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Analyse: Diese Faktoren steigern den Immobilienwert

Welche Faktoren steigern den Wert?

Geräumige Lofts führen zum größten Preisanstieg: Sind sonst alle Faktoren der Wohnung gleich, kostet die Loftwohnung im Schnitt 11 Prozent mehr im Vergleich zur Standardwohnung. Eine Loftwohnung ist ein Industrie-, Lager- oder Gewerberaum, der in eine Wohnung umgewandelt wurde. Bei Penthouses beträgt der Preisunterschied immerhin noch 4,9 Prozent zu Standardwohnungen.

Sehr begehrt sind zudem offene Küchen (+5,4 %), Gästetoiletten (+4,9 %) und das Vorhandensein eines Aufzugs (+4,8 Prozent). Während eine zusätzliche Toilette punktet, sorgt eine vom Bad getrennte Toilette hingegen für eine Preissenkung. Sind Toilette und Bad in einer Wohnung auf zwei Räume aufgeteilt, sorgt dies für ein Minus von 2,2 Prozent. Ebenfalls hoch im Kurs stehen Balkon, Terrasse oder Loggia (+3,7 %), Garten oder Wintergarten (+3,4 %) sowie Maisonettewohnungen (+1,4 %).

Wie wurden die Preisunterschiede berechnet?

Datenbasis für die Berechnung der Kaufpreise waren in den letzten 24 Monaten auf immowelt.de inserierte Angebote in den 14 größten Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern. Die mittels hedonischer Verfahren errechneten Werte analysieren den durchschnittlichen Preisunterschied zwischen einer Wohnung mit und ohne bestimmte Eigenschaften (Balkon, Einbauküche, offene Küche, Garten oder Wintergarten etc.), während alle anderen Charakteristiken konstant gehalten werden.

 

Aktueller Beitrag

  • 23.11.2023
  • News
Rheinland-Pfalz führt Solarpflicht für öffentliche Neubauten ein

Novelle des Solargesetzes

Am 8.11.2023 hat der Landtag die Novelle des Solargesetzes verabschiedet, am 1.1.2024 soll sie in Kraft treten. Bei allen öffentlichen Neubauten und bei Dachsanierungen müssen ab Januar Photovoltaikanlagen installiert werden. Für gewerbliche Gebäude gilt die Solarpflicht bereits seit zwei Jahren. Sprecher der Regierungsfraktionen begründeten die Novelle mit einer Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beim Klimaschutz und dem Ausbau erneuerbarer Energien.

Mit der neuen Solarpflicht für öffentliche Gebäude will die Landesregierung die Ausbaulücke bei der Photovoltaik schließen. So strebt sie einen Zubau von jährlich 500 Megawatt (MW) an. Der Ausbau belief sich im Jahr 2021 auf 266 MW und im Jahr 2022 auf 350 MW.

Sonderregelung für private Haushalte

Private Haushalte sollen bei Neubauten demnach zunächst nur dazu verpflichtet werden, das Gebäude „PV-ready“ zu machen. Das bedeutet, sie sind dazu verpflichtet, Vorrichtungen für PV-Anlagen zu installieren, wie zum Beispiel Kabel oder Leerrohre. Die SPD-Abgeordnete Tamara Müller begründete dies mit den hohen Investitionskosten von rund 15.000 Euro sowie damit, dass sich private Eigentümer selbst für oder gegen eine PV-Anlage entscheiden sollen. Die CDU-Opposition hätte sich auch für private Neubauten eine Pflicht zum Betrieb einer Solarstromanlage gewünscht.

In mehreren Bundesländern gibt es bereits unterschiedliche Regelungen zur Solarpflicht. Die Bundesregierung denkt über eine bundesweite Lösung nach.

 

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