Seit über 30 Jahren Ihr Immobilienmakler in Essen.

Grundsteuerreform: Nur noch NRW offen

2025 soll die Grundsteuer neu berechnet werden – dann tritt das neue Gesetz in Kraft. Hierbei können sich die Länder individuell zwischen dem Bundesweg und einem Sonderweg entscheiden. Bundesländer, die den Sonderweg gehen möchten, müssen ein entsprechendes Gesetz verabschieden.

Grundsteuer: der Bundesweg

Die Grundlage des Bundesweges ist das sogenannte Ertragswertverfahren. Hier fließen der Bodenrichtwert, die Immobilienfläche, die Nettokaltmiete und das Alter der Immobilie in die Berechnung ein. Die jeweiligen Finanzämter ermitteln aus diesen Werten den Steuermessbetrag – dieser wird mit dem individuell festgelegten Hebesatz der Gemeinden multipliziert.

So entschieden die Länder

Bis auf Nordrhein-Westfalen hat sich jedes Land bereits festgelegt. So haben die Bundesländer entschieden: Berlin, Brandenburg, Bremen, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und auch Schleswig-Holstein werden wohl zumindest teilweise das Bundesmodell übernehmen. Mecklenburg-Vorpommern möchte das Bundesmodell komplett übernehmen, das Saarland hingegen weitgehend, aber von der Öffnungsklausel Gebrauch machen und Änderungen vornehmen. Die übrigen Bundesländer möchten einen Sonderweg bestreiten und arbeiten noch an den entsprechenden Gesetzen – lediglich Baden-Württemberg hat bereits ein Gesetz verabschiedet.

 

Aktueller Beitrag

  • 25.05.2023
  • News
Achtung Phishing: Betrug mit Förderungsprogrammen

Falsches Förderprogramm „NextGenerationEU“

Die Betrüger nutzen laut Verbraucherzentrale in ihren E-Mails den Bundesadler und die Farben der Deutschlandflagge und geben sich als das Bundesfinanzministerium aus. Angeblich könne man im Rahmen eines 750 Milliarden Euro umfassenden Maßnahmenpakets namens „NextGenerationEU“ eigenes Kapital in einen „digitalen Euro“ umschichten. Dies werde mit einer Förderung von 29 Prozent auf die getätigte Einlage unterstützt und soll die Kaufkraft erhalten. Bei dieser Behauptung nutzen die Kriminellen den Namen eines tatsächlich existierenden Wiederaufbauprogramms der EU aus, dichten ihm aber weitere Funktionen hinzu, so die Verbraucherzentrale. Die Betrüger behaupten zudem, es gäbe exklusive „sorgfältig ausgewählte Teilnehmer“ und gibt am Ende einen „persönlichen Zugangsschlüssel“ weiter. Der Link in der E-Mail führt zu einer Seite, die der offiziellen Seite des Bundesfinanzministeriums verblüffend ähnelt.

Einen ähnlichen Betrugsversuch gibt es aktuell mit dem vermeintlichen Förderprogramm der KfW-Bank, in dem für ein „Inflationsschutz-Förderprogramm“ geworben wird. Dieses Förderprogramm gibt es so nicht.

Wie kann ich mich schützen?

Klicken Sie niemals auf Links in E-Mails, die Sie nicht eindeutig zuordnen können. Und auch bei vermeintlich bekannten Absendern ist Vorsicht geboten, wenn es darum geht, dass Sie sich einloggen sollen. Statt den Link anzuklicken, rufen Sie die Seite lieber selbst in Ihrem Browser auf. Wenn Sie unsicher sind, können Sie z. B. die Verbraucherzentrale zurate ziehen.

 

weiterlesen

Zurück zur Übersicht