Seit rund einer Woche werden die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie langsam gelockert. Da alle Bundesländer unterschiedlich mit den Lockerungen umgehen, entsteht ein Flickenteppich. Dieser hat auch Auswirkungen auf die Wohnungswirtschaft.
Sind Besichtigungen und Umzüge erlaubt?
Wer jetzt umziehen oder eine Wohnungsbesichtigung durchführen möchte oder gar muss, sollte sich im Vorfeld auf jeden Fall informieren, was im jeweiligen Bundesland erlaubt ist. Die meisten Länder erlauben Umzüge, sofern sie unaufschiebbar sind, also dem Mieter Wohnungslosigkeit bzw. dem Vermieter finanzielle Engpässe drohen.
In Bezug auf die Umzugshelfer hat nahezu jedes Bundeland eigene Vorschriften: In Niedersachsen dürfen z. B. nur Angehörige und Personen desselben Haushalts helfen, während in Nordrhein-Westfalen zusätzlich zwei Personen helfen dürfen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören.
Digitale Besichtigungen als Alternative
Viele Makler bieten bereits Onlinebesichtigungen an. Wer die Möglichkeit hat, sollte dieses Angebot in Anspruch nehmen. Da die meisten Mieter das Objekt dennoch persönlich besichtigen möchten, sollten so wenig Personen wie möglich anwesend sein. Die geltenden Hygienemaßnahmen sowie der Mindestabstand sollten ebenfalls eingehalten werden. Im Zweifelsfall klärt eine Nachfrage beim Makler oder der entsprechenden Kommune, was erlaubt ist und was nicht.
Aktueller Beitrag
Die sogenannte Mietpreisbremse, die den Mietenanstieg verlangsamt, ist bis zum 31. Dezember 2025 befristet. Die in der Bundesregierung erarbeitete Verlängerung der Mietpreisbremse wurde durch den Bundestag beschlossen und hat den Bundesrat passiert. Dies hilft Menschen, die auf der Suche nach einer Wohnung sind und insbesondere diejenigen mit kleinem und mittlerem Einkommen.
Bezahlbares Wohnen sei „eine der wichtigsten sozialen Fragen unserer Zeit“, das sagte Bundeskanzler Merz in seiner Regierungserklärung vom 14. Mai 2025. Dafür müssen Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn geändert werden.
Die Landesregierungen können damit über den 31. Dezember 2025 hinaus „Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt“ bestimmen. In diesen Ballungsräumen darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen.
Damit soll in diesen Gebieten Wohnraum für alle – Familien, Rentnerinnen und Rentner mit kleinem Einkommen oder für junge Menschen – bezahlbar bleiben. Parallel wird die Bundesregierung Anstrengungen unternehmen, um zu mehr Wohnraum zu kommen.
Eigentümerinnen und Eigentümer, die Wohnraum vermieten, sollen dabei nicht unverhältnismäßig belastet werden. Die Mietpreisbremse wird daher nicht auf Wohnungen angewendet, die nach dem 01. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden. Damit soll auch die Motivation zum Neubau von Wohnraum gestärkt werden.
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig (SPD) erklärt dazu: „Wohnen darf kein Luxusgut werden. Deshalb ist die Verlängerung der Mietpreisbremse der erste Gesetzentwurf, den ich vorlege. Wir haben hier keine Zeit zu verlieren. Denn Ende des Jahres läuft die geltende Mietpreisbremse aus. Mieterinnen und Mieter brauchen Schutz, und den bekommen sie. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit.
Klar ist aber auch: Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist nur ein erster Schritt. Im Koalitionsvertrag sind weitere Vorhaben zum Schutz von Mieterinnen und Mietern geplant. Wir wollen mehr Transparenz bei den Nebenkosten schaffen. Auch Verträge mit Indexmieten werden wir strengeren Regeln unterwerfen, den Mieterschutz bei möblierten Wohnungen wollen wir verbessern. Es kann nicht sein, dass ein Vermieter zwei Stühle in eine leere Wohnung stellt und meint, dann deutlich höhere Preise verlangen zu können. Ein starker Mieterschutz ist uns in der Bundesregierung ein gemeinsames Anliegen.“