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Wohnkostenreport: Kaufen ist günstiger als Mieten

Wohneigentum zu besitzen war in Deutschland im Jahr 2021 ca. 59 Prozent günstiger als das Mieten. Das ist das Ergebnis des aktuellen ACCENTRO Wohnkostenreports (WKR), der bereits zum siebten Mal in Zusammenarbeit mit dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln e. V. (IW) erstellt wurde.

Mieten stiegen, Selbstnutzerkosten sind gesunken

Im Rahmen der Untersuchung wurden die Selbstnutzerkosten und Mieten aller 401 Landkreise und kreisfreien Städte in Deutschland verglichen. Obwohl die Kaufpreise 2021 angestiegen sind, nahmen die Selbstnutzerkosten um durchschnittlich 0,11 Euro pro Quadratmeter und Monat gegenüber dem Vorjahr ab. Grund hierfür sind die kontinuierlich niedrigen Zinsen. Die Preise für Neuvertragsmieten stiegen hingegen an und waren pro Quadratmeter im Durchschnitt mehr als doppelt so teuer. Durch das Bestellerprinzip werden Immobilienkäufer zusätzlich entlastet.

Auswirkungen der Zinswende

Steigende Energie- und Baukosten aufgrund des russischen Angriffskrieges in der Ukraine sowie die Erwartung erster Zinsschritte durch die Europäische Zentralbank im Sommer 2022 dürften die Selbstnutzerkosten ansteigen lassen. Dem ACCENTRO Wohnkostenreport 2022 zufolge hängt die weitere Zinsentwicklung maßgeblich vom Verlauf des Kriegs in der Ukraine und der Corona-Pandemie ab.
Dennoch geht das IW in seinen Zinsszenarios davon aus, dass auch bei einem Zins von drei Prozent an den meisten deutschen Standorten immer noch signifikante Selbstnutzerkostenvorteile bestehen. Wohneigentum bleibt also trotz der Zinswende weiterhin attraktiv.

 

Aktueller Beitrag

  • 11.04.2024
  • News
Ampel einigt sich bei Mietpreisbremse

Teil des Koalitionsvertrags

Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP im Jahr 2021 vereinbart, die Mietpreisbremse zu verlängern. Da die Länder rund 1,5 Jahre Vorlauf brauchen und die Mietpreisbremse ursprünglich nur noch bis 2025 läuft, ist nun Eile angesagt. Experten rechnen zeitnah mit einem Gesetzesentwurf.

Die Mietpreisbremse gilt bei Neu- und Wiedervermietungen in angespannten Wohnungsmärkten. Welche Gebiete das sind, wird durch die Bundesländer festgelegt. In diesen Gebieten darf die die Miete bei neu abgeschlossenen Mietverträgen nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen von der Mietpreisbremse sind Sanierungen, Neubauten oder wenn der Vormieter bereits eine höhere Miete gezahlt hat.

Kontroverse Meinungen zur Verlängerung

Die Interessengemeinschaft Haus & Grund gibt sich entsetzt über die Verlängerung und bezeichnet sie als „vollkommen überflüssig, schädlich und verfassungsrechtlich höchst bedenklich“. „Wer die notwendigen Investitionen in den Wohnungsbestand mit Blick auf die Energiewende und den altersgerechten Umbau ermöglichen will, muss angemessene Mietpreisänderungen zulassen. Die Mietrechtspolitik der vergangenen zehn Jahre hat die Investitionsfähigkeit der privaten Vermieter unterminiert“, erläutert der Verbandspräsident Kai Warnecke.

Dem Deutschen Mieterbund (DMB) geht die Ankündigung jedoch nicht weit genug: „Die Kehrtwende der FDP nach einer zweieinhalbjährigen Blockade ist überfällig und war dringend nötig, um die 2025 auslaufende Mietpreisbremse rechtzeitig zu verlängern. Die Mietpreisbremse kennt zahlreiche Ausnahmen und Schlupflöcher, welche im Zuge der Verlängerung dringend geschlossen werden müssen. Die Umsetzung weiterer Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag, wie die Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 15 Prozent auf 11 Prozent, die Verbesserung des Kündigungsschutzes bei Schonfristzahlungen oder die Umsetzung einer neuen Wohngemeinnützigkeit, bleibt weiterhin unklar. Hier muss die Ampel und insbesondere die FDP zu ihrem Wort im Koalitionsvertrag stehen […]“, kommentiert der Präsident des DMB, Lukas Siebenkotten.

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