Bis zum 31. Dezember 2020 müssen alle Personenaufzüge in Wohngebäuden mit einem Zwei-Wege-Kommunikationssystem ausgerüstet sein. Darauf verweist der Verein „Wohnen im Eigentum. Die Wohneigentümer e. V.“ (WIE). Auch Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sind zum Nachrüsten verpflichtet.
Stichtag: 1. Januar 2021
Grund für die Änderung ist die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Vorschrift gilt ab dem 1. Januar 2021 für alle überwachungsbedürftigen Aufzüge. Dies betrifft Anlagen, die Personen befördern, Plattformlifte oder Befahranlagen mit über drei Metern Förderhöhe, wenn darin Personen eingeschlossen werden können. Die neue Regelung gilt sowohl für neue Aufzüge als auch für Bestandsanlagen.
Über die Zwei-Wege-Kommunikation können Personen im Aufzug rund um die Uhr eine Sprachverbindung zu einer Notrufzentrale bzw. einem Notdienst herstellen. Die Kommunikation muss in beide Richtungen möglich sein und die Befreiung muss durch das Personal innerhalb von 30 Minuten eingeleitet werden.
TÜV Süd: Einfache Nachrüstung möglich
Laut TÜV Süd sind keine kostspieligen Umbauten nötig: bestehende Anlagen können relativ günstig mit einer Gegensprechanlage oder einem fest installierten Telefon nachgerüstet werden. Die genauen Anforderungen an das Zwei-Wege-Kommunikationssystem und den Notruf sind in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“ in Ziffer 3.4.3 beschrieben.
Aktueller Beitrag
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, sagt: „Geld sparen und gleichzeitig Ressourcen schonen, das kann man durch das Sanieren von alten Häusern. Mit unserem neuen Förderprogramm ‚Jung kauft Alt‘ können sich jetzt auch Familien mit mittleren und kleineren Einkommen ihren Traum vom Einfamilienhaus erfüllen.“ Der Immobilienverband Deutschland (IVD) begrüßt die Idee, übt aber auch Kritik: „[…] Leider wiederholt man bei ‚Jung kauft Alt‘ den gleichen Fehler wie bei der Neubauförderung ‚Wohneigentum für Familien‘ (WEF): Die Einkommensgrenzen und zinsverbilligten Förderdarlehen sind viel zu niedrig, um die sehr hohen Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllen zu können“, erklärt IVD-Präsident Dirk Wohltorf.