Erleichterungen für Balkonkraftwerke
Die Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen auf dem Balkon, sogenannter Balkonkraftwerke, wird für Bürger deutlich einfacher und damit auch schneller möglich. Balkonkraftwerke sollen möglichst unkompliziert in Betrieb genommen werden können. Bereits zum 1. April hatte die Bundesnetzagentur die Anmeldung vereinfacht, indem nur noch wenige Daten anzugeben sind. Auch ist eine separate Anmeldung beim Netzbetreiber nicht mehr nötig, dieser wird automatisch durch die Bundesnetzagentur informiert.
Nach der der neuen Gesetzeslage sind Leistungen von bis zu 800 Watt möglich (vorher 600). Auch ist zunächst kein Zählertausch nötig und die Balkonkraftwerke können mit jedem vorhandenen Zählertyp betrieben werden.
Verbesserungen beim Mieterstrom
Mieterstrom soll in Zukunft auch auf Gewerbegebäuden und Nebenanlagen wie Garagen gefördert werden, wenn der dort erzeugte Strom sofort verbraucht wird, also ohne Netzdurchleitung. Mehrere Anlagen können zusammengefasst werden. Das vermeidet laut Bundesregierung unverhältnismäßige technische Anforderungen – dies galt bislang in Wohnquartieren häufig als Problem.
Damit Mieter in Mehrfamilienhäusern günstigeren Solarstrom von Dächern, Garagen oder Batteriespeichern direkt nutzen können, wird das neue Instrument der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ eingeführt. Damit entfällt der komplizierte Umweg über die Einspeisung des PV-Stroms ins allgemeine Stromnetz.
Bis 2030 sollen 80 Prozent des Energiebedarfs Deutschlands aus Erneuerbaren Energien gewonnen werden. Die Solarenergie spielt hierbei eine wichtige Rolle: bis Ende dieses Jahrzehnts soll sie 215 Gigawatt (GW) Strom beisteuern. Im vergangenen Jahr wurden laut Bundesregierung mehr als eine Million neue Anlagen mit einer Leistung von 14,6 GW installiert – fast doppelt so viele wie 2022.
Aktueller Beitrag
Der sommerliche Wärmeschutz beginnt bei der Fassade, reicht über Fenster und Rollläden bis hin zu Dachbegrünungen oder Sonnenschutzverglasungen. Besonders wirksam sind außenliegende Verschattungen wie Markisen, Raffstores oder Fensterläden. Auch helle Fassadenfarben und Dachbeschichtungen können helfen, Aufheizung zu verringern. Für Flachdächer sind Dachbegrünungen nicht nur klimatisch sinnvoll, sondern erhöhen auch die Lebensdauer der Bausubstanz. Ergänzend kann eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung die Luftqualität verbessern – auch in Hitzezeiten.
Eigentümergemeinschaften sollten sich proaktiv mit baulichen Maßnahmen zum Hitzeschutz befassen. Der IVD weist darauf hin, dass für solche Maßnahmen zahlreiche staatliche Förderprogramme zur Verfügung stehen.
Außenliegende Sonnenschutzsysteme – inklusive intelligenter Steuerung – sind beispielsweise über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) förderfähig. Im Rahmen der BAFA-Einzelmaßnahmen (BEG EM) werden 15 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 30.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit bezuschusst. Bei Einbindung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) kann sich der Zuschuss sogar auf bis zu 20 Prozent erhöhen, was Förderbeträge von bis zu 12.000 Euro ermöglicht.
Darüber hinaus bietet die KfW mit den Programmen 358/359 zinsvergünstigte Ergänzungskredite bis 120.000 Euro je Wohneinheit, insbesondere für selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro. Wer umfassender saniert und dabei ein KfW-Effizienzhaus-Niveau erreicht, kann über das Programm 261 Kredite bis zu 150.000 Euro je Einheit sowie Tilgungszuschüsse von bis zu 20 Prozent erhalten.
Förderfähig sind neben Sonnenschutzmaßnahmen auch Maßnahmen zur Dachbegrünung, Dämmung, zum Austausch von Fenstern, zur Installation energieeffizienter Lüftungsanlagen sowie Leistungen der Energieberatung und Baubegleitung. Alternativ zu den Programmen kann auch der steuerliche Sanierungsbonus in Anspruch genommen werden – mit bis zu 20 Prozent steuerlicher Absetzbarkeit der Sanierungskosten.
Richtig geplant und ausgeführt, ist Hitzeschutz nicht nur ein Beitrag zur Wohnqualität, sondern auch ein Faktor für die langfristige Wertentwicklung einer Immobilie. „Immobilien, die auch bei 35 Grad im Schatten komfortabel bewohnbar sind, werden künftig stärker nachgefragt – das wird sich auch im Preis widerspiegeln“, fasst IVD-Sprecher Stephen Paul zusammen.