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Gartenarbeit: Was jetzt zu tun ist

Die ersten sonnigen Tage machen Lust auf Gartenarbeiten. Der Garten oder Balkon soll für die neue Saison frisch gemacht werden und es gibt viel zu tun. Doch welche Pflanzen können jetzt schön ausgesät werden? Welche Arbeiten sind wann sinnvoll? Ein kleiner Überblick.

Noch im Februar: Gehölzschnitt vornehmen

Intensiver Gehölzschnitt („Radikalschnitt“) ist lediglich in den Monaten Oktober bis Februar erlaubt – deshalb ist nun schnelles Handeln gefragt. Die meisten Hortensien und Rosen belohnen einen Rückschnitt im Frühjahr mit prächtigen Blüten. Der März ist ebenfalls ein guter Zeitpunkt, um den Rasen zu vertikutieren. Zudem kann der Rasen nun gedüngt und auch zum ersten Mal wieder gemäht werden. Hierbei ist darauf zu achten, den Rasen etwas länger als gewöhnlich zu lassen. Blumen- und Pflanzbeete können ab jetzt vorbereitet werden: zum Erde lockern und Kompost ins Substrat einbringen ist nun der richtige Zeitpunkt.

Was kann gepflanzt werden?

Auf der Fensterbank können zum Beispiel Chilis, Tomaten, Paprika, Brokkoli oder Paprika vorgezogen werden. Direkt ins Beet können unter anderem Erbsen, Karotten, Zwiebeln und Radieschen. Kräuter wie Thymian oder Rosmarin sollten nun zurückgeschnitten werden, damit sie sich gut verzweigen. Auch im Ziergarten gibt es viel zu tun: Frühblüher wie Krokusse, Narzissen oder Stiefmütterchen blühen schon jetzt. Auch einige Blumen wie Klatschmohn oder Kornblumen können nun schon ausgesät werden.

 

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  • 25.04.2024
  • News
Hybride Eigentümerversammlungen müssen nicht teuer sein

Umfrage zeigt: Mehrkosten zwischen 1 und 15 Euro

Das Ergebnis der Umfrage von Wohnen im Eigentum zeigt: Den meisten Wohnungseigentümern, die sich an der Umfrage beteiligt haben, entstehen durch hybride Eigentümerversammlungen keine Mehrkosten. Zudem nutzen noch viele die Möglichkeit, in Präsenz teilzunehmen. Es nehmen weiterhin mehr Wohnungseigentümer in Präsenz (58 Prozent) als online (42 Prozent) an den Eigentümerversammlungen teil – bezogen auf die Gesamtheit aller in der Umfrage genannten Miteigentümer. Die Durchführung hybrider Versammlungen ist für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht teuer. 77,6 Prozent der Teilnehmenden haben mitgeteilt, dass ihnen gar keine Mehrkosten in Rechnung gestellt wurden. Besonders viele kleine WEGs zahlten nichts (89 Prozent). Fallen Mehrkosten an, liegen diese sehr niedrig: zwischen 1 Euro und 15 Euro je Wohnung. Stärkere Ausreißer nach oben wurden nicht veröffentlicht.

Hybride Versammlung in kleinen WEGs beliebter

Die Zufriedenheit mit der Durchführung hybrider Eigentümerversammlungen sinkt mit zunehmender WEG-Größe. Sie ist in den kleinen WEGs am höchsten. Insgesamt zeigt die Umfrage, dass hybride Versammlungen nicht mit hohen Kosten verbunden sein müssen. WiE spricht sich daher dafür aus, die erleichterte Einführung der reinen Online-Eigentümerversammlung noch nicht gesetzlich zu verankern. „Wir wollen nicht, dass Wohnungseigentümer*innen ausgegrenzt werden – ältere, nicht technik-affine oder -bewanderte Menschen oder bildungsbenachteiligte Menschen“, sagt WiE-Vorständin Gabriele Heinrich. Mit der hybriden Eigentümerversammlung werde keinem etwas weggenommen, sie erhöhe die Chance einer höheren Beteiligung an Eigentümerversammlungen und die Digitalisierung werde gefördert.

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