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Gasumlage: Das kommt auf Gaskunden zu

Gaskunden werden weiter belastet: Ab Oktober wird voraussichtlich die von der Regierung beschlossene Gasumlage fällig. Wie hoch diese ausfällt, soll noch im August bekanntgegeben werden. Wirtschaftsminister Habeck betonte, dass es Entlastungen für jene Bürger geben werde, die wegen der Umlage an die Armutsgrenze rutschten: „Das ist kein guter Schritt, aber ein notwendiger Schritt.“

Mehrere 100 Euro im Jahr – oder mehr?

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sprach von einer Erhöhung der Gaspreise um zwei Cent pro Kilowattstunde – und von zusätzlichen Mehrkosten von jährlich 200 bis 300 Euro für eine vierköpfige Familie. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) spricht hingegen von 1,5 bis 5 Cent pro Kilowattstunde und erwähnte soziale Ausgleichsmaßnahmen.

Das Vergleichsportal Check24 errechnete, dass eine vierköpfige Musterfamilie bei #einer 2 Cent Umlage mit Mehrkosten von 476 Euro jährlich rechnen müsse. Bei 5 Cent Umlage wären es sogar 1.190 Euro. Ein 3-Personen-Haushalt muss demnach mit Mehrkosten zwischen 321 und 1.071 Euro rechnen. Für 2-Personenhaushalte werden zwischen 214 und 714 Euro Mehrkosten fällig. Das Verbrauchsportal Verivox errechnete die gleichen Preise.

Umlage zeitlich begrenzt

Etwa die Hälfte aller Wohnungen in Deutschland wird mit Gas geheizt. Hinzu kommen jene, die mit Solarthermie und Pelletheizungen betrieben und durch Gas ergänzt werden. Durch die Umlage sollen die Versorger die gestiegenen Einkaufspreise an die Verbraucher weitergeben können – sie soll etwa 90 Prozent der höheren Beschaffungskosten decken. Die Umlage soll bis März 2024 gelten.

 

Aktueller Beitrag

  • 05.09.2024
  • News
„Jung kauft Alt“: Förderprogramm für Hauskauf

Jung kauft Alt: Die Konditionen

  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentum von selbstgenutztem Wohnraum erwerben, bei denen mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt und deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen max. 90.000 Euro bei einem Kind beträgt, zuzüglich 10.000 Euro je weiteres Kind.
  • Die zu erwerbende Wohnimmobilie muss zum Zeitpunkt der Antragstellung gemäß eines Energiebedarfs- oder Verbrauchsausweises in die Energieeffizienzklasse F, G oder H eingestuft sein.
  • Förderfähige Kosten sind der Kaufpreis inklusive Grundstückskosten. Die maximale Höhe des Kreditbetrags hängt ab von der Anzahl der im Haushalt wohnenden minderjährigen Kinder. Bei einem Kind können bis zu 100.000 Euro beantragt werden, bei zwei Kindern bis zu 125.000 Euro und ab drei Kindern bis zu 150.000 Euro. Es sind Kreditlaufzeiten ab sieben und bis 35 Jahre möglich, die Zinsen können je nach Laufzeitvariante für maximal 20 Jahre festgeschrieben werden.
  • Antragstellende verpflichten sich, die erworbene Bestandsimmobilie binnen 54 Monaten ab KfW-Förderzusage energetisch mindestens auf das Niveau eines „Effizienzhauses 70 EE“ zu sanieren. Für die Sanierung können zusätzlich z. B. zinsgünstige Kredite und Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) genutzt werden.

„Geld sparen und Ressourcen schonen“

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, sagt: „Geld sparen und gleichzeitig Ressourcen schonen, das kann man durch das Sanieren von alten Häusern. Mit unserem neuen Förderprogramm ‚Jung kauft Alt‘ können sich jetzt auch Familien mit mittleren und kleineren Einkommen ihren Traum vom Einfamilienhaus erfüllen.“ Der Immobilienverband Deutschland (IVD) begrüßt die Idee, übt aber auch Kritik: „[…] Leider wiederholt man bei ‚Jung kauft Alt‘ den gleichen Fehler wie bei der Neubauförderung ‚Wohneigentum für Familien‘ (WEF): Die Einkommensgrenzen und zinsverbilligten Förderdarlehen sind viel zu niedrig, um die sehr hohen Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllen zu können“, erklärt IVD-Präsident Dirk Wohltorf.

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