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Guter Rat: Energetische Sanierung

Der Verband privater Bauherren (VPB) rät: Vor dem Hintergrund des Klimawandels muss die energetische Sanierung des Gebäudebestands noch verstärkt vorangetrieben und es müssen entsprechende Anreize durch die Politik gesetzt werden. Der CO2-Preis wird steigen – somit sind energetische Sanierungen sowohl finanziell, als auch im Sinne der Klimaschutz-Ziele sinnvoll.

Die individuelle Situation ist entscheidend

Thomas Weber, Energieberater und Bausachverständiger im VPB-Regionalbüro Fulda, rät deshalb, sich zunächst über die Varianten der Energieberatung informieren zu lassen: „Eigentümer können zwischen zwei Beratungsvarianten wählen. Ob wir ihnen die Gesamtsanierung als Ganzes zu einem KfW-Effizienzhaus darstellen sollen oder wie das Gebäude schrittweise über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert und der Primärenergiebedarf so weit wie möglich gesenkt werden kann. Die Eigentümer können damit die Sanierung ihrer individuellen Lebens- und Finanzsituation entsprechend gestalten.“

Unabhängigen Berater finden

Eigentümer sollten vor allem darauf achten, dass ihr Energieberater unabhängig ist und nicht darauf abzielt, ihnen bestimmte Leistungen oder Produkte zu verkaufen. Ein unabhängiger Berater betrachtet das gesamte Gebäude und stimmt die Maßnahmen sinnvoll aufeinander ab, sodass am Ende ein finanziell und energetisch gutes Gesamtergebnis erzielt wird.

 

Aktueller Beitrag

  • 05.09.2024
  • News
„Jung kauft Alt“: Förderprogramm für Hauskauf

Jung kauft Alt: Die Konditionen

  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentum von selbstgenutztem Wohnraum erwerben, bei denen mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt und deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen max. 90.000 Euro bei einem Kind beträgt, zuzüglich 10.000 Euro je weiteres Kind.
  • Die zu erwerbende Wohnimmobilie muss zum Zeitpunkt der Antragstellung gemäß eines Energiebedarfs- oder Verbrauchsausweises in die Energieeffizienzklasse F, G oder H eingestuft sein.
  • Förderfähige Kosten sind der Kaufpreis inklusive Grundstückskosten. Die maximale Höhe des Kreditbetrags hängt ab von der Anzahl der im Haushalt wohnenden minderjährigen Kinder. Bei einem Kind können bis zu 100.000 Euro beantragt werden, bei zwei Kindern bis zu 125.000 Euro und ab drei Kindern bis zu 150.000 Euro. Es sind Kreditlaufzeiten ab sieben und bis 35 Jahre möglich, die Zinsen können je nach Laufzeitvariante für maximal 20 Jahre festgeschrieben werden.
  • Antragstellende verpflichten sich, die erworbene Bestandsimmobilie binnen 54 Monaten ab KfW-Förderzusage energetisch mindestens auf das Niveau eines „Effizienzhauses 70 EE“ zu sanieren. Für die Sanierung können zusätzlich z. B. zinsgünstige Kredite und Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) genutzt werden.

„Geld sparen und Ressourcen schonen“

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, sagt: „Geld sparen und gleichzeitig Ressourcen schonen, das kann man durch das Sanieren von alten Häusern. Mit unserem neuen Förderprogramm ‚Jung kauft Alt‘ können sich jetzt auch Familien mit mittleren und kleineren Einkommen ihren Traum vom Einfamilienhaus erfüllen.“ Der Immobilienverband Deutschland (IVD) begrüßt die Idee, übt aber auch Kritik: „[…] Leider wiederholt man bei ‚Jung kauft Alt‘ den gleichen Fehler wie bei der Neubauförderung ‚Wohneigentum für Familien‘ (WEF): Die Einkommensgrenzen und zinsverbilligten Förderdarlehen sind viel zu niedrig, um die sehr hohen Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllen zu können“, erklärt IVD-Präsident Dirk Wohltorf.

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