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Grundsteuererklärung: Fristverlängerung bis Ende Januar

Ein Großteil der Hausbesitzer darf aufatmen: Statt Ende Oktober muss die Grundsteuererklärung erst bis spätestens Ende Januar 2023 eingereicht werden. Darauf haben sich die Finanzminister der Länder geeinigt.

Fristverlängerung war absehbar

Im September waren gerade mal 18 Prozent der Grundsteuererklärungen eingereicht – dass ein Großteil der Bürger die Frist nicht einhalten wird, zeichnete sich schon länger ab. Nun wird die Frist bundesweit einmalig von Ende Oktober 2022 bis Ende Januar 2023 verlängert. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und das Finanzministerium in Rheinland-Pfalz bestätigten den Beschluss der Länder-Finanzminister. Christian Linder hatte sich für eine Fristverlängerung stark gemacht und begrüßte den Entschluss: „Gegenwärtig gibt es andere Sorgen und Aufgaben, um die wir uns mit Priorität kümmern müssen“. Eine weitere Fristverlängerung im Januar schlossen die Finanzminister jedoch explizit aus. Die Finanzämter und Kommunen benötigen viel Zeit, um auf Grundlage der 36 Millionen Steuererklärungen die neue Grundsteuer rechtzeitig bis 2025 startklar zu machen.

Neubewertung für fast 36 Millionen Grundstücke

Ab 2025 soll die neue Berechnung der Grundsteuer gelten, so die Forderung des Bundesverfassungsgerichts. Die aktuelle Berechnung erfolgte auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Wie hoch die Grundsteuer für Eigentümer ab 2025 tatsächlich ausfallen wird, ist abhängig von den Hebesätzen der Gemeinden.

 

Aktueller Beitrag

  • 25.05.2023
  • News
Achtung Phishing: Betrug mit Förderungsprogrammen

Falsches Förderprogramm „NextGenerationEU“

Die Betrüger nutzen laut Verbraucherzentrale in ihren E-Mails den Bundesadler und die Farben der Deutschlandflagge und geben sich als das Bundesfinanzministerium aus. Angeblich könne man im Rahmen eines 750 Milliarden Euro umfassenden Maßnahmenpakets namens „NextGenerationEU“ eigenes Kapital in einen „digitalen Euro“ umschichten. Dies werde mit einer Förderung von 29 Prozent auf die getätigte Einlage unterstützt und soll die Kaufkraft erhalten. Bei dieser Behauptung nutzen die Kriminellen den Namen eines tatsächlich existierenden Wiederaufbauprogramms der EU aus, dichten ihm aber weitere Funktionen hinzu, so die Verbraucherzentrale. Die Betrüger behaupten zudem, es gäbe exklusive „sorgfältig ausgewählte Teilnehmer“ und gibt am Ende einen „persönlichen Zugangsschlüssel“ weiter. Der Link in der E-Mail führt zu einer Seite, die der offiziellen Seite des Bundesfinanzministeriums verblüffend ähnelt.

Einen ähnlichen Betrugsversuch gibt es aktuell mit dem vermeintlichen Förderprogramm der KfW-Bank, in dem für ein „Inflationsschutz-Förderprogramm“ geworben wird. Dieses Förderprogramm gibt es so nicht.

Wie kann ich mich schützen?

Klicken Sie niemals auf Links in E-Mails, die Sie nicht eindeutig zuordnen können. Und auch bei vermeintlich bekannten Absendern ist Vorsicht geboten, wenn es darum geht, dass Sie sich einloggen sollen. Statt den Link anzuklicken, rufen Sie die Seite lieber selbst in Ihrem Browser auf. Wenn Sie unsicher sind, können Sie z. B. die Verbraucherzentrale zurate ziehen.

 

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