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Heizungsmarkt im Rückwärtsgang – Wärmepumpe legt jedoch zu

Markteinbruch bei gasbasierten Heizsystemen

Während der Markt für öl- und gasbasierte Heizungen nach einem bereits schwachen Vorjahr um nochmals bis zu 81 % weiter stark eingebrochen ist, verzeichnen Wärmepumpen (+55 %) und Biomasseheizungen (+42 %) zwar prozentuale Zuwächse, doch mit 139.500 verkauften Wärmepumpen bleiben die absoluten Zahlen weiterhin weit unter dem politischen Ziel der Bundesregierung von 500.000 jährlich installierten Wärmepumpen ab 2024 zurück.

Verunsicherung hemmt Investitionen in Heiztechnik und Effizienzmaßnahmen

Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) sieht die zentrale Ursache für die anhaltend schwache Marktentwicklung in der anhaltenden Verunsicherung der Verbraucher. Die aktuell gültige Rechtslage sowie die im Koalitionsvertrag angekündigte Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes sorgen für fehlende Planungssicherheit. Hinzu kommen immer wieder politisch motivierte Aussagen über die Förderkonditionen. Infolge dieser Unsicherheit halten sich viele Modernisierungswillige mit einer umfassenden Investition in neue Heiztechnik zurück.

Heizungsbranche unter Druck – Klimaziele in Gefahr

„Die aktuelle Entwicklung gefährdet nicht nur die klimapolitischen Zielsetzungen im Gebäudesektor, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit einer Schlüsselbranche mit rund 84.000 Beschäftigten“, warnt der BDH. Der Verband betont die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Heizungsindustrie für den Standort Deutschland – insbesondere mit Blick auf Produktion und industrielle Wertschöpfung.

BDH fordert zügige gesetzliche Klarheit und verlässliche Förderung

Der BDH appelliert an die Bundesregierung, rasch für verlässliche, verständliche und praxistaugliche Rahmenbedingungen zu sorgen – sowohl im Ordnungsrecht als auch bei der finanziellen Förderung. Mit den steigenden Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel für den Gebäudesektor steht ein solider Finanzrahmen zur Verfügung. Diese Mittel sollten gezielt eingesetzt werden, um die Klimaschutzanstrengungen im Gebäudesektor zu unterstützen. Mit den richtigen Rahmenbedingungen kann die Heizungsbranche zu einem Wachstumsmotor werden und überproportional zur Wertschöpfung beitragen.

Sanierungsstau auflösen: Über eine Million Modernisierungen jährlich erforderlich

Laut Dena-Gebäudereport sind rund vier Millionen Heizungen in Deutschland älter als 30 Jahre. Um die Klimaziele zu erreichen, müssten ab sofort jedes Jahr über eine Million Heizsysteme modernisiert werden. Damit dies gelingt, braucht es verlässliche gesetzliche Vorgaben, stabile Förderbedingungen und planbare Energiekosten. Nur so entsteht das Vertrauen, das private Haushalte für zukunftsweisende Investitionen benötigen.

Aktueller Beitrag

  • 05.02.2026
  • News
Kommunale Wärmeplanung: Was Eigentümer beachten sollten

Nach dem Wärmeplanungsgesetz müssen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern ihren Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 vorlegen, kleinere Kommunen bis zum 30. Juni 2028. Immer mehr Städte und Gemeinden in Deutschland arbeiten daher an ihrer kommunalen Wärmeplanung. Laut Angaben der Deutschen Energieagentur hatten Ende 2025 deutschlandweit 8 Prozent der Kommunen ihre Wärmeplanung abgeschlossen, weitere 45 Prozent sind derzeit damit beschäftigt, die Planung zu erstellen. Ob und wann ein Wärmenetz dann tatsächlich gebaut oder erweitert wird, hängt allerdings von den Plänen der Wärmeversorger ab.

Hat die Gemeinde mit Ablauf der Frist keinen Wärmeplan aufgestellt, gelten die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (§ 71 ff. GEG). Eigentümer dürfen dann nur noch neue Heizungen einbauen, die 65 Prozent der erzeugten Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnen.

Grundstücksbezogene Gebietsausweisung folgt auf fachliche Wärmeplanung

Hat eine Kommune ihre Wärmeplanung bereits vor Ablauf der gesetzlichen Frist erstellt, führt dies für Eigentümer nicht automatisch zu konkreten rechtlichen Folgen. Die fachliche Wärmeplanung zeigt zunächst nur, wie eine Stadt oder Gemeinde künftig klimaneutral mit Wärme versorgt werden kann und welche Gebiete sich grundsätzlich für Fern-, Nahwärme oder dezentrale Lösungen eignen. Sie bildet damit die strategische Grundlage für technische und wirtschaftliche Machbarkeitsstudien und die daraus abgeleitete Ausbauplanung der Stadtwerke.

