Bis zum 31. Dezember 2020 müssen alle Personenaufzüge in Wohngebäuden mit einem Zwei-Wege-Kommunikationssystem ausgerüstet sein. Darauf verweist der Verein „Wohnen im Eigentum. Die Wohneigentümer e. V.“ (WIE). Auch Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sind zum Nachrüsten verpflichtet.
Stichtag: 1. Januar 2021
Grund für die Änderung ist die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Vorschrift gilt ab dem 1. Januar 2021 für alle überwachungsbedürftigen Aufzüge. Dies betrifft Anlagen, die Personen befördern, Plattformlifte oder Befahranlagen mit über drei Metern Förderhöhe, wenn darin Personen eingeschlossen werden können. Die neue Regelung gilt sowohl für neue Aufzüge als auch für Bestandsanlagen.
Über die Zwei-Wege-Kommunikation können Personen im Aufzug rund um die Uhr eine Sprachverbindung zu einer Notrufzentrale bzw. einem Notdienst herstellen. Die Kommunikation muss in beide Richtungen möglich sein und die Befreiung muss durch das Personal innerhalb von 30 Minuten eingeleitet werden.
TÜV Süd: Einfache Nachrüstung möglich
Laut TÜV Süd sind keine kostspieligen Umbauten nötig: bestehende Anlagen können relativ günstig mit einer Gegensprechanlage oder einem fest installierten Telefon nachgerüstet werden. Die genauen Anforderungen an das Zwei-Wege-Kommunikationssystem und den Notruf sind in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“ in Ziffer 3.4.3 beschrieben.
Aktueller Beitrag
Im Jahr 2024 ist der Anteil der Wohnungsangebote mit Fernwärmeanschluss in München, Berlin und Leipzig am höchsten, gemessen an der Gesamtzahl der Angebote. In München verfügen im Jahr 2024 von insgesamt 49.700 Wohnungsangeboten 9.787 über Fernwärme, was einem Anteil von fast 20 Prozent entspricht. Berlin erreicht einen Anteil von 18,5 Prozent, da von insgesamt 106.694 Angeboten 19.700 mit Fernwärmeanschluss ausgestattet sind. In Leipzig liegt der Anteil 2024 bei 18,2 Prozent, da von 24.190 Wohnungsangeboten 4.407 über Fernwärme verfügen.
In anderen Städten wie Hamburg, Frankfurt am Main und Dortmund liegen die Anteile der Fernwärmeangebote im Jahr 2024 etwas niedriger. In Hamburg verfügen von insgesamt 40.091 Wohnungsangeboten 6.567 über Fernwärmeanschluss, was einem Anteil von 16,4 Prozent entspricht.
In Frankfurt am Main machen die Angebote mit Fernwärmeanschluss im Jahr 2024 12,8 Prozent aus (3.606 von 28.244 Angeboten). Im Gegensatz dazu gibt es in Essen und Stuttgart nur sehr wenige Wohnungsangebote mit Fernwärmeanschluss. In Stuttgart liegt der Anteil im Jahr 2024 bei lediglich 7,6 Prozent, und in Dortmund bei nur 6,3 Prozent.
In der GeoMap-Analyse wurden auch Wohnungsangebote nach dem Baujahr untersucht, die über einen Fernwärmeanschluss verfügen. Die Ergebnisse zeigen, dass der Anteil an Fernwärme-Wohnungen in älteren Baujahren deutlich höher als bei Neubauten ist.
In Berlin lag der Anteil der Wohnungen aus dem Baujahr 2021 bei 42,3 Prozent, und sank bis 2024 auf etwa 36 Prozent bei Neubauten. München verzeichnete im Jahr 2021 einen Anteil von 37,3 Prozent, der sich bis 2024 auf nur noch 18,5 Prozent reduzierte. Leipzig hatte im Jahr 2021 mit 46 Prozent den höchsten Anteil an Fernwärme-Wohnungen, der bis 2024 auf 21,7 Prozent zurückging.
In Hamburg und Frankfurt schwankten die Anteile: Frankfurt erreichte im Jahr 2023 mit 39,5 Prozent einen Höchstwert, fiel aber 2024 auf 13,2 Prozent. In Düsseldorf stieg der Anteil bei Neubauten auf 44,7 Prozent im Jahr 2024, während Essen im Jahr 2023 mit 45,2 Prozent den höchsten Anteil hatte, der jedoch 2024 auf 5,2 Prozent sank.
Daten: GeoMap by Real Estate Pilot AG