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Personenaufzüge: Zwei-Wege-Kommunikation wird Pflicht

Bis zum 31. Dezember 2020 müssen alle Personenaufzüge in Wohngebäuden mit einem Zwei-Wege-Kommunikationssystem ausgerüstet sein. Darauf verweist der Verein „Wohnen im Eigentum. Die Wohneigentümer e. V.“ (WIE). Auch Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sind zum Nachrüsten verpflichtet.

Stichtag: 1. Januar 2021
Grund für die Änderung ist die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Vorschrift gilt ab dem 1. Januar 2021 für alle überwachungsbedürftigen Aufzüge. Dies betrifft Anlagen, die Personen befördern, Plattformlifte oder Befahranlagen mit über drei Metern Förderhöhe, wenn darin Personen eingeschlossen werden können. Die neue Regelung gilt sowohl für neue Aufzüge als auch für Bestandsanlagen.

Über die Zwei-Wege-Kommunikation können Personen im Aufzug rund um die Uhr eine Sprachverbindung zu einer Notrufzentrale bzw. einem Notdienst herstellen. Die Kommunikation muss in beide Richtungen möglich sein und die Befreiung muss durch das Personal innerhalb von 30 Minuten eingeleitet werden.

TÜV Süd: Einfache Nachrüstung möglich
Laut TÜV Süd sind keine kostspieligen Umbauten nötig: bestehende Anlagen können relativ günstig mit einer Gegensprechanlage oder einem fest installierten Telefon nachgerüstet werden. Die genauen Anforderungen an das Zwei-Wege-Kommunikationssystem und den Notruf sind in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“ in Ziffer 3.4.3 beschrieben.

Aktueller Beitrag

  • 23.11.2023
  • News
Rheinland-Pfalz führt Solarpflicht für öffentliche Neubauten ein

Novelle des Solargesetzes

Am 8.11.2023 hat der Landtag die Novelle des Solargesetzes verabschiedet, am 1.1.2024 soll sie in Kraft treten. Bei allen öffentlichen Neubauten und bei Dachsanierungen müssen ab Januar Photovoltaikanlagen installiert werden. Für gewerbliche Gebäude gilt die Solarpflicht bereits seit zwei Jahren. Sprecher der Regierungsfraktionen begründeten die Novelle mit einer Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beim Klimaschutz und dem Ausbau erneuerbarer Energien.

Mit der neuen Solarpflicht für öffentliche Gebäude will die Landesregierung die Ausbaulücke bei der Photovoltaik schließen. So strebt sie einen Zubau von jährlich 500 Megawatt (MW) an. Der Ausbau belief sich im Jahr 2021 auf 266 MW und im Jahr 2022 auf 350 MW.

Sonderregelung für private Haushalte

Private Haushalte sollen bei Neubauten demnach zunächst nur dazu verpflichtet werden, das Gebäude „PV-ready“ zu machen. Das bedeutet, sie sind dazu verpflichtet, Vorrichtungen für PV-Anlagen zu installieren, wie zum Beispiel Kabel oder Leerrohre. Die SPD-Abgeordnete Tamara Müller begründete dies mit den hohen Investitionskosten von rund 15.000 Euro sowie damit, dass sich private Eigentümer selbst für oder gegen eine PV-Anlage entscheiden sollen. Die CDU-Opposition hätte sich auch für private Neubauten eine Pflicht zum Betrieb einer Solarstromanlage gewünscht.

In mehreren Bundesländern gibt es bereits unterschiedliche Regelungen zur Solarpflicht. Die Bundesregierung denkt über eine bundesweite Lösung nach.

 

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