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KfW-Förderungsstopp: Lösung steht

Der Förderstopp verschiedener KfW-Programme kam unerwartet. Nun haben sich die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und der Finanzen auf ein gemeinsames Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW verständigt.

Plötzlicher Förderstopp & offene Anträge

Am 24. Januar stoppte die Bundesregierung ohne Ankündigung die Förderprogramme Effizienzhaus / Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55), Effizienzhaus / -gebäude 40 im Neubau (EH/EG40) sowie den Programmbereich Energetische Sanierung. Die Gründe dafür waren die enorme Antragsflut sowie ausgeschöpfte Mittel. Zu diesem Zeitpunkt lagen jedoch rund 24.000 eingegangene, aber noch nicht bearbeitete Anträge vor.

Lösung für offene Anträge steht

Nun gaben die Ministerien in einer gemeinsamen Presserklärung bekannt, dass alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp 24.01.2022 eingegangen sind, genehmigt werden. Diese eingegangenen Anträge werden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft; die förderfähigen werden genehmigt. Dies soll eine gute und rechtssichere Lösung für alle Betroffenen bieten. Alle Antragssteller, die ihren Antrag bis einschließlich 23. Januar gestellt haben, bittet die KfW um Geduld, da es zu Verzögerungen kommen kann.

Wirtschaftsminister Habeck gab zudem bekannt, dass das Förderprogramm EH-40 neu aufgesetzt, bei einer Milliarde Euro gedeckelt werden und auch zeitlich befristet werden soll.

 

Aktueller Beitrag

  • 25.07.2024
  • News
Techem-Umfrage: Großes Interesse an Mieterstrom

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss der Ausbau der Solarenergie beschleunigt werden. Hierfür hat die Bundesregierung mit dem Solarpaket I, das den Bau und Betrieb von Solaranlagen deutlich entbürokratisiert, wichtige Weichen gestellt. Damit künftig auch Mietende in Mehrfamilienhäusern günstigen Solarstrom von Dächern oder Garagen direkt nutzen können, wird ergänzend zum herkömmlichen Mieterstrommodell das neue Instrument der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung eingeführt. Eine aktuelle Befragung des Energiedienstleisters Techem zeigt auf: Knapp die Hälfte aller Vermietenden (rund 49 %) befasst sich bereits mit dem neuen Modell.

Mieterstrom: Mehrheit der Vermietenden zeigt Interesse

59 Prozent der Geschäftskunden und 45 Prozent der privaten Vermietenden sind an dem Thema Mieterstrom im Rahmen der gemeinschaftliche Gebäudeversorgung interessiert. Die Mehrheit der geschäftlich Vermietenden hat die Weichen für ihr Mieterstrom-Vorhaben auch schon gestellt. 53 Prozent der Geschäftskunden gaben an, dass sie ihre vermietenden Wohnimmobilien bereits mit Solaranlagen ausgestattet haben, 34 Prozent planen dies für die Zukunft. Bei den privaten Vermietenden haben 28 Prozent ihre Bestandsimmobilie mit Solaranlagen ausgestattet, 46 Prozent erklärten, dass sie dahingehend tätig werden möchten. „Mieterstrom sorgt in Immobilien für eine Win-win-Situation sowohl für Vermietende als auch für Mietende. Die Solaranlagen-Betreiber profitieren von einer Rendite von 8 bis 12 %, während die Mietenden durch den vergünstigten Strompreis Geld sparen können. Obendrein werden Treibhausgase reduziert“, erklärt Gero Lücking, Head of Smart Metering bei Techem.

Hoher Informationsbedarf beim Thema Mieterstrom

Große Unterschiede zeigen sich allerdings bei der Sachkenntnis zum Thema: Während sich 50 Prozent der Geschäftskunden einen guten bis sehr guten Kenntnisstand attestieren, sind es bei den privaten Vermietenden nur 29 Prozent. Einigkeit besteht jedoch wiederum darin, dass grundsätzlich mehr Informationen zum Thema, d. h. zum grundsätzlichen Ablauf, zur Funktionsweise des Modells sowie zu den steuerlichen Rahmenbedingungen, benötigt werden.

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