Vermietern, die unverschuldet von einem Mietausfall betroffen waren, können bis zu 50 Prozent der Grundsteuer erlassen werden. Wer das für 2021 tun will, sollte sich zeitnah darum kümmern: am 31. März läuft die Frist ab.
Bis zu 50 Prozent bei unverschuldetem Leerstand
„Wenn die Mieteinnahmen 2021 mehr als 50 Prozent unter der normalen Jahreskaltmiete lagen, erlässt die Kommune dem Vermieter 25 Prozent der Grundsteuer“, erklärt Konrad Adenauer. Der Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen ergänzt: „Sollte vergangenes Jahr gar keine Miete geflossen sein, steht dem Eigentümer sogar ein Erlass von 50 Prozent zu“. Die Ein unverschuldeter Mietausfall kann viele Ursachen haben: Zahlungsunfähigkeit der Mieter oder langer Leerstand, z. B. durch einen Hausbrand oder Wasserschäden verursacht. Laut Haus & Grund könnten viele betroffene Vermieter der Flutkatastrophe in NRW für einen Teilerlass in Frage kommen.
Leerstand durch mangelnde Nachfrage
Auch wenn der Leerstand durch mangelnde Nachfrage entstanden ist, ist ein Teilerlass möglich. In diesem Fall müssen Vermieter nachweisen, dass sie sich ernsthaft um eine Vermietung bemüht haben, z. B. alle Vermietungsversuche schriftlich festhalten. Hierbei müssen keine unwirtschaftlichen Bemühungen unternommen werden und auch eine Miete unterhalb des üblichen Marktpreisniveaus muss nicht verlangt werden. Natürlich darf die Miete auch nicht unrealistisch hoch angesetzt werden. Bei mehrjährigem Leerstand werden jedoch intensivere Bemühungen erwartet, zum Beispiel die Beauftragung eines Maklers, so Haus & Grund.
Frist kann nicht verlängert werden
Den Antrag auf Teilerlass müssen Vermieter bis zum 31. März 2022 beim Steueramt der Kommune stellen. Diese Frist kann nicht verlängert werden.
Aktueller Beitrag
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, sagt: „Geld sparen und gleichzeitig Ressourcen schonen, das kann man durch das Sanieren von alten Häusern. Mit unserem neuen Förderprogramm ‚Jung kauft Alt‘ können sich jetzt auch Familien mit mittleren und kleineren Einkommen ihren Traum vom Einfamilienhaus erfüllen.“ Der Immobilienverband Deutschland (IVD) begrüßt die Idee, übt aber auch Kritik: „[…] Leider wiederholt man bei ‚Jung kauft Alt‘ den gleichen Fehler wie bei der Neubauförderung ‚Wohneigentum für Familien‘ (WEF): Die Einkommensgrenzen und zinsverbilligten Förderdarlehen sind viel zu niedrig, um die sehr hohen Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllen zu können“, erklärt IVD-Präsident Dirk Wohltorf.