Der Beschluss des Bundesrates
Im Beschluss teilt der Bundesrat mit, dass es an der Zeit ist, systematisch Maßnahmen zu ergreifen und zu fördern, damit nach einer Hochwasserkatastrophe oder anderen Großschadenereignissen kein Mensch vor dem finanziellen Ruin stehen muss. Bundesweit verfügt nur rund die Hälfte der privaten Gebäudeeigentümer über eine Elementarschadenversicherung, wobei die Versicherungsdichte im Ländervergleich stark schwankt. Weiterhin führt er aus, dass die Hoffnung auf staatliche Hilfen im Katastrophenfall zu einer geringeren Versicherungsbereitschaft führt. Er plädiert für langfristige Risikoprävention durch eine Pflichtversicherung für Elementarschäden.
Bedenken der Bundesregierung
Die Bundesregierung äußert Bedenken und befürchtet eine zu große Belastung privater Haushalte. Dem Bundesrat ist dies zu kurz gedacht. „Die Belastung im Schadensfall ist um ein Vielfaches höher und kann – wie die Flut im Sommer 2021 gezeigt hat – teilweise sogar existenzbedrohend sein“ heißt es im Beschluss.
„Der Bundesrat teilt […] die Einschätzung der Justizministerinnen und Justizminister der Länder, wonach die Einführung einer Pflicht für private Wohngebäudeeigentümer zur Versicherung gegen Elementarschäden innerhalb eines vom Gesetzgeber auszugestaltenden Korridors als verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen erachtet wird, insbesondere wenn substantielle Selbstbehalte oder vergleichbare Instrumente vorgesehen werden, die zudem versicherungsinhärent zur Vermeidung von Fehlanreizen hinsichtlich der Eigenvorsorge sachgerecht erscheinen.
Aktueller Beitrag
Im Fokus sind die Begrenzung der Baukosten, die Reduktion von CO2-Emissionen und die Optimierung der Wohnfläche. Damit wird der neue Wohnraum nicht nur bezahlbar, sondern auch klimaangepasst. Dieses Jahr stehen 350 Millionen Euro für das Programm zur Verfügung, im kommenden Jahr weitere 1,65 Milliarden Euro. Klara Geywitz (SPD), Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Mit KNN werden wir zeigen, dass Klimaschutz und Bauen zusammengehen können. […] Damit stabilisieren wir weiter die Bau- und Immobilienbranche, schaffen Wohnraum im unteren und mittleren Preissegment und setzen Innovationen wie die Lebenszyklusanalyse im Wohnungsbau um.“
Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung wird zum Start bei rund 2,0 Prozent liegen. Darlehen mit 10 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung gibt es am 1. Oktober 2024 zu einem Zinssatz von rund 1,0 Prozent.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung sind unter anderem die Einhaltung der energetischen Standards Effizienzhaus 55 bzw. Effizienzhaus 40, der Ausschluss von fossilen Brennstoffen und die Einhaltung der Anforderungen an die Treibhausgasemissionen. Die Kostenobergrenze ist nicht statisch. Sie hängt von verschiedenen projektspezifischen Faktoren ab, unter anderem davon, wo gebaut wird, wie geheizt wird, wieviel Heizenergie benötigt wird und vom aktuellen Baupreisindex. Alle wichtigen Informationen und Voraussetzungen finden sich auf der Seite der KfW-Bank (KfW Kredit Nr. 296).