„Entscheidend ist vielmehr, ob die Kommune auch grundstücksbezogen konkrete Gebiete als Fernwärmegebiete ausgewiesen hat“, so von Möller. Eine solche Ausweisung erfolgt in Form einer Satzung, einer Rechtsverordnung oder einer Allgemeinverfügung. Nur dann greifen die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes zum Anteil erneuerbarer Energien und zwar bereits einen Monat später – auch wenn die gesetzliche Frist noch nicht abgelaufen ist.

So hat beispielsweise Bonn bereits öffentlich über die kommunale Wärmeplanung informiert, aber bisher keine Gebiete ausgewiesen. Hieraus ergibt sich keine Handlungspflicht. Einige Städte, etwa Augsburg, weisen in ihren Wärme-Ausbaukarten bereits aus, welche konkreten Grundstücke an die Fernwärme angeschlossen werden können. Dort gelten die erwähnten Vorgaben des GEG bereits.

Anschluss- und Benutzungszwang muss Kommune separat beschließen

Manche Kommunen haben einen Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme festgelegt. Dies erfolgt in der Regel durch Landes- oder Kommunalrecht, beispielsweise durch eine kommunale Satzung. Dann sind Eigentümer in der Regel verpflichtet, die Fernwärme abzunehmen. Allerdings wird häufig die Möglichkeit eingeräumt, sich von der Pflicht befreien zu lassen. Wer bereits vorher eine gebäudebezogene Heizung hat, die auf erneuerbaren Energien basiert, kann so unter Umständen eine Befreiung vom Anschlusszwang mit der Kommune beantragen.

„Falls bei Ihnen ein Anschlusszwang besteht und Sie schon eine Heizungsanlage haben, die die Vorgaben des GEG erfüllt, sollten Sie in einen Blick in die jeweilige Satzung werfen und prüfen, was Sie für die Erteilung einer Ausnahme tun müssen“, rät Dr. Sandra von Möller.

Vor- und Nachteile von Fernwärme

Fernwärme kann sich finanziell lohnen und klimafreundlich sein, hat jedoch auch ihre Tücken. Die Verbraucherzentrale fasst die Vor- und Nachteile von Fernwärme zusammen.

Die Vorteile im Überblick

  • Platzersparnis & geringer Aufwand: Da weder ein eigener Heizkessel noch Lagerflächen für Brennstoffe benötigt werden, entfallen hohe Initialkosten. Zudem müssen Sie sich nicht um die Wartung der Anlage, den Schornsteinfeger oder den Brennstoffeinkauf kümmern.
  • Ökologischer Mehrwert: Fernwärme trägt zum Klimaschutz bei, da sie oft auf Kraft-Wärme-Kopplung sowie industrieller Abwärme basiert. Da auch der Anteil erneuerbarer Energien stetig steigt, lohnt sich ein Blick auf den spezifischen Energiemix Ihres Anbieters.
  • Wirtschaftliche Attraktivität: Abhängig vom Anbieter können die Preise günstig sein, was Fernwärme zu einer kosteneffizienten Heizmethode macht.
  • Finanzielle Förderung: Viele Kommunen und Stadtwerke unterstützen den Netzanschluss mit Zuschüssen, die je nach Gebäudegröße und Wärmebedarf meist zwischen 500 und 3.000 Euro liegen.
  • Hohe Langlebigkeit: Im direkten Vergleich zu klassischen Heizsystemen zeichnen sich Fernwärmeübergabestationen durch eine deutlich längere Lebensdauer aus.

Die Nachteile im Überblick

  • Fehlender Wettbewerb: Da Fernwärmenetze lokale Monopole bilden, gibt es keine Wahlmöglichkeit beim Anbieter. Ein Wechsel – wie etwa bei Strom oder Gas – ist nicht möglich, was besonders bei hohen Preisen problematisch sein kann. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) setzt sich hier bereits für Reformen ein.
  • Langfristige Bindung: Ein Fernwärmeanschluss ist eine Entscheidung mit weitreichenden Konsequenzen über viele Jahre hinweg und bedarf daher einer sorgfältigen Abwägung.
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