Ist die Tierhaltung in einer Mietwohnung gestattet, sollten sich die Halter unbedingt an die bestehende Hausordnung halten. Tun sie das nicht, droht die Kündigung des Mietverhältnisses, so urteilte nun der Bundesgerichtshof (BGH).
Der Fall: Freilaufende Hunde auf Gemeinschaftsflächen
Die Mieter einer Wohnung in einer Villa hatten ihre Hunde regelmäßig auf den Gemeinschaftsflächen des Anwesens, zu denen auch ein Spielplatz gehört, frei herumlaufen lassen. Mehrere Mitmieter beschwerten sich über diesen Zustand, zumal dies auch laut Hausordnung nicht gestattet war. Die Vermieterin mahnte die Hundehalter mehrfach ab. Da dies zu keiner Änderung führte, kündigte sie das Mietverhältnis fristlos und hilfsweise ordentlich.
Das Urteil: Kündigung ist rechtens
Der Bundesgerichtshof vertritt die Ansicht, dass die Kündigung rechtens ist. Das Laufenlassen der Hunde trotz mehrerer Abmahnungen auf Gemeinschaftsflächen stelle eine beharrliche Pflichtverletzung dar. Da sich Mietmieter über dieses Verhalten geärgert und gestört fühlen, sei zudem der Hausfrieden gestört. Dass es zu keinen Beeinträchtigungen wie z. B. Verschmutzungen gekommen ist, spiele hierbei keine Rolle. [Az.: VIII ZR 328/19]
Aktueller Beitrag
Falsches Förderprogramm „NextGenerationEU“
Die Betrüger nutzen laut Verbraucherzentrale in ihren E-Mails den Bundesadler und die Farben der Deutschlandflagge und geben sich als das Bundesfinanzministerium aus. Angeblich könne man im Rahmen eines 750 Milliarden Euro umfassenden Maßnahmenpakets namens „NextGenerationEU“ eigenes Kapital in einen „digitalen Euro“ umschichten. Dies werde mit einer Förderung von 29 Prozent auf die getätigte Einlage unterstützt und soll die Kaufkraft erhalten. Bei dieser Behauptung nutzen die Kriminellen den Namen eines tatsächlich existierenden Wiederaufbauprogramms der EU aus, dichten ihm aber weitere Funktionen hinzu, so die Verbraucherzentrale. Die Betrüger behaupten zudem, es gäbe exklusive „sorgfältig ausgewählte Teilnehmer“ und gibt am Ende einen „persönlichen Zugangsschlüssel“ weiter. Der Link in der E-Mail führt zu einer Seite, die der offiziellen Seite des Bundesfinanzministeriums verblüffend ähnelt.
Einen ähnlichen Betrugsversuch gibt es aktuell mit dem vermeintlichen Förderprogramm der KfW-Bank, in dem für ein „Inflationsschutz-Förderprogramm“ geworben wird. Dieses Förderprogramm gibt es so nicht.
Wie kann ich mich schützen?
Klicken Sie niemals auf Links in E-Mails, die Sie nicht eindeutig zuordnen können. Und auch bei vermeintlich bekannten Absendern ist Vorsicht geboten, wenn es darum geht, dass Sie sich einloggen sollen. Statt den Link anzuklicken, rufen Sie die Seite lieber selbst in Ihrem Browser auf. Wenn Sie unsicher sind, können Sie z. B. die Verbraucherzentrale zurate ziehen.