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Stromerzeugung: Mehr als 60 % aus erneuerbaren Energien

Erneuerbare Energien auf dem Vormarsch

Trotz dieses allgemeinen Rückgangs stieg die Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen im Vergleich zum 1. Halbjahr 2023 um 9,1 Prozent auf 135,2 Milliarden Kilowattstunden. Dies entspricht 61,5 Prozent (1. Halbjahr 2023: 53,3 %) der gesamten inländischen Stromproduktion und war der höchste Anteil an Strom aus erneuerbaren Energien für ein 1. Halbjahr seit Beginn der Erhebung im Jahr 2018. Demgegenüber ging die Stromerzeugung aus konventionellen Energieträgern im Vergleich zum 1. Halbjahr 2023 um 21,8 Prozent zurück auf einen Anteil von 38,5 Prozent der inländischen Stromproduktion (1. Halbjahr 2023: 46,7 %).

Die Stromerzeugung aus Windkraft stieg im 1. Halbjahr 2024 gegenüber dem 1. Halbjahr 2023 um 11,9 Prozent von 65,5 auf 73,4 Milliarden Kilowattstunden. Dieser Zuwachs war das Ergebnis eines außergewöhnlich windreichen 1. Halbjahrs 2024. Mit einem Anteil von einem Drittel (33,3 %) war die Windkraft im 1. Halbjahr 2024 der mit Abstand wichtigste Energieträger in der inländischen Stromproduktion. Auch die Stromerzeugung aus Photovoltaik legte zu: Mit einem Anstieg von 8,3 Prozent gegenüber dem 1. Halbjahr 2023 stieg die Einspeisung von 28,2 auf 30,5 Milliarden Kilowattstunden. Dies entspricht 13,9 Prozent der Gesamtstrommenge.

Konventionelle Energieträger bleiben weiter wichtig

Die in Kohlekraftwerken erzeugte Strommenge ging im 1. Halbjahr 2024 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 26,4 Prozent zurück. Mit einem Anteil von 20,9 Prozent an der Gesamtstromerzeugung (1. Halbjahr 2023: 26,9 %) blieb Kohle jedoch der zweitwichtigste Energieträger für die inländische Stromproduktion.

Die Stromproduktion aus Erdgas ging im 1. Halbjahr 2024 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum leicht zurück und blieb mit einem Anteil von 14,6 Prozent der gesamten Stromerzeugung der drittwichtigste Energieträger in der Stromerzeugung. Aufgrund der Abschaltung der letzten drei deutschen Kernkraftwerke zum 15. April 2023 gab es im 1. Halbjahr 2024 keine Stromeinspeisung aus inländisch erzeugter Kernenergie mehr.

Aktueller Beitrag

  • 23.04.2026
  • News
Einbruchschutz rechtssicher umsetzen: Tipps für Mieter und Eigentümer

Der Schutz des eigenen Zuhauses vor Einbruch und Diebstahl ist für Eigentümer und Mieter von oft existentieller Bedeutung. Um wirksamen Schutz zu gewährleisten, braucht es nicht nur entsprechende technische Vorrichtungen, sondern auch Rechtssicherheit. Im Zuge der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und nach Anpassungen im Mietrecht sind die rechtlichen Möglichkeiten zur Umsetzung wirksamer Schutzmaßnahmen praxisnäher – und durch die aktuelle Rechtsprechung weiter konkretisiert. Um was es dabei konkret geht, erläutert Annett Engel-Lindner vom Immobilienverband Deutschland IVD.

WEG- und Mietrecht: Einbruchschutz ist privilegiert

Wohnungseigentümergemeinschaften

Bauliche Veränderungen können per Mehrheitsbeschluss beschlossen oder einzelnen Eigentümern gestattet werden. Für so genannte privilegierte Maßnahmen wie Einbruchschutz besteht ein Individualanspruch; die Kosten trägt grundsätzlich der verlangende Eigentümer. Der Bundesgerichtshof stellte am 9. Februar 2024 klar: Privilegierte bauliche Veränderungen sind regelmäßig angemessen und nur bei atypischen, erheblichen Nachteilen abzulehnen.

