Die Bundesregierung sieht vor, dass Mieter, die aufgrund der Corona-Krise ab April ihre Miete für bis zu sechs Monate nicht an den Vermieter zahlen, keine Kündigung befürchten müssen. Diese Maßnahme soll auf bis zu zwölf Monate ausgeweitet werden können. Bis zu zwei Jahren sollen sie Zeit haben, die ausstehenden Mieten zu begleichen. Viele private Vermieter können sich diesen finanziellen Ausfall nicht leisten.Haus und Grund fordert Korrekturen
Vermieter müssen, trotz den Mietausfalls, alle laufenden Kosten, zum Beispiel Betriebskosten wie Heizung, Warmwasser und Abfallbeseitigung, weiter begleichen.
Durch die neue Regelung wären Vermieter gezwungen, ihren Mietern einen Kredit in Höhe von sechs bis zwölf Monatsmieten zu gewähren. Insbesondere privaten Vermietern, die von der Miete ihren Lebensunterhalt bestreiten, kann diese Regelung zum Verhängnis werden.
Um Vermieter zu schützen, fordert der der Eigentümerverband Haus und Grund die folgenden Korrekturen an der neuen Regelung:
1. Der coronakrisenbedingte Einkommensausfall muss vom Mieter nachgewiesen werden, da Vermieter die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Mieter nicht kennen können.
2. Der Kündigungsausschluss muss daran geknüpft sein, dass der Mieter fortlaufend Bemühungen zur Beantragung von Wohngeld oder den Kosten der Unterkunft unternimmt. Denn nur er kann Miete aus dem Sozialsystem erlangen.
3. Es muss einen Anspruch des Vermieters auf Unterstützung aus einem Wohn- und Mietenfonds geben.
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Ein durchschnittlicher Zwei-Personen-Haushalt in einer Wohnung mit zentraler Warmwasserbereitung verbraucht jährlich 1.900 Kilowattstunden (kWh) und bezahlt im Jahr 280 Euro mehr Stromkosten als ein vergleichbarer sparsamer Haushalt.
„Fast zwei Drittel unserer Nutzerinnen und Nutzer geben an, dass sie noch Strom sparen können – sie wissen nur nicht immer, wie“, sagt Tanja Loitz, Geschäftsführerin von co2online. „Der StromCheck hilft dabei und liefert schon nach wenigen Schritten eine Analyse des Stromverbrauchs – und passende Tipps, mit denen sie ihr Sparpotenzial voll ausschöpfen können.“ Drei besonders effektive Tipps können alle Haushalte umsetzen: die Beleuchtung auf LEDs umstellen, Elektro-Geräte vollständig ausschalten und beim Geräteneukauf auf hohe Energieeffizienz achten.
Der Blick auf die Bundesländer zeigt erhebliche Unterschiede beim Pro-Kopf-Stromverbrauch: Am sparsamsten sind Haushalte in Sachsen (1.075 kWh pro Jahr), Thüringen (1.115 kWh) und Mecklenburg-Vorpommern (1.125 kWh), wo jährlich nur rund 430 bis 450 Euro Stromkosten pro Person anfallen. Im Gegensatz dazu verbrauchen Haushalte im Saarland (1.365 kWh), in Rheinland-Pfalz (1.350 kWh) und Nordrhein-Westfalen (1.340 kWh) am meisten Strom – das entspricht Kosten von etwa 535 bis 545 Euro pro Person.
Preise für Haushaltsstrom sind in diesem Jahr wieder deutlich gesunken, nachdem sie im Herbst letzten Jahres ein Allzeithoch erreicht hatten. Ein durchschnittlicher 2-Personen-Haushalt, der in diesem Jahr einen neuen Stromvertrag abgeschlossen hat, zahlt fast 500 Euro weniger als jemand mit einem alten Vertrag.
Die Unterschiede zwischen dem bundesweiten Durchschnittspreis und Preisen in aktuellen Neukundentarifen haben damit große Auswirkungen auf die Stromkosten der Verbraucher. Ein Wechsel des Stromversorgers kann sich daher sehr positiv auf die nächste Stromrechnung auswirken.
Der Stromverbrauch sank im Jahr 2024 nur geringfügig um 0,6 Prozent. Nachdem der Stromverbrauch während der Corona-Pandemie 2021 um 5,7 Prozent gestiegen war, sank er in den Folgejahren deutlich um insgesamt 13 Prozent. Dass der Stromverbrauch nun wieder stagniert, deutet auf einen wieder geringeren öffentlichen Fokus aufs Energiesparen hin.
Interessierte Verbraucher und Verbraucherinnen können ihren eigenen Stromverbrauch auf Stromspiegel.de mit dem Verbrauch von vergleichbaren Haushalten vergleichen. Sie finden dort außerdem Tipps zum Stromsparen, zu Fördermöglichkeiten, zahlreiche Informationen und Services.