Wegen der Covid-19-Pandemie wird der für 2021 geplante EU-weite Zensus um ein Jahr verschoben. Am 10. Dezember trat das „Gesetz zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes“ in Kraft. Als neuer Stichtag wurde der 15.05.2022 festgelegt.
Verband der Immobilienverwalter erleichtert
Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) hatte auf die Verschiebung gedrängt, da Bund, Länder und Kommunen, Immobilienverwaltungen und Eigentümer aufgrund der Corona-Pandemie die notwendigen Vorbereitungen kaum leisten können. Die Erhebungsmerkmale und damit der Aufwand für Verwalter und andere Beteiligte sind im Zensus 2022 deutlich umfangreicher als beim Vorgänger 2011. So müssen nun auch Fragen zu Nettokaltmiete, Wohnungsleerstand, Wohnungsgröße und Baualter der Gebäude sowie Energieträger beantwortet werden. Der VDIV Deutschland hatte bereits in einer Stellungnahme zum damaligen Entwurf zum Zensusgesetz 2021 kritisiert, dass Immobilienverwalter in der Regel nicht über alle Informationen zu Gebäuden und Wohnungen verfügen und somit nicht alle Fragen beantworten können.
Zusammen mit der Verabschiedung des Gesetzes wurde die Bundesregierung dazu ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Anpassungen vorzunehmen, falls wegen der Corona-Pandemie „oder anderer zwingender Gründe“ eine weitere Verschiebung erforderlich werden sollte.
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Falsches Förderprogramm „NextGenerationEU“
Die Betrüger nutzen laut Verbraucherzentrale in ihren E-Mails den Bundesadler und die Farben der Deutschlandflagge und geben sich als das Bundesfinanzministerium aus. Angeblich könne man im Rahmen eines 750 Milliarden Euro umfassenden Maßnahmenpakets namens „NextGenerationEU“ eigenes Kapital in einen „digitalen Euro“ umschichten. Dies werde mit einer Förderung von 29 Prozent auf die getätigte Einlage unterstützt und soll die Kaufkraft erhalten. Bei dieser Behauptung nutzen die Kriminellen den Namen eines tatsächlich existierenden Wiederaufbauprogramms der EU aus, dichten ihm aber weitere Funktionen hinzu, so die Verbraucherzentrale. Die Betrüger behaupten zudem, es gäbe exklusive „sorgfältig ausgewählte Teilnehmer“ und gibt am Ende einen „persönlichen Zugangsschlüssel“ weiter. Der Link in der E-Mail führt zu einer Seite, die der offiziellen Seite des Bundesfinanzministeriums verblüffend ähnelt.
Einen ähnlichen Betrugsversuch gibt es aktuell mit dem vermeintlichen Förderprogramm der KfW-Bank, in dem für ein „Inflationsschutz-Förderprogramm“ geworben wird. Dieses Förderprogramm gibt es so nicht.
Wie kann ich mich schützen?
Klicken Sie niemals auf Links in E-Mails, die Sie nicht eindeutig zuordnen können. Und auch bei vermeintlich bekannten Absendern ist Vorsicht geboten, wenn es darum geht, dass Sie sich einloggen sollen. Statt den Link anzuklicken, rufen Sie die Seite lieber selbst in Ihrem Browser auf. Wenn Sie unsicher sind, können Sie z. B. die Verbraucherzentrale zurate ziehen.