Mietwohnungen

Mieter können vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen zum Einbruchschutz verlangen, sofern diese zumutbar sind. Eine automatische Kostenübernahme durch den Vermieter ist damit jedoch nicht verbunden.

Aktuelle Lage: Hohe Fallzahlen, steigende Schäden

Laut aktueller Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wurden 2024 bundesweit 78.436 Wohnungseinbrüche (inklusive Versuche) registriert (2023: 77.819). Hinzu kamen 107.861 Diebstähle aus Keller-, Dachbodenräumen und Waschküchen. Rund jede zweite Tat blieb im Versuch stecken. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beziffert die Versicherungsleistungen 2024 auf rund 350 Millionen Euro, bei durchschnittlich etwa 3.800 Euro Schaden pro Einbruch.

Engel-Lindner betont: „Sowohl Mieter als auch Eigentümer profitieren von geeigneten Gegenmaßnahmen: Mieter und selbstnutzende Eigentümer gewinnen Sicherheit, vermietende Eigentümer schützen ihre Bewohner und steigern zugleich den Wert ihrer Immobilie.“

IVD-Service: Sieben Tipps für wirksamen Schutz

  1. Videoüberwachung rechtssicher gestalten

Sobald Hausflur, Nachbarbereiche oder öffentlicher Raum erfasst werden, ist Videoüberwachung rechtlich konfliktträchtig.

  • – WEG/Mehrfamilienhaus – Video im Klingeltableau: Der Bundesgerichtshof hält eine Lösung für zulässig, wenn die Kamera nur bei Klingelbetätigung aktiviert wird, die Übertragung ausschließlich an die betreffende Wohnung erfolgt, nach kurzer Zeit (beispielsweise maximal eine Minute) endet und keine Daueraufzeichnung möglich ist.
  • – Digitaler Türspion im Hausflur: Gemäß Rechtsprechung entstehen hier regelmäßig Unterlassungs- beziehungsweise Beseitigungsansprüche. Bereits der entstehende Überwachungsdruck durch – scheinbare – Erfassung von Gemeinschaftsflächen ist unzulässig. Das Amtsgericht Hannover erklärte Ende 2025 einen Genehmigungsbeschluss für digitale Türspione unter anderem wegen fehlender Kontroll- und Durchsetzbarkeit technischer Auflagen für ungültig.
  1. Beleuchtung nutzen

Außenbeleuchtung mit Bewegungsmeldern an Zugängen, Wegen, Einfahrten und Hintereingängen installieren.

  1. Verdächtige Markierungen prüfen

Unbekannte Zeichen fotografieren, entfernen und das Umfeld beobachten; bei konkretem Verdacht Polizei informieren.

  1. Fenster und Türen sichern

Keine gekippten Fenster. Mechanische Nachrüstung (z. B. Zusatzschlösser, Pilzkopfverriegelungen, Querriegel) erhöht den Widerstand deutlich.

  1. Rollläden sinnvoll einsetzen

Nachts schließen, tagsüber nicht dauerhaft geschlossen halten. Bei Abwesenheit helfen Zeitschaltuhren oder Nachbarschaftshilfe.

  1. Sensorik und Alarmtechnik

Kontakte, Sensoren und Alarmanlagen einsetzen; Zuständigkeiten klären und Systeme sicher konfigurieren (Updates, starke Passwörter, getrenntes IoT-WLAN, datensparsame Einstellungen).

  1. Schwachstellen sichern

Kellertüren, Nebeneingänge und leicht zugängliche Bereiche besonders schützen – gerade angesichts der hohen Nebenraumdiebstähle und attraktiver Gegenstände wie E-Bikes. Keine „Aufstiegshilfen“ wie Leitern oder Möbel im Außenbereich stehen lassen.

„Wer Einbruchschutz jetzt rechtssicher plant und konsequent umsetzt – in der Wohnungseigentümergemeinschaft per Beschluss oder im Mietverhältnis mit Zustimmung – senkt das Risiko deutlich und schützt zugleich Bewohner wie Immobilienwert“, so Engel-Lindner abschließend.

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