reduziert – laut co2online kann ein durchschnittlicher 2-Personen-Haushalt hiermit rund 365 Euro im Jahr sparen.
  • Händewaschen: Zum Händewaschen ist Seife nötig, warmes Wasser jedoch nicht. Der Durchschnittshaushalt soll 85 Euro sparen können, wenn die Hände mit kaltem Wasser gewaschen werden. Tipp: Den Wasserhahn nach Benutzung immer direkt auf „kalt“ stellen – so wird verhindert, dass beim nächsten Mal versehentlich warmes Wasser verbraucht wird.
  • Geschirrspüler: Wenn die Möglichkeit besteht, sollte immer ein Geschirrspüler benutzt werden. Gut befüllt spart dieser rund 75 Euro jährlich ein.

In nur fünf Minuten können interessierte Verbraucher mit dem WasserCheck von co2online ihren eigenen Verbrauch analysieren und mit deutschlandweiten Durchschnittswerten vergleichen.

Aktueller Beitrag

  • 17.07.2025
  • News
Mietpreisbremse bis 2029 verlängert

Die sogenannte Mietpreisbremse, die den Mietenanstieg verlangsamt, ist bis zum 31. Dezember 2025 befristet. Die in der Bundesregierung erarbeitete Verlängerung der Mietpreisbremse wurde durch den Bundestag beschlossen und hat den Bundesrat passiert. Dies hilft Menschen, die auf der Suche nach einer Wohnung sind und insbesondere diejenigen mit kleinem und mittlerem Einkommen.

Bezahlbares Wohnen sei „eine der wichtigsten sozialen Fragen unserer Zeit“, das sagte Bundeskanzler Merz in seiner Regierungserklärung vom 14. Mai 2025. Dafür müssen Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn geändert werden.

Miethöhe zu Mietbeginn bis Ende 2029 begrenzt

Die Landesregierungen können damit über den 31. Dezember 2025 hinaus „Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt“ bestimmen. In diesen Ballungsräumen darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen.

Damit soll in diesen Gebieten Wohnraum für alle – Familien, Rentnerinnen und Rentner mit kleinem Einkommen oder für junge Menschen – bezahlbar bleiben. Parallel wird die Bundesregierung Anstrengungen unternehmen, um zu mehr Wohnraum zu kommen.

Eigentümerinnen und Eigentümer, die Wohnraum vermieten, sollen dabei nicht unverhältnismäßig belastet werden. Die Mietpreisbremse wird daher nicht auf Wohnungen angewendet, die nach dem 01. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden. Damit soll auch die Motivation zum Neubau von Wohnraum gestärkt werden.

Wohnen darf kein Luxusgut werden

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig (SPD) erklärt dazu: „Wohnen darf kein Luxusgut werden. Deshalb ist die Verlängerung der Mietpreisbremse der erste Gesetzentwurf, den ich vorlege. Wir haben hier keine Zeit zu verlieren. Denn Ende des Jahres läuft die geltende Mietpreisbremse aus. Mieterinnen und Mieter brauchen Schutz, und den bekommen sie. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit.

Klar ist aber auch: Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist nur ein erster Schritt. Im Koalitionsvertrag sind weitere Vorhaben zum Schutz von Mieterinnen und Mietern geplant. Wir wollen mehr Transparenz bei den Nebenkosten schaffen. Auch Verträge mit Indexmieten werden wir strengeren Regeln unterwerfen, den Mieterschutz bei möblierten Wohnungen wollen wir verbessern. Es kann nicht sein, dass ein Vermieter zwei Stühle in eine leere Wohnung stellt und meint, dann deutlich höhere Preise verlangen zu können. Ein starker Mieterschutz ist uns in der Bundesregierung ein gemeinsames Anliegen.“

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