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Statistisches Bundesamt: 43,4 Millionen Wohnungen in Deutschland

Mehr als die Hälfte der Wohnungen in Mehrfamilienhäusern

Mit 52,5 % oder 22 Millionen Wohnungen befand sich der Großteil davon in Mehrfamilienhäusern. Im Durchschnitt bestand damit jedes der deutschlandweit 3,3 Millionen Mehrfamilienhäuser aus 6,7 Wohneinheiten. Die 13 Millionen Einfamilienhäuser machten knapp ein Drittel (31,0 %) der Wohnungen in Wohngebäuden aus. 15,2 % (6,4 Millionen) der Wohnungen befanden sich in den insgesamt 3,2 Millionen Zweifamilienhäusern und weitere 1,3 % (0,5 Millionen) in Wohnheimen (z. B. für Studierende, Geflüchtete oder Wohnungslose).

Gesamtwohnfläche und Wohnfläche pro Kopf steigen

Rechnerisch sind die Gesamtwohnfläche und die Wohnfläche pro Kopf gestiegen. „Rechnerisch“, da Leerstand und eine ungleiche Verteilung des Wohnraums von der Statistik nicht berücksichtigt werden. Die Gesamtwohnfläche aller Wohnungen stieg in den Jahren von 2012 bis 2022 um 7,4 % auf 4,0 Milliarden Quadratmeter und damit etwas stärker als die Zahl der Wohnungen. Somit wurden die Wohnungen in den letzten zehn Jahren durchschnittlich größer. Die durchschnittliche Wohnfläche je Wohnung lag bei 92,2 Quadratmetern, die durchschnittliche Wohnfläche pro Kopf bei 47,4 Quadratmetern. Somit haben sich die Wohnfläche je Wohnung seit dem Jahr 2012 um 1,0 Quadratmeter (+1,1 %) und die Wohnfläche je Einwohnerin und Einwohner um 1,2 Quadratmeter (+2,6 %) erhöht.

 

Aktueller Beitrag

  • 05.09.2024
  • News
„Jung kauft Alt“: Förderprogramm für Hauskauf

Jung kauft Alt: Die Konditionen

  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentum von selbstgenutztem Wohnraum erwerben, bei denen mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt und deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen max. 90.000 Euro bei einem Kind beträgt, zuzüglich 10.000 Euro je weiteres Kind.
  • Die zu erwerbende Wohnimmobilie muss zum Zeitpunkt der Antragstellung gemäß eines Energiebedarfs- oder Verbrauchsausweises in die Energieeffizienzklasse F, G oder H eingestuft sein.
  • Förderfähige Kosten sind der Kaufpreis inklusive Grundstückskosten. Die maximale Höhe des Kreditbetrags hängt ab von der Anzahl der im Haushalt wohnenden minderjährigen Kinder. Bei einem Kind können bis zu 100.000 Euro beantragt werden, bei zwei Kindern bis zu 125.000 Euro und ab drei Kindern bis zu 150.000 Euro. Es sind Kreditlaufzeiten ab sieben und bis 35 Jahre möglich, die Zinsen können je nach Laufzeitvariante für maximal 20 Jahre festgeschrieben werden.
  • Antragstellende verpflichten sich, die erworbene Bestandsimmobilie binnen 54 Monaten ab KfW-Förderzusage energetisch mindestens auf das Niveau eines „Effizienzhauses 70 EE“ zu sanieren. Für die Sanierung können zusätzlich z. B. zinsgünstige Kredite und Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) genutzt werden.

„Geld sparen und Ressourcen schonen“

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, sagt: „Geld sparen und gleichzeitig Ressourcen schonen, das kann man durch das Sanieren von alten Häusern. Mit unserem neuen Förderprogramm ‚Jung kauft Alt‘ können sich jetzt auch Familien mit mittleren und kleineren Einkommen ihren Traum vom Einfamilienhaus erfüllen.“ Der Immobilienverband Deutschland (IVD) begrüßt die Idee, übt aber auch Kritik: „[…] Leider wiederholt man bei ‚Jung kauft Alt‘ den gleichen Fehler wie bei der Neubauförderung ‚Wohneigentum für Familien‘ (WEF): Die Einkommensgrenzen und zinsverbilligten Förderdarlehen sind viel zu niedrig, um die sehr hohen Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllen zu können“, erklärt IVD-Präsident Dirk Wohltorf.

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