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Energieberatung für Privatpersonen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert ein Beratungsangebot der Verbraucherzentralen zum Thema „Energieeffizienz“. Je nach Aufwand können Privatpersonen sich kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr beraten lassen. Für einkommensschwache Haushalte ist das gesamte Angebot kostenfrei.

Verschiedene Beratungsmodelle
Zu den Themen Strom- oder Heizkostensparen, Wärmedämmung oder erneuerbare Energien beraten deutschlandweit etwa 500 unabhängige Energieberater. Die Beratung kann direkt in den Verbraucherzentralen, telefonisch, online und – bei komplexeren Fragen – auch direkt vor Ort erfolgen. Kostenlos sind z. B. kurze Onlineberatungen oder der Basis-Check. Hier kommt ein Berater für etwa eine Stunde zum Verbraucher und analysiert den Strom- und Wärmeverbrauch sowie die Geräteausstattung und zeigt Sparmöglichkeiten auf.

Etwas aufwändiger sind der Gebäude-Check, bei dem unter anderem die Heizungsanlage geprüft wird, der Heiz-Check, der Solar-Check und der Eignungs-Check Solar. Hierfür wird jeweils eine Gebühr in Höhe von 30 Euro erhoben.

Aktueller Beitrag

  • 05.09.2024
  • News
„Jung kauft Alt“: Förderprogramm für Hauskauf

Jung kauft Alt: Die Konditionen

  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentum von selbstgenutztem Wohnraum erwerben, bei denen mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt und deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen max. 90.000 Euro bei einem Kind beträgt, zuzüglich 10.000 Euro je weiteres Kind.
  • Die zu erwerbende Wohnimmobilie muss zum Zeitpunkt der Antragstellung gemäß eines Energiebedarfs- oder Verbrauchsausweises in die Energieeffizienzklasse F, G oder H eingestuft sein.
  • Förderfähige Kosten sind der Kaufpreis inklusive Grundstückskosten. Die maximale Höhe des Kreditbetrags hängt ab von der Anzahl der im Haushalt wohnenden minderjährigen Kinder. Bei einem Kind können bis zu 100.000 Euro beantragt werden, bei zwei Kindern bis zu 125.000 Euro und ab drei Kindern bis zu 150.000 Euro. Es sind Kreditlaufzeiten ab sieben und bis 35 Jahre möglich, die Zinsen können je nach Laufzeitvariante für maximal 20 Jahre festgeschrieben werden.
  • Antragstellende verpflichten sich, die erworbene Bestandsimmobilie binnen 54 Monaten ab KfW-Förderzusage energetisch mindestens auf das Niveau eines „Effizienzhauses 70 EE“ zu sanieren. Für die Sanierung können zusätzlich z. B. zinsgünstige Kredite und Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) genutzt werden.

„Geld sparen und Ressourcen schonen“

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, sagt: „Geld sparen und gleichzeitig Ressourcen schonen, das kann man durch das Sanieren von alten Häusern. Mit unserem neuen Förderprogramm ‚Jung kauft Alt‘ können sich jetzt auch Familien mit mittleren und kleineren Einkommen ihren Traum vom Einfamilienhaus erfüllen.“ Der Immobilienverband Deutschland (IVD) begrüßt die Idee, übt aber auch Kritik: „[…] Leider wiederholt man bei ‚Jung kauft Alt‘ den gleichen Fehler wie bei der Neubauförderung ‚Wohneigentum für Familien‘ (WEF): Die Einkommensgrenzen und zinsverbilligten Förderdarlehen sind viel zu niedrig, um die sehr hohen Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllen zu können“, erklärt IVD-Präsident Dirk Wohltorf.

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