Der hydraulische Abgleich
Die Optimierung der Heizungsanlage muss durch eine Fachkraft ausgeführt werden und die folgenden Maßnahmen beinhalten:
Von der Pflicht ausgenommen sind Eigentümer, die bei der aktuellen Heizung bereits einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen haben. Ausgenommen sind zudem Gebäude, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Frist
Was ist der hydraulische Abgleich?
Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass die Wärme gleichmäßig und effizient durch alle Heizkörper fließt. Zunächst wird die benötigte Wärme für jeden Raum ermittelt, um dann das Heizsystem optimal darauf einzustellen. Ziel des hydraulischen Abgleichs ist es, Energie zu sparen und den Wohnkomfort zu erhöhen. Durchgeführt wird der hydraulische Abgleich durch Schornsteinfeger, einige Energieberater oder durch SHK-Handwerker (Sanitär-Heizung-Klima).
Mitte 2022 hat die Bundesregierung die Kosten für den hydraulischen Abgleich geschätzt und gab die zu erwartenden Kosten an. Demnach werden für Nichtwohngebäude mit 1.500 Quadratmetern etwa 2.000 Euro fällig, für ein Wohngebäude mit sieben Wohneinheiten etwa 4.000 Euro und für ein Nichtwohngebäude mit über 10.000 Quadratmetern Energiebezugsfläche etwa 6.000 Euro.
Aktueller Beitrag
Der sommerliche Wärmeschutz beginnt bei der Fassade, reicht über Fenster und Rollläden bis hin zu Dachbegrünungen oder Sonnenschutzverglasungen. Besonders wirksam sind außenliegende Verschattungen wie Markisen, Raffstores oder Fensterläden. Auch helle Fassadenfarben und Dachbeschichtungen können helfen, Aufheizung zu verringern. Für Flachdächer sind Dachbegrünungen nicht nur klimatisch sinnvoll, sondern erhöhen auch die Lebensdauer der Bausubstanz. Ergänzend kann eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung die Luftqualität verbessern – auch in Hitzezeiten.
Eigentümergemeinschaften sollten sich proaktiv mit baulichen Maßnahmen zum Hitzeschutz befassen. Der IVD weist darauf hin, dass für solche Maßnahmen zahlreiche staatliche Förderprogramme zur Verfügung stehen.
Außenliegende Sonnenschutzsysteme – inklusive intelligenter Steuerung – sind beispielsweise über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) förderfähig. Im Rahmen der BAFA-Einzelmaßnahmen (BEG EM) werden 15 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 30.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit bezuschusst. Bei Einbindung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) kann sich der Zuschuss sogar auf bis zu 20 Prozent erhöhen, was Förderbeträge von bis zu 12.000 Euro ermöglicht.
Darüber hinaus bietet die KfW mit den Programmen 358/359 zinsvergünstigte Ergänzungskredite bis 120.000 Euro je Wohneinheit, insbesondere für selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro. Wer umfassender saniert und dabei ein KfW-Effizienzhaus-Niveau erreicht, kann über das Programm 261 Kredite bis zu 150.000 Euro je Einheit sowie Tilgungszuschüsse von bis zu 20 Prozent erhalten.
Förderfähig sind neben Sonnenschutzmaßnahmen auch Maßnahmen zur Dachbegrünung, Dämmung, zum Austausch von Fenstern, zur Installation energieeffizienter Lüftungsanlagen sowie Leistungen der Energieberatung und Baubegleitung. Alternativ zu den Programmen kann auch der steuerliche Sanierungsbonus in Anspruch genommen werden – mit bis zu 20 Prozent steuerlicher Absetzbarkeit der Sanierungskosten.
Richtig geplant und ausgeführt, ist Hitzeschutz nicht nur ein Beitrag zur Wohnqualität, sondern auch ein Faktor für die langfristige Wertentwicklung einer Immobilie. „Immobilien, die auch bei 35 Grad im Schatten komfortabel bewohnbar sind, werden künftig stärker nachgefragt – das wird sich auch im Preis widerspiegeln“, fasst IVD-Sprecher Stephen Paul zusammen.