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Eis & Schnee: Wer muss räumen?

Mieter und Eigentümer: Wer muss räumen?

Vermieter und Eigentümer unterliegen grundsätzlich der Verkehrssicherungspflicht. Diese besagt, dass der Eigentümer eines Grundstücks dafür Sorge zu tragen hat, dass auf seinem Grund und Boden niemand zu Schaden kommt. Insbesondere im Herbst, bei rutschigem Laub und im Winter, bei Schnee und Eis, ist hier rasches Handeln gefragt. In der Regel übertragen Vermieter die Verkehrssicherungspflicht: diese kann ausdrücklich im Mietvertrag auf die Mieter übertragen werden oder der Vermieter beauftragt den Hausmeister oder einen Winterdienst, dessen Kosten er über die Betriebskostenabrechnung abrechnet. Auch dies muss im Mietvertrag geregelt sein. Regelungen, die ausschließlich in der Hausordnung festgelegt sind, sind anfechtbar.

Was muss gemacht werden?

In der Regel muss an Werktagen von 7 bis 20 Uhr geräumt werden, an Sonn- und Feiertagen erst ab acht Uhr. Abweichende Zeiten können an Orten mit viel Publikumsverkehr gelten, zum Beispiel vor Kneipen, Restaurants oder Diskotheken. Die Räum- und Streupflicht regeln die Kommunen in ihren Satzungen.

Geräumt und ggf. gestreut werden müssen Hauseingänge und Zuwege, der Bürgersteig vor dem eigenen Grundstück sowie die Wege zu Garagen und Mülltonnen. Die erforderlichen Laufwege müssen zwischen 0,5 und 1,50 Meter breit sein – genaue Angaben finden sich in den Satzungen der Kommunen.

Mieter und Eigentümer die zum Räumen und Streuen verpflichtet, aber verhindert sind, müssen sich um eine Vertretung kümmern. Vermieter sind dazu verpflichtet, Gerätschaften und Material zur Verfügung zu stellen.

 

Aktueller Beitrag

  • 17.10.2024
  • News
Heizkostenabrechnungen: Fast jeder Zweite muss nachzahlen

Heizkosten 2023 auf hohem Niveau

Indes zeigt eine aktuelle Analyse der von ista bislang durchgeführten 800.000 Heizkostenabrechnungen des Jahres 2023, dass die Heizkosten bereits in diesem Abrechnungszeitraum auf hohem Niveau liegen. 2024 könnte es noch einmal teurer werden. „Schon für 2023 lässt unsere Analyse der bereits vorliegenden Abrechnungen auf ein hohes Niveau bei den Heizkosten schließen. In den Erwartungen der Verbraucher spiegelt sich das jedoch kaum wider – knapp zwei Drittel wollen nun, zu Beginn der neuen Heizperiode, weiter heizen, wie zuvor. Für viele kommt die Heizkostenabrechnung offenbar zu spät und reicht allein nicht aus. Wir brauchen mehr Transparenz, damit die Verbraucher ihr Verhalten rechtzeitig anpassen können“, sagt ista CEO Hagen Lessing.

Nur noch weniger als ein Drittel der Mieter in Deutschland will laut Befragung sparsamer heizen als zuvor. Zum Vergleich: Bei einer vorherigen Bevölkerungsumfrage Anfang 2023 – also nachdem die Energiepreise nach der Energiekrise wieder gesunken waren – gaben noch knapp zwei Drittel an, die Thermostate herunterdrehen zu wollen. Die Umfrage zeigt auch, dass mehr von denjenigen Mietern, die bereits ihre Nebenkostenabrechnung erhalten haben, sparsamer heizen wollen (35 Prozent), als diejenigen, die noch auf ihre Abrechnung warten (27 Prozent).

Bereits 800.000 Heizkostenabrechnungen analysiert

Für eine 70 Quadratmeter große Wohnung mit Erdgasheizung oder Fernwärme muss nach den Analysen von ista mit Heizkosten von mehr als 800 Euro für das Jahr 2023 gerechnet werden. Bei Ölheizungen werden sogar rund 1.100 Euro fällig. Das ergab eine aktuelle Analyse der bereits durchgeführten 800.000 Heizkostenabrechnungen von ista. Mit 63 Prozent will die Mehrheit der Mieter in der beginnenden Heizperiode jedoch genauso weiter heizen, wie sie es bisher getan hat. Angesichts der mittlerweile ausgelaufenen Preisbremsen und der Mehrwertsteuersenkung dürfte das nun in vielen Fällen aber deutlich teurer werden. Hinzu kommen die jährlich steigenden CO2-Preise.

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