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Hydraulischer Abgleich: Was Vermieter beachten müssen

Der hydraulische Abgleich

Die Optimierung der Heizungsanlage muss durch eine Fachkraft ausgeführt werden und die folgenden Maßnahmen beinhalten:

  • Heizlastberechnung für alle Räume
  • Prüfen und ggf. Optimieren der Heizflächen
  • Durchführen des hydraulischen Abgleichs
  • Anpassung der Vorlauftemperatur

Von der Pflicht ausgenommen sind Eigentümer, die bei der aktuellen Heizung bereits einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen haben. Ausgenommen sind zudem Gebäude, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Frist

  • eine neue Heizung und / oder umfassende Dämmung bekommen oder
  • umgenutzt oder stillgelegt werden.

Was ist der hydraulische Abgleich?

Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass die Wärme gleichmäßig und effizient durch alle Heizkörper fließt. Zunächst wird die benötigte Wärme für jeden Raum ermittelt, um dann das Heizsystem optimal darauf einzustellen. Ziel des hydraulischen Abgleichs ist es, Energie zu sparen und den Wohnkomfort zu erhöhen. Durchgeführt wird der hydraulische Abgleich durch Schornsteinfeger, einige Energieberater oder durch SHK-Handwerker (Sanitär-Heizung-Klima).

Mitte 2022 hat die Bundesregierung die Kosten für den hydraulischen Abgleich geschätzt und gab die zu erwartenden Kosten an. Demnach werden für Nichtwohngebäude mit 1.500 Quadratmetern etwa 2.000 Euro fällig, für ein Wohngebäude mit sieben Wohneinheiten etwa 4.000 Euro und für ein Nichtwohngebäude mit über 10.000 Quadratmetern Energiebezugsfläche etwa 6.000 Euro.

 

Aktueller Beitrag

  • 02.05.2024
  • News
Solarpaket: Erleichterungen bei Balkonkraftwerke und Mieterstrom

Erleichterungen für Balkonkraftwerke

Die Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen auf dem Balkon, sogenannter Balkonkraftwerke, wird für Bürger deutlich einfacher und damit auch schneller möglich. Balkonkraftwerke sollen möglichst unkompliziert in Betrieb genommen werden können. Bereits zum 1. April hatte die Bundesnetzagentur die Anmeldung vereinfacht, indem nur noch wenige Daten anzugeben sind. Auch ist eine separate Anmeldung beim Netzbetreiber nicht mehr nötig, dieser wird automatisch durch die Bundesnetzagentur informiert.

Nach der der neuen Gesetzeslage sind Leistungen von bis zu 800 Watt möglich (vorher 600). Auch ist zunächst kein Zählertausch nötig und die Balkonkraftwerke können mit jedem vorhandenen Zählertyp betrieben werden.

Verbesserungen beim Mieterstrom

Mieterstrom soll in Zukunft auch auf Gewerbegebäuden und Nebenanlagen wie Garagen gefördert werden, wenn der dort erzeugte Strom sofort verbraucht wird, also ohne Netzdurchleitung. Mehrere Anlagen können zusammengefasst werden. Das vermeidet laut Bundesregierung unverhältnismäßige technische Anforderungen – dies galt bislang in Wohnquartieren häufig als Problem.

Damit Mieter in Mehrfamilienhäusern günstigeren Solarstrom von Dächern, Garagen oder Batteriespeichern direkt nutzen können, wird das neue Instrument der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ eingeführt. Damit entfällt der komplizierte Umweg über die Einspeisung des PV-Stroms ins allgemeine Stromnetz.

Bis 2030 sollen 80 Prozent des Energiebedarfs Deutschlands aus Erneuerbaren Energien gewonnen werden. Die Solarenergie spielt hierbei eine wichtige Rolle: bis Ende dieses Jahrzehnts soll sie 215 Gigawatt (GW) Strom beisteuern. Im vergangenen Jahr wurden laut Bundesregierung mehr als eine Million neue Anlagen mit einer Leistung von 14,6 GW installiert – fast doppelt so viele wie 2022.

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