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OLG: Nackter Vermieter ist kein Mietmangel

Der Fall: Zahlreiche Mietmängel wurden beklagt

Der Kläger vermietete an die Beklagte eine Büroetage in einem Gebäude in Frankfurt, welche zum Teil zu reinen Wohnzwecken – u. a. vom Kläger – genutzt wurde. Nach knapp einjähriger Mietzeit minderte die Beklagte die Miete. Der Vermieter klagte die rückständigen Beträge nun ein. Unter anderem ging es um Baulärm in der Nachbarschaft, abgestelltes „Gerümpel“ im Erdgeschoss, Küchengerüche sowie die Angewohnheit des Vermieters, sich nackt im Hinterhof zu sonnen.

Das Urteil: Gericht sieht Vermieter im Recht

Das Landgericht hatte der Klage hinsichtlich der ausstehenden Mieten nach einer aufwändigen Beweisaufnahme überwiegend stattgegeben. Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten hatte vor dem OLG nur geringfügig Erfolg. Die Beklagte habe die Miete zu Recht wegen der Bauarbeiten drei Monate lang um 15 Prozent mindern dürfen, alle anderen Punkte sah das OLG als nicht stark beeinträchtigend an. Die Beklagte behauptete zudem, der Vermieter hätte das Treppenhaus nackt durchquert und dabei Bewohner oder Besucher mit seiner Nacktheit konfrontiert. Demgegenüber stand die Aussage des Vermieters, er hätte sich auf Gemeinschaftsflächen stets im Bademantel bewegt. Deshalb sah das OLG auch hier keine Beeinträchtigung. Auch die Küchengerüche sowie das Gerümpel gingen nicht über das als sozialadäquat hinzunehmende Maß der Beeinträchtigung durch einen Mitmieter hinaus.

[Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.04.2023, AZ: 2 U 43/22]

 

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  • 27.03.2025
  • News
Deutsche ziehen im Schnitt mit 20,5 Jahren bei den Eltern aus

Jüngere Generationen kehren häufiger ins Elternhaus zurück

Raus aus dem Elternhaus und nie wieder zurück – vor allem für jüngere Generationen ist das keine Selbstverständlichkeit mehr. Während im Schnitt 15 Prozent der Deutschen nach dem Auszug später wieder zu den Eltern zurückgekehrt sind, fallen die Werte bei Generation Y (Jahrgänge 1981 bis 1996) mit 19 Prozent und Generation Z (Jahrgänge 1997 bis 2012) mit 18 Prozent höher aus. Offenbar sind steigende Mieten und unsichere Jobperspektiven für viele jüngere Menschen ein Grund, sich vorübergehend wieder im Kinderzimmer einzurichten. Während die Jungen heute verstärkt mit finanziellen Hürden und einem angespannten Wohnungsmarkt kämpfen, konnten frühere Generationen oft direkt in eine dauerhafte Wohnsituation wechseln. So zogen bei den Baby-Boomern (Jahrgänge 1946 bis 1964) lediglich 12 Prozent wieder zu den Eltern zurück.

Auf den Auszug aus dem Elternhaus folgen für die meisten Menschen weitere Umzüge. Im Schnitt sind die Befragten bereits 4,4-mal umgezogen, wobei 68 Prozent schon mindestens drei Wohnungswechsel hinter sich haben. Auffällig: Frauen wechseln häufiger ihren Wohnort als Männer – 73 Prozent der Frauen sind mindestens dreimal umgezogen, während es bei den Männern nur 64 Prozent sind. Offenbar passen Frauen ihre Wohnsituation häufiger an neue Lebenssituationen an, etwa für einen neuen Job oder eine Partnerschaft. Auch ein schärferes Gespür für Wohnqualität könnte eine Rolle spielen.

Emotionen beim Umzug: Neuanfang oder Nervenzusammenbruch?

Obwohl Umzüge für viele zum Leben dazugehören, lösen sie ganz unterschiedliche Emotionen aus. 31 Prozent der Deutschen nennen Fröhlichkeit als ihre dominierende Emotion beim Umzug. Sie verbinden den Wohnungswechsel mit positiven Erwartungen und Aufbruchsstimmung.

Andere sehen einen Umzug hingegen als pragmatische Entscheidung, die keinen besonderen emotionalen Ausschlag gibt: 17 Prozent der Befragten gaben an, einem Umzug gefühlsmäßig neutral gegenüberzustehen.

Bei manchen dominieren wiederum negative Gefühle: 14 Prozent fühlen sich von einem Umzug in erster Linie überfordert. Kein Wunder: Hohe Kosten, organisatorischer Aufwand, Angst vor Umzugsschäden und die Unsicherheit, ob die neue Wohnsituation wirklich die richtige ist, können eine große Belastung sein und für Stress sorgen.